Liebe w-w-wler,
eine Freundin von mir hat folgende Frage an mich herangetragen, die ich ihr leider auch nicht beantworten konnte:
Sie hat ihren Job als Logopädin selbst gekündigt und sich als Promotionsstudentin eingeschrieben, weil sie ihren Doktor machen will. Jetzt überlegt sie, sich selbstständig zu machen, um die Zeit der Promotion zu finanzieren, Aufträge wären wohl vorhanden. Ihre Frage ist jetzt: gilt sie auch als Promotionsstudentin (was ja meines Wissens nicht ganz so wie ein „normales“ Studium funktioniert, sondern man kann einer Uni ja sagen, man promoviert und dann ist man als Promotionsstudent eingeschrieben, ohne dass es Vorschriften gibt, bis wann man die abgeschlossen haben muss etc.) als arbeitslos, d.h. muss oder könnte sie sich also arbeitslos melden (Anspruch auf ALG besteht)um dann Überbrückungsgeld oder Ich-AG beantragen zu können (sie weiß, dass ihr eine dreimonatige Sperrfrist droht) oder geht das nicht, weil das wegen des ihres Status als Promotionsstudentin ausgeschlossen ist?
Ich weiß, das ist alles etwas wirr, aber vielleicht weiß hier jemand, wie das funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt?
Besten Dank schon mal im Voraus,
K.
Ich weiss nicht wie es den anderen hier im Forum geht. Aber Deine geschriebene Schilderung mit den vielen Einklammerungen und Nebensätzen ist unheimlich anstrengend zu lesen.
Die Frage ob arbeitslos oder nicht, ist relativ leicht zu beantworten. Hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ja, gilt sie als Arbeitslos. So wie ich das verstehe ist sie noch gar nicht arbeitslos gemeldet, oder? Also hat sie auch keinen Anspruch darauf.
In der Regel genügt aber ein Anruf beim zuständigen Arbeitsamt um das zu klären
Grüsse
Claus
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Achso noch was, wenn Deine Freundin selbst gekündigt hat, bekommt Sie in der Regel erstmal eine Arbeitslosengeld sperre.
Zum Überbrückungsgeld ist schon einiges geschrieben worden. Es ist hierbei egal, ob sie gekündigt worden ist oder nicht. Allerdings ist das Überbrückungsgeld freiwillig und bedarf eine fachkundige Stelle der Geschäftsidee. Hier muss ein Businessplan erstellt werden. Und ob das neben dem studieren hinhaut?
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Liebe w-w-wler,
eine Freundin von mir hat folgende Frage an mich
herangetragen, die ich ihr leider auch nicht beantworten
konnte:
Ihre Frage ist jetzt: gilt sie auch als
Promotionsstudentin
Das wird eher die Uni beantworten können. Ist Sie reine Studentin oder ist Sie Studentin mit Lehrauftrag? Bekommt Sie Geld von der Uni?
Rein rechtliche gesehen wäre die Frage zu klären, welchen Zeitaufwand die Promotion in Anspruch nimmt. Da dieser Zeitaufwand mit Sicherheit höher als 20 Stunden in der Woche betragen wird, bleibt ja nicht mal die Zeit, selbstständingen Tätigkeiten nachzugehen.
Hier geht es eher um finanzielle Zuschüsse bzw. Sicherung des Lebensunterhaltes. Dafür ist das Überbrückungsdeld oder der Existenzgründungszuschuss nicht gedacht.
Sie kann doch aber, weil Aufträge in Sicht sind, freiberuflich diesen Tätigkeiten nachkommen.
Gruss,
Markus
Hallo,
ich würde mal bei der Uni nachfragen, wie lange man denn als Promotionsstudent eingeschrieben sein muß, um promovieren zu können. Das ist von Uni zu Uni verschieden, in der Regel reicht aber ein Jahr. Sie muß nicht die ganze Zeit ihrer Promotion eingeschrieben sein, um dann irgendwann einreichen zu können. Ich würde einfach auf diesen Status vorerst verzichten. Neben dem Job zieht sich so eine Promotion ja ohnehin in die Länge. Ich denke mal, dem Arbeitsamt dürfte es egal sein ob Promotions- oder sonst für ein Student, vermute mal, Student ist Student. Könnte aber auch anders sein.
Viele Grüße
Bianca