vielleicht eine blöde Überschrift, aber was Besseres ist mir nicht eingefallen!
Arbeite seit Kurzem in einer kleinen Bankfiliale.
Es gibt einen Raum mit mehereren Schaltern, an denen gleichzeitig Kunden bedient werden können. Und es gibt ein Foyer/einen Vorraum, in dem Stühle, Tisch, Geldautomaten stehen.
Im Schalterraum stehen zig Regale mit Prospekten …
Um die Laufkundschaft nicht immer im Schalterraum zu haben, die nur wegen diesen Prospekten … im Schalterraum sind, habe ich an den Filialleiter die Idee unterbreitet, dass man diese Prospekte doch in das Foyer stellen könnte. Das würde wegen Brandschutz nicht gehen, war die einzeilige Antwort. Ok, dachte ich und ging davon.
Allerdings lässt mir das keine Ruhe, weil ich mich mit Brandschutz auch nicht auskenne und es viele andere kleinen Filialen gibt oder auch sog. Bügerämter usw. usf., wo Prospekte … eben auch im Vorraum stehen. Zumal bei uns auch Holztisch und -stühle stehen, die ja jetzt auch nicht unbrennbar sind.
Kann das wirklich einen Brandschutz-Grund haben oder ist Brandschutz als Grund quatsch?
Die können aber durchaus „schwer entflammbar“ ausgelegt sein. Prospekte sind das nicht. Man würde also eine Brandgefahr in einen zusätzlichen Raum einbringen.
Nur so eine Idee. Ob es dafür eine irgendwo niedergeschriebene Grundlage gibt…?
Es muss nicht mal zu schmal sein, aber es ist sicherlich ein Fluchtweg, und das wird die Ursache sein. Bei uns an der Schule ist das Foyer relativ groß, trotzdem mussten die Pinnwände von der Wand (also wirklich ganz schmal!) verschwinden, eben auch wegen Brandschutz. Jetzt haben wir „Schaukästen“ aus Metall mit Glasscheiben, auch direkt an der Wand befestigt.
der richtige Ansprechpartner ist in dem Fall nicht der Filialleiter sondern der zuständige Brandschutzbeauftrage. Krieg raus, wer das ist und befrag den.
Es gibt immer - in jeder Situation einen Sonderzustand, der in „Teilen“ die Eingenschaft der Unbeabsichtigtheit hat oder mehrere Konglomerate AUS solchen Sonderzuständen. Darunter - UNTER dieser Zustands-Sparte - sind neben anderen auch gefahrenbeherbergende Zustände und ein Teil von ihnen sind echte Gefahren. Wenn man DAS sich einfach mal auf der Zunge zergehen läßt, heißt das, daß Gefahren manchmal durch eine ENTWICKLUNG entstehen (chronologisch [unter Umständen]). Also bedeutet das: wenn das Weiterentwickeln der Grundvoraussetzungen die ESSENZ beherbergt, daß ein sehr konkretes Ergebnis rauskommt UND das Ergebnis ungefährlich ist, muß es ja nicht ungefährlich - wie bei Funkenflug durch eine weggeworfene Zigarette - bleiben. Und da das Foyer halt näher an der Landschaft dran ist, ist Papier weiter INNEN im Gebäude sicherer.
ob es für diesen Fall eine wirkliche Vorschrift gibt entzieht sich meiner Kenntnis.
Man kann sich diese Ansicht aus z.B aus dem Bauordnungsrecht "die Nutzung der Rettungswege muss im Brandfall ausreichend lang möglich sein " (wobei sich dieses eher auf die verwendeten Materialien für Decke, Wände, Boden bezieht) oder der ASR2.3 „(2) Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können.“ erschließen.
Zumindest werden bei Brandschutzbegeheungen regelmäßig Brandlasten in Fluchtwegen bemängelt wobei die Art und Menge der im Fluchtweg befindlichen Gegenstände wohl eine Rolle spielt.
„Der“ Stuhl braucht etwas länger bis er brennt und erhöht wohl eher die Brenndauer, ein ganzer Haufen Prospekte z.B. dürfte recht schnell entflammen und die Gefahr, durch Verkürzung der Zeit zur Flucht, daher singnifikant erhöhen.
Was meint ihr?
Aus meiner Sicht also durchaus berechtigt der Einwand. Auch wenn es anderswo vielleicht durchgeht.
Denn sie erhöhen nicht den Brand schutz sondern die Brandgefahr !
Ich finde es rührend, wie Du dich als Neuling an jeder Arbeitsstelle gleich um „Verbesserungen“ und Neugestaltung der Umgebung und des Publikumsverkehrs kümmern willst.
Mal im Bürgerbüro ( da hast Du es ja nicht lange ausgehalten), mal in der Sparkasse.