Propaganda vor Schule

Stimmt es das die wunderschönen kleinen Täfelchen mit den fiesen Gesichtern (Wahlplakate) die momentan die Stadt verpesten nicht vor Schulen hängen dürfen und wenn ja warum?

Beeinflussung von Minderjährigen oder weil diese einfach noch nicht Wählen können (jedenfalls bei Grund-Real-Hauptschulen) ?

Danke

Stimmt es das die wunderschönen kleinen Täfelchen mit den
fiesen Gesichtern (Wahlplakate) die momentan die Stadt
verpesten nicht vor Schulen hängen dürfen und wenn ja warum?

Beeinflussung von Minderjährigen oder weil diese einfach noch
nicht Wählen können (jedenfalls bei Grund-Real-Hauptschulen) ?

früher hätte das auch nichts genützt. heute werden die kinder von wählern zur schule gefahren, selbst wenn sie nur quer über die stráße müssen.

Stimmt es das die wunderschönen kleinen Täfelchen mit den
fiesen Gesichtern (Wahlplakate) die momentan die Stadt
verpesten nicht vor Schulen hängen dürfen und wenn ja warum?

Vor Schulen: ja, in Schulen: nein! Wahlwerbung oder parteienwerbung in Schulen widerspricht dem Beutelsbacher-Konsens, der die politische Bildung in Schulen als unabhängig und die Kontroversität fördernd definiert.

Gruß Andreas

Wahlwerbung vor Schule
Hallo Christian,

ich finde deine Verwendung des Begriffs ‚Propaganda‘ für
die aktuelle Wahlwerbung etwas unangemessen. Semantisch
mag es korrekt sein, aber mir ist der Begriff zu sehr
negativ besetzt durch den Stil des ‚Propadandaministers‘.

Stimmt es das die wunderschönen kleinen Täfelchen mit den
fiesen Gesichtern (Wahlplakate) die momentan die Stadt
verpesten nicht vor Schulen hängen dürfen und wenn ja warum?

Während der Wahlhandlung gilt eine sogenannte Bannmeile rund
um Wahllokale, d.h. je nach Bundeslandsregelung sind 25 bis
100 Meter um die Wahlräume herum alle Werbemaßnahmen der
Partein verboten.

Da ein Großteil dieser Wahlräume in Schulen sind, und die
Parteien Sonntagsmorgens ihre Leute im feinen Cut als
Wahlhelfer brauchen und nicht um im Blaumann Plakate
abzubauen, hängen sie von vornrein keine Wahlplakate
vor die Schulen.

Ein weiterer, eher praktischer, Grund sind die hohen
Verlust durch Abreisen, Demolieren oder Beschmieren vor
Schulen. In 3 Meter Höhe an der Ausfallstrasse ist da
keine Gefahr …

Viele Grüße

Jake

Hallo,

Während der Wahlhandlung gilt eine sogenannte Bannmeile rund
um Wahllokale, d.h. je nach Bundeslandsregelung sind 25 bis
100 Meter um die Wahlräume herum alle Werbemaßnahmen der
Partein verboten.

Da ein Großteil dieser Wahlräume in Schulen sind, und die
Parteien Sonntagsmorgens ihre Leute im feinen Cut als
Wahlhelfer brauchen und nicht um im Blaumann Plakate
abzubauen, hängen sie von vornrein keine Wahlplakate
vor die Schulen.

Ich habe als Wahlhelfer durchaus schon am frühen Sonntag morgen Wahlplakate in der Bannmeile unkenntlich machen müssen (Müllsack drüber oder überkleben und gut ists, abbauen sollen die Parteien selbst). An einem Lichtmast in schwindelerregender Höhe, wäre einfach der Bauhof ausgerückt und hätte das erledigt.

Cu Rene