Servus Sugi,
Dein Unverständnis und Deine Empörung sind sehr verständlich. Hier hat Dein Zahnarzt als Vertrags (Kassen) Zahnarzt gesprochen, als Privatzahnarzt hätte er sich anders verhalten können.
Was steckt da dahinter?
„g) Nicht erhaltungswürdige Zähne und Wurzelreste müssen entfernt sein.
h) Retinierte und impaktierte Zähne, die im räumlichen Zusammenhang mit geplantem Zahnersatz stehen, sollen vor Beginn der Behandlung entfernt werden.“
Dies ist ein Zitat aus den, für Vertragszahnärzte und Krankenkassen bindenden Richtlinien für die Versorgung mit Zahnersatz. Als Du Deine Chipkarte abgegeben hast, hast Du dem ZA damit gesagt, daß Du als Kassenpatient behandelt werden willst. Das tut Dein ZA jetzt.
Gibt es Auswege aus der Situation?
Ich denke schon. In dem zitierten Punkt h) der Richtlinien steht ‚sollen‘ und nicht ‚müssen‘. Im öffentlichen- und im Sozialrecht sind diese beiden Begriffe zwar nahezu deckungsgleich, schließen aber Ausnahmen nicht völlig aus. Außerdem kann man den Begriff des ‚räumlichen Zusammenhangs‘ auslegen.
Wende Dich (am besten mit Hilfe Deines Zahnarztes) an Deine Krankenkasse. Schildere Deine Zahnarztphobie einerseits-, und die dringenden Gründe für Die Erfordernis eines Zahnersatzes andererseits. Führe an, daß der WHZ im Röntgenbild unverdächtig scheint, und bitte um eine Stellungnahme durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Der andere Ausweg ist scheinbar wesentlich einfacher, kostet aber:
Sag Deinem ZA, er solle Dich als Privatpatienten behandeln. Dann ist er an die Richtlinien nicht gebunden. Du hättest dabei allerdings auch keine Chance, auf dem Wege der nachträglichen Kostenerstattung an Geld von Deiner Kasse zu kommen.
Was Du nicht zu tun brauchst, ist, Dich jetzt bei mir und Welt über ihre Schlechtigkeit zu beklagen. Du kannst sie als bekannt voraussetzen
. Die Richtlinien sind in einem äußerst schwerfälligen Gremium zwischen Kassen und Zahnärzten ausgehandelt worden und werden länger Bestand haben als unsere Gesundheitsministerin.
Gruß
Kai Müller