Prospekthaftung ?

Hallo zusammen!

Die Firma Brinkmann bietet in Ihrem Katalog einen Taschen PC für ca. 250,-- DM an.
Nach einer bestellung bekomme ich die Auskunft es währe ein Druckfehler, und ich solle nun 799,-- DM bezahlen.
Ich Habe der Firma mitgeteilt, da sie das Produkt für 250,-- Dm anbieten würden möchte ich es auch für diesen Preis bekommen. Daraufhin bekam ich die Antwort es handle sich um einen Druckfehler, der in den AGB´s von der Haftung ausgenommen sein würde.
Ich glaube der Firma in diesem Fall, aber öffnet sich hier nicht eine Tür für lockangebote, die nicht eingehalten werden?

Ist ein solcher Ausschluß rechtens ?

herzlichen Gruß Thomas Doer

[…]

Ich glaube der Firma in diesem Fall, aber
öffnet sich hier nicht eine Tür für
lockangebote, die nicht eingehalten
werden?

Ist ein solcher Ausschluß rechtens ?

[…]

hallo Thomas,

ich bin zwar kein rechts-experte *wattwürdichdafürtunumdaszusein*, aber ich denke, dass ein prospekt halt kein angebot (und damit die erste willenserklärung eines rechtsgültigen vertrages) sondern eine anpreisung ist. Anpreisungen hingegen sind nicht rechtsverbindlich und dementsprechend scheint es wohl ganz recht zu sein, wie die firma antwortet…denk ich *ohnegewährdazusag*

aber: dass eine tür damit geöffnet würde glaube ich nicht. nehm ich mal an ich hätte eine firma und würde sowas machen…ich hätte gar keine lust darauf jedem einzelen das erzählen zu müsser der grad face-to-face mich deswegen zur rede stellt…das ist schliesslich auch unangehm. es wäre ein tolles eye-chatching ja das stimmt, aber die folgen sind sicherlich aufreibender als der erfolg, dass dann noch jemand bei mir was kaufen wolle …denn das macht ja schliesslich schon ein schlechtes image.

hmmmm

gruesse

Lisa

Hallo Thomas,

ich bin leider auch kein rechtsexperte. ich hab aber mal in der schule gelernt, daß ein angebot drei wichtige bestandteile haben muß:

  1. es muß von einer genau definierten persond kommen.

  2. es muß an eine bestimmte person gerichtet sein.

  3. das beworbene produkt muß in art, beschaffenheit und preis genau spezifiert sein (sinngemässe übertragung von diversen schulbüchern zum thema vertragsrecht.)

wie gesagt, ich bin kein jurist. aber zumindest punkt 2. trifft nicht zu, da es sich um einen prospekt handeln wird, der an viele personen in der geleichen form verteilt wurde. somit liegt meiner meinung auch kein rechtsverbliches angebot vor.

in den agb kann man meiner meinung nach auch die haftung für druckfehler ausschließen. zu der frage, ob damit lockangeboten tür und tor geöffnet sind, schliesse ich mich lisas meinung an.

wenn du es wirklich ganz genau wissen willst empfehle ich dir aber, einen juristen zu fragen.

by

charly