Hallo Peter,
ohne deine Frage eindeutig zu beantworten, möchte ich dir hierzu meine Meinung darlegen.
Ich arbeite bereits seit über 20 Jahren in der Versicherungsbranche und habe in der Vergangenheit häufig Rentenberechnungen für Kunden durchgeführt. Insbesondere war es interessant, wenn ich für dieselbe Person eine Berechnung vor und nach einer Rentenreform gemacht habe. Zum Erstaunen der Kunden waren die Berechnungen nach einer Reform häufig schlechter als vorher, obwohl in der Zwischenzeit weitere Beiträge gezahlt worden sind.
Ich will damit sagen, dass du nie sicher sein kannst, ob Zeiten die heute bei der Berechnung berücksichtigt werden auch später noch deinen Rentenanspruch erhöhen. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf!
Damit du selber noch etwas nachlesen kannst, schau mal auf dieser Seite nach:
http://www.bfa.de/ger/ger_nachschlagewerke.6/ger_lex…
oder bestelle dir eine CD:
http://www.bfa.de/ger/ger_servicecenter.7/ger_online…
Viele Grüße
Ralf
Auch von mir eine Frage zur Rentenberechnung, kurz und bündig:
Zählt die Zeit der Doktorarbeit zur Ausbildungszeit? Oder
anders ausgedrückt: Zählen die Jahre der Promotion, selbst
wenn (z.B. bei Finanzierung durch Stipendium) keine Beiträge
gezahlt wurden als Anrechnungszeit?
Ist das vielleicht davon abhängig, ob die Promotion für den
ausgeübten Posten zwingend erforderlich ist?
Wäre nett, wenn mich jemand aufklärt,
Viele Grüsse, Peter