Wahlwerbung vor Schule
Hallo Christian,
ich finde deine Verwendung des Begriffs ‚Propaganda‘ für
die aktuelle Wahlwerbung etwas unangemessen. Semantisch
mag es korrekt sein, aber mir ist der Begriff zu sehr
negativ besetzt durch den Stil des ‚Propadandaministers‘.
Stimmt es das die wunderschönen kleinen Täfelchen mit den
fiesen Gesichtern (Wahlplakate) die momentan die Stadt
verpesten nicht vor Schulen hängen dürfen und wenn ja warum?
Während der Wahlhandlung gilt eine sogenannte Bannmeile rund
um Wahllokale, d.h. je nach Bundeslandsregelung sind 25 bis
100 Meter um die Wahlräume herum alle Werbemaßnahmen der
Partein verboten.
Da ein Großteil dieser Wahlräume in Schulen sind, und die
Parteien Sonntagsmorgens ihre Leute im feinen Cut als
Wahlhelfer brauchen und nicht um im Blaumann Plakate
abzubauen, hängen sie von vornrein keine Wahlplakate
vor die Schulen.
Ein weiterer, eher praktischer, Grund sind die hohen
Verlust durch Abreisen, Demolieren oder Beschmieren vor
Schulen. In 3 Meter Höhe an der Ausfallstrasse ist da
keine Gefahr …
Viele Grüße
Jake