Naja das war kein Handsignierte oder Hochglanz PROSPEKTE ,
allein papier.
Schrei mich bitte nicht an.
Zugegeben, für dich hätte ich ein Grinse-Zeichen einsetzen sollen:smile:
Zu den Konsequenzen:
Die müssen nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag erwähnt oder angedroht werden.
Dazu haben wir Gesetze.
§242BGB (Leistung nach Treu und Glauben)fällt mir da so spontan ein, der regelt das schon, glaube ich.
Will sagen: Wen du für eine Leistung bezahlt wirst, hast du die auch zu erbringen.
Andernfalls kann der, der dir glaubt das du das tust, wofür er dich bezahlt, du aber nicht tust, Schadensersatz verlangen.
grüsse borthi
P.S. Lies mal die Netiquette von wer weiss was