Prospektverteiler - Verdienst und Vertrag?

Hallo,

ich bin auf der Suche nach Leuten (13 - 15 Jahre alt), die Prospekte für mich verteilen. Es geht dabei um den Einwurf von DIN A 5 Flyern in Briefkästen. Die Ortschaften sind Kleinstädte zwischen 10-20 Tsd. Einwohner. Bevor ich da allerdings jemanden anspreche brauche ich noch 2 Informationen:

1.) Gibt es für Prospektverteiler in der Regel Verträge die unterschrieben werden oder läuft das immer so „nebenbei“? Kennt jemand eine Quelle für Musterverträge?

2.) Was ist ein angemessener Lohn für die Austragearbeiten? Wird nach Stückzahl oder Zeit abgerechnet?

Es wäre hilfreich, wenn sich dort jemand auskennt und mir Hilfe geben könnte.

Vielen Dank

Brr. Zu den Verträgen kann ich nur wenig sagen. 13-15-jährige sind nicht volljährig, da müßten die Eltern unterschreiben. Frag in diesem Punkt mal Deine Buchhaltung (wer immer die macht): Wenn Du die Ausgaben für die Verteilung als Betriebsausgabe verbuchen willst, gibt es sicher Einiges zu berücksichtigen - vielleicht auch, dass 13-jährige, die keine Familienangehörigen sind, sowieso nicht gegen Bezahlung arbeiten dürfen.

Bezahlung: Prospektverteilung wird in der Regel nach Stückzahl entlohnt. In diesem Fall wäre das ungefähr 1 Cent pro Exemplar. Bliebe noch die Kontrolle: Stichprobenweise die Briefkästen nachsehen, oder stichprobenweise telefonieren.

MfG,
Hildegard Rauch

Noch eine Antwort von Hildegard Rauch:
Das hab ich gerade beim Rumsurfen gefunden - ist vielleicht auch hilfreich:

So zahlen Sie für Mitarbeiter nicht einen Cent Sozialabgaben

Sie möchten Unterstützung im Unternehmen – aber Sie haben kein Interesse, die teuren Sozialabgaben zu zahlen? Dann liefert Ihnen dieser Tipp der Experten vom „Handbuch für Selbstständige & Unternehmer“ genau die Lösung, die Sie sich wünschen!

Das „Geheimnis“:
Der Gesetzgeber nennt sie „kurzfristig geringfügig Beschäftigte“. Hausfrauen, Studenten, Rentner, etc., die bei Ihnen arbeiten, für die Sie aber keinerlei Sozialabgaben zahlen.

So stellen Sie sie ein:

  1. Schließen Sie einen Rahmenarbeitsvertrag, der auf 1 Jahr beschränkt ist.
  2. Beschränken Sie die Arbeitszeit auf maximal 2 Monate (oder 50 Arbeitstage) inklusive Urlaub.

Das ist zunächst alles. Sie müssen sich also nicht mit einer lästigen 400-Euro-Grenze rumärgern!

Und das Beste: Wenn das Jahr rum ist, brauchen Sie nicht auf diese Kraft zu verzichten. Sie achten lediglich darauf, dass zwischen dem alten Vertrag und dem Beginn des neuen Vertrags 2 Monate liegen. Schon gelten diese vorteilhaften Bestimmungen weiter.