Hallo zusammen,
muss in einem Prospekt vom Meida-Markt angegeben sein wie lange diese Angebote gültig sind? Wenn ja, wo steht das?
Gruß
g.g.
Hallo,
eine solche Vorschrift gibt es nicht. Es wäre eine freiwillige Selbstverpflichtung. Eine gesetzliche Schranke setzt nur Ziffer 5 des Anhangs zu § 3 Abs.3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb): http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/BJNR14140… Danach ist es unzulässig, für eine Ware zu werben, die im allgemeinen nicht mindestens zwei Tage lang vorrätig gehalten wird, und kann im Falle eines Verstosses die Verbraucherzentrale eingeschaltet werden.
Zivilrechtlich ist ein Prospekt nur eine Aufforderung an den Kunden, sich wegen eines konkreten Angebotes an den Händler zu wenden; wenn der Verkäufer nichts mehr anzubieten hat (Ware vergriffen), kann er zum Geschäftsschluss nicht gezwungen werden. Sollte eine Ware schon vor Ablauf der wettbewerbsrechtlichen Zwei-Tages-Frist ausverkauft sein, wird sich ein seriöser Anbieter um eine Nachbeschaffung bemühen oder sich zumindest in angemessener Weise beim Kunden entschuldigen. Ansonsten hilft nur die Beschwerde bei der Verbraucherzentrale und/oder die Abstimmung mit den Füßen.
VielenDank für die Antwort.
Ergänzend möchte ich zum vorliegenden Fall noch Details angeben.
In dem mir vorliegenden Media-Markt Prospekt wird auf jeder Seite auf eine 0% Jahreszins-Aktion hingewiesen und dort steht auch, dass die Aktion bis 20.11.2010. Ein in diesem Prospekt beworbener Artikel bekam ich am 22.11.2010 nicht mehr zu dem reduzierten Preis. Begründung: Das angegebene Datum bezieht sich nicht auf die beworbenden Artikel sondern auf die 0%-Aktion. Der finde ich irreführend!
Zusatz: Dem Verkäufer „rutschte“ heraus, dass ich nicht der erste Kunde sei der sich deshalb beschwerte!!
Aber wie wirbt Media-Merkt: Ich bin doch nicht Blöd!!!
gg
das könnte ein Fall von unlauterem Wettbewerb sein. Schreib doch mal an die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes; die kann auch in einem solchen Fall abmahnen.
Oft steht irgendwo ganz klein, wie lange der Prospekt gilt. Bei wöchentlich wiederkehrenden Prospekten steht auch nur die Kalenderwoche drauf. Normalerweise gilt der Prospekt solange, bis der nächste herauskommt.