Prostituierte

Hallo,
das neue Gesetz zur Verbesserung der sozialen und rechtlichen
Besserstellung von Prostituierten, das am 1.1.2002 in Kraft
treten wird, ist ein großer Erfolg rot-grüner Politik. Es beendet die staatliche Doppelmoral. Prostituierte werden künftig vor Ausbeutung und Gewalt besser geschützt. Sie erhalten einen
Rechtsanspruch auf ihren Lohn und werden bei abhängiger
Tätigkeit in die Sozialversicherung einbezogen. Allein die CDU/CSU stimmte dem Gesetz nicht zu.
Die Verträge zwischen Prostituierten und ihren Kunden, aber auch ihren Arbeitgebern sind von nun an rechtswirksam. Frauen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, können künftig ihren Lohn
einklagen. Arbeitgeber machen sich nicht dadurch strafbar, dass sie freiwillige Prostitution ermöglichen und Prostituierten gute Arbeitsbedingungen bieten. Prostituierten wird damit die freie Ausübung ihrer Tätigkeit ermöglicht. Sie erfahren gleichzeitig durch das Strafrecht Schutz vor Ausbeutung und Gewalt.

Gruß Mic
http://www.mibor.de

Was will uns diese Nachricht sagen?
Hallo Mic,

hast du die hier nur so reingestellt um uns über längst bekanntes zu unterrichten, oder hoffst du, daß sich hier gleich viele aufregen werden.

Ich frag nur, weil du keinen Ansatz zu einer Fragestellung drin hast.

Gruß ivo

Ein Schritt in die richtige Richtung…
…ist es auf jeden Fall, allerdings habe ich den Gesetzestext der „Reform“ noch nicht gelesen. Und bekanntlich steckt da ja häufig „der Teufel im Detail“.

Soweit ich gehört habe, bestehen dieses leidige „Werbeverbot“ (wo sich seit Jahrzehnten sowieso kaum noch eine® dran hält) und die Sperrbezirksverordnungen (warum wurden die nicht gleich zumindest auf den Straßenstrich beschränkt, wo das Argument „Schutz des ÖFFENTLICHEN Anstandes und der Jugend“ ja noch nachvollziehbar wäre) weiterhin. Es bleiben also möglicherweise wohl nach wie vor genug „Angriffsmöglichkeiten“ durch den Staat.

Wichtig ist, daß die freiwillige, Unbeteiligte nicht belästigende Prostitution nicht mehr gesetzlich behindert wird und daß die dort tätigen Personen anderen Erwerbstätigen arbeitsrechtlich/ versicherungsrechtlich gleichgestellt werden.

Diese weltfremden, ignoranten „CDU/CSU-Rettungsphantasten“, die das einzige Ziel einer möglichen „Reform“ der Prostitutionsgesetzgebung darin sehen, „ausgestiegen zu werden“, (durch alles reglementierende und bestrafende Gesetze) richten mehr Schaden an, als daß sie „hilfreich“ sind.

Wenn schon die Prostitutionsausübung selbst (die ja nach CDU/CSU-Vorstellungen „niemand freiwillig machen kann“, wenn er/sie nicht „krank(?)“ ist) viele Frauen nicht davon abhält, ihren „Job“ freiwillig weiterzumachen, (weil es eben für manche überhaupt kein Problem ist), hätten die, die immer, ohne vielleicht mal zur Kenntnis zu nehmen, was die Betroffenen SELBST unter „Schutz“ verstehen, jeden und alles vor jedem und allem „SCHÜTZEN“ wollen, gern eine Gesetzeslage, die durch den „Verfolgungsdruck“ die Frauen zum „Ausstieg“ treibt.

Würden die „C-Parteien“ sich auf VON SICH(!) AUS ausstiegswillige Prostituierte beschränken, um DIESEN eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die „Gesellschaft“ zu ermöglichen, würde ich solchen Vorhaben durchaus zustimmen.

Die „Fixierung“ auf DIE(!) allerdings, die garnicht „raus“ wollen, lehne ich vollkommen ab, macht sie doch allzusehr deutlich, was wirklich dahinter steckt.

„Schutz“ und „Hilfe“ (im eigentlichen Sinne) ganz sicher nicht…!

Es bleibt zu hoffen, daß sich die neue Regelung etabliert und dazu beiträgt, eine klarere(?) Linie zwischen Prostitution und Kriminalität zu ziehen. Bisher war das jedenfalls immer (dank vieler sinnloser, kontraproduktiver Gesetze) gefährlich nah beieinander.

MfG Andreas

…ist es auf jeden Fall, allerdings habe ich den Gesetzestext
der „Reform“ noch nicht gelesen. Und bekanntlich steckt da ja
häufig „der Teufel im Detail“.

Hallo, seit ich es verstanden habe, ist als erster Anlauf nun endlich einmal gesetzlich geregelt, dass Prostituierte sich bei einer Krankenkasse anmelden können und entsprechend Anspruch auf Versicherungen haben. Ausserdem haben Sie nach dem Gesetz nun die Möglichkeit Leistungsentschädigungen einzuklagen. Ausserdem wenn sie aussteigen und nunmehr in die Arbeitslosenversiucherung einzahlen können, wird die Umschulung finanziert. Es ist wohl so auch richtig. Man kann niemand empfehlen, die Prostitution zu verlassen und dann erwarten, dass jemand von Sozialhilfe leben soll. Ausserden - wenn der Staat Steuern kassiert - soll er allen dasselbe Recht einräumen. Es ist eine der letzten Ungereimtheiten, dass der Staat Prostitution zwar für „sittenwidrig“ angesehen hat und aus sittenwidrigen Geschäfte besteht bekanntlich lt. BGB kein Anspruch auf Geld, aber der Staat hat sich das Recht nach dem Steuerecht heraus genommen, für „sittenwidrige Arbeiten“ Steuern zu verlangen. So ähnlich ist es ja auch bei Nikotin und Alkohol. Die Steuern werden kassiert, aber vor dem genuss wird gewarnt. Und das Wesentliche für eine Prostituierte dürfte wohl sein, dass sie somit künftig arbeiten kann wo sie will und nicht unbedingt auf die Strasse in die Hände von Zuhältern muss. Insoweit begrüsse ich persönlich, dass wenigstens für Homo-Ehe und für Prostituierte etwas gemacht wird , da haben manche Grüne ja auch ihre besondere Unterstützung erwartet, die Lösung anderer Probleme ist von dieser Regierung ohnehin nicht mehr zu erwarten. Die „Heisse-Luft-Koalition“ wenigstens eine Koalition für Homo und Prostitution. Die letzten Sätze sind angesichst der Unfähigkeit dieser Regierung satirsich zu sehen.

Grüsse Günter