Promotion+Rente

Hallo,

Auch von mir eine Frage zur Rentenberechnung, kurz und bündig:

Zählt die Zeit der Doktorarbeit zur Ausbildungszeit? Oder anders ausgedrückt: Zählen die Jahre der Promotion, selbst wenn (z.B. bei Finanzierung durch Stipendium) keine Beiträge gezahlt wurden als Anrechnungszeit?
Ist das vielleicht davon abhängig, ob die Promotion für den ausgeübten Posten zwingend erforderlich ist?

Wäre nett, wenn mich jemand aufklärt,

Viele Grüsse, Peter

Hallo Peter,

ohne deine Frage eindeutig zu beantworten, möchte ich dir hierzu meine Meinung darlegen.

Ich arbeite bereits seit über 20 Jahren in der Versicherungsbranche und habe in der Vergangenheit häufig Rentenberechnungen für Kunden durchgeführt. Insbesondere war es interessant, wenn ich für dieselbe Person eine Berechnung vor und nach einer Rentenreform gemacht habe. Zum Erstaunen der Kunden waren die Berechnungen nach einer Reform häufig schlechter als vorher, obwohl in der Zwischenzeit weitere Beiträge gezahlt worden sind.
Ich will damit sagen, dass du nie sicher sein kannst, ob Zeiten die heute bei der Berechnung berücksichtigt werden auch später noch deinen Rentenanspruch erhöhen. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf!

Damit du selber noch etwas nachlesen kannst, schau mal auf dieser Seite nach:

http://www.bfa.de/ger/ger_nachschlagewerke.6/ger_lex…

oder bestelle dir eine CD:

http://www.bfa.de/ger/ger_servicecenter.7/ger_online…

Viele Grüße

Ralf

Auch von mir eine Frage zur Rentenberechnung, kurz und bündig:

Zählt die Zeit der Doktorarbeit zur Ausbildungszeit? Oder
anders ausgedrückt: Zählen die Jahre der Promotion, selbst
wenn (z.B. bei Finanzierung durch Stipendium) keine Beiträge
gezahlt wurden als Anrechnungszeit?
Ist das vielleicht davon abhängig, ob die Promotion für den
ausgeübten Posten zwingend erforderlich ist?

Wäre nett, wenn mich jemand aufklärt,

Viele Grüsse, Peter

Hallo,

Insbesondere war
es interessant, wenn ich für dieselbe Person eine Berechnung
vor und nach einer Rentenreform gemacht habe.

Ich weiß. Bei der Gelegenheit fällt mir ein: Kann man irgendwo nachlesen, welche Änderungen die Rentenreform im Einzelnen beinhaltete?

Damit du selber noch etwas nachlesen kannst, schau mal auf
dieser Seite nach:

http://www.bfa.de/ger/ger_nachschlagewerke.6/ger_lex…

Dort steht leider nur: „Anrechnungszeiten (…) sind Zeiten, wo der Versicherte (…) nach dem 17. Lebensjahr eine Schule sowie eine Fach- oder Hochschule besucht hat.“
Ob das auch für die Promotion gilt (die ja ein Zusatzstudium darstellt), steht nicht dabei.

Trotzdem erstmal vielen Dank,

Peter

Hallo,

das dürfte davon abhängen, wie promoviert wird. In vielen Bereichen ist es ja so, dass die Promotion einfach neben dem Job herläuft oder man sich selbst einfach ein Jahr Auszeit hierfür nimmt. Dann dürfte es nichts mit einer Anrechnung werden. Wenn es sich aber um ein richtiges Promotionsstudium handelt mit offizieller Tätigkeit als Hiwi o.ä. könnte man da vermutlich etwas machen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Peter!

Dort steht leider nur…

Ganz egal was da steht. Du bekommst heute keine Rente, machst Dir vielmehr Gedanken über die fernere Zukunft. Soll ich wirklich irgendetwas von Bevölkerungsentwicklung und Alterspyramide erzählen? Heutige Rentenberechnungen haben vermutlich nicht einmal entfernt einen Bezug zur Realität in 30 Jahren. Allein die Empfehlung, sich als junger Mensch am besten überhaupt nicht nicht auf das staatliche RV-System zu verlassen, halte ich für sinnvoll. Du bist auf der sicheren Seite, wenn Du die Beiträge für die staatliche Altersversorgung einfach abschreibst und vergißt und selbst vorsorgst. Falls wider Erwarten doch noch Nennenswertes für Dich heraus kommen sollte, betrachte es als angenehme Überraschung.

Gruß
Wolfgang

Allein die Empfehlung, sich als junger Mensch am
besten überhaupt nicht nicht auf das staatliche RV-System zu
verlassen, halte ich für sinnvoll. Du bist auf der sicheren
Seite, wenn Du die Beiträge für die staatliche
Altersversorgung einfach abschreibst und vergißt und selbst
vorsorgst. Falls wider Erwarten doch noch Nennenswertes für
Dich heraus kommen sollte, betrachte es als angenehme
Überraschung.

Klingt sehr hart und ob es so stimmt, wage ich zu bezweifeln. Aber nun zum eigentlichen Thema.

Ich finde es schon sinnvoll, die Frage der Promotion bereits jetzt zu klären. Egal ob die Zeit später berücksichtigt wird oder nicht. Fakt ist, dass während des Lebens viele Unterlagen verloren gehen. Stelle einen Antrag auf Kontenklärung und reiche alle Unterlagen mit ein. Dann wirst du sehen, wie die Promotion bewertet wird.

Viele Grüße
Florian