Prophylaktische Entfernung Weißheitszahn

Guten Tag, ich benötige dringend Zahnersatz. Nun habe ich zur Auflage (vom ZA und der KK) bekommen, mir im rechten Unterkiefer einen noch nicht durchgebrochenen Weißheitszahn (er ist von außen weder sicht- noch fühlbar und wurde nur durch Röntgen entdeckt)operativ entfernen zu lassen, sonst hätte ich keinen Anspruch auf Zahnersatz. Der WHZ ist gesund, hat noch nie Probleme gemacht. Muß ich dem wirklich zustimmen? Für mich grenzt eine solche Forderung an Körperverletzung, zumal ich eine ausgeprägte Zahnarztphobie habe und JEDER noch so harmlose Besuch beim ZA für mich eine unglaubliche seelische und körperliche Belastung darstellt.

Viele Grüße Sugi

Guten Tag, ich benötige dringend Zahnersatz. Nun habe ich zur
Auflage (vom ZA und der KK) bekommen, mir im rechten
Unterkiefer einen noch nicht durchgebrochenen Weißheitszahn
(er ist von außen weder sicht- noch fühlbar und wurde nur
durch Röntgen entdeckt)operativ entfernen zu lassen, sonst
hätte ich keinen Anspruch auf Zahnersatz. Der WHZ ist gesund,
hat noch nie Probleme gemacht. Muß ich dem wirklich zustimmen?
Für mich grenzt eine solche Forderung an Körperverletzung,
zumal ich eine ausgeprägte Zahnarztphobie habe und JEDER noch
so harmlose Besuch beim ZA für mich eine unglaubliche
seelische und körperliche Belastung darstellt.

Hallo Sugi,

mir ging es ähnlich. Ich brauchte zwar keinen Zahnersatz aber bei jeder größeren Zahnsache moserte mein Zahnarzt an dem nicht durchbrochenen WHZ herum und wollte ihn entfernen, weil er eines Tages Probleme machen würde. Ich lehnte aber immer ab, bis eines Tages die Probleme mit einer unglaublichen Wucht auftraten! Was dann herausoperiert wurde war eine erschreckende Ruine, wahrscheinlich war hier ein Herd, der einige Zipperlein verursacht hat. Hätte ich früher gewußt,was auf mich zukommen wird - ich hätte den WHZ früher, in ruhigen Tagen ziehen lassen. Nachdem bei Dir noch Zahnersatz mitspielt, der evtl. nach einer WHZ-Entfernung neu angepasst werden müßte, kann ich mir die Forderung der KK und des ZA schon erklären. Also, ich würde den Fachleuten vertrauen und keinen Wechsel auf die Zukunft ausstellen.

Wolfgang D.

Hallo,
danke für Deine Antwort. Ich habe dem ZA auch vorgeschlagen, diese eine Zahnlücke im rechten Unterkiefer einfach zu lassen. Ich habe sie seit über 10 Jahren und sie ist ganz hinten und stört überhaupt nicht. Damit würde speziell für da unten die Sache mit dem Zahnersatz auswechseln, sollte mit dem Weißheitszahn doch noch irgendwann mal was sein, wegfallen. Aber auch da wollte er nicht mitspielen.
Ich bin einfach der Meinung, es kann mich keiner zwingen, eine Zahn-OP zu machen, die nur prophylaktisch stattfindet und zum jetzigen Zeitpunkt keine medizinische Notwendigkeit darstellt. Sicherlich kann mit dem WZH irgendwann etwas sein, aber es muß nicht. Genauso kann ja auch mit meinen anderen Zähnen wieder was sein, dafür gibt es nun mal leider keine Garantie. Von meinem seelischen und körperlichen Streß aufgrund meiner Zahnarztphobie (es reicht, überhaupt eine Praxis nur zur Kontrolle zu betreten), will ich mal gar nicht reden, weil das die KK ja sowieso nicht interessiert. Mich interessiert es jedoch, weil ich merke, wie schlecht es mir dann geht. Deshalb ist es für mich unvorstellbar, eine derzeitig nicht notwendige Zahn-OP machen zu lassen. Kann mir auch nicht vorstellen, dass ich bei Verweigerung derer gezwungen werde, mit Lücken - u.a. auch im Frontbereich - rumlaufen zu müssen.

Viele Grüße
Sugi

Servus Sugi,

Dein Unverständnis und Deine Empörung sind sehr verständlich. Hier hat Dein Zahnarzt als Vertrags (Kassen) Zahnarzt gesprochen, als Privatzahnarzt hätte er sich anders verhalten können.

Was steckt da dahinter?

„g) Nicht erhaltungswürdige Zähne und Wurzelreste müssen entfernt sein.
h) Retinierte und impaktierte Zähne, die im räumlichen Zusammenhang mit geplantem Zahnersatz stehen, sollen vor Beginn der Behandlung entfernt werden.“

Dies ist ein Zitat aus den, für Vertragszahnärzte und Krankenkassen bindenden Richtlinien für die Versorgung mit Zahnersatz. Als Du Deine Chipkarte abgegeben hast, hast Du dem ZA damit gesagt, daß Du als Kassenpatient behandelt werden willst. Das tut Dein ZA jetzt.

Gibt es Auswege aus der Situation?

Ich denke schon. In dem zitierten Punkt h) der Richtlinien steht ‚sollen‘ und nicht ‚müssen‘. Im öffentlichen- und im Sozialrecht sind diese beiden Begriffe zwar nahezu deckungsgleich, schließen aber Ausnahmen nicht völlig aus. Außerdem kann man den Begriff des ‚räumlichen Zusammenhangs‘ auslegen.

Wende Dich (am besten mit Hilfe Deines Zahnarztes) an Deine Krankenkasse. Schildere Deine Zahnarztphobie einerseits-, und die dringenden Gründe für Die Erfordernis eines Zahnersatzes andererseits. Führe an, daß der WHZ im Röntgenbild unverdächtig scheint, und bitte um eine Stellungnahme durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Der andere Ausweg ist scheinbar wesentlich einfacher, kostet aber:

Sag Deinem ZA, er solle Dich als Privatpatienten behandeln. Dann ist er an die Richtlinien nicht gebunden. Du hättest dabei allerdings auch keine Chance, auf dem Wege der nachträglichen Kostenerstattung an Geld von Deiner Kasse zu kommen.

Was Du nicht zu tun brauchst, ist, Dich jetzt bei mir und Welt über ihre Schlechtigkeit zu beklagen. Du kannst sie als bekannt voraussetzen :wink:. Die Richtlinien sind in einem äußerst schwerfälligen Gremium zwischen Kassen und Zahnärzten ausgehandelt worden und werden länger Bestand haben als unsere Gesundheitsministerin.

Gruß

Kai Müller

Hallo Kai,
danke für Deine Erläuterung:smile:
Gestern bin ich zu einem anderen ZA, einem, der sich auch auf dem Gebiet der Kieferchirurgie auskennt. Der WHZ muß nicht raus. Er könnte so ohne weiteres gar nicht raus, weil man dann den Backenzahn, der davor liegt, beschädigen würde. Die beiden liegen nämlich mit den Wurzeln zusammen. Das heißt, bei einer prophylaktischen WHZ-Entfernung würde ich dann diesen Backenzahn unweigerlich auch verlieren. Deshalb würde bei einem unauffälligen WHZ bei diesem Befund niemals prophylaktisch ein WHZ entfernt.
Ich bin sehr froh, mir eine zweite Meinung eingeholt zu haben und es ist mir unverständlich, wie mein alter ZA - der mich nun als Patientin verloren hat, weil ich bei dem neuen ZA bleibe - eine solche Fehlentscheidung getroffen hat. Irgendwie darf heute, wo die Zahnmedizin schon so modern und fortgeschritten ist, so etwas nicht mehr passieren.

Viele Grüße Sugi