Könnte jetzt ca 2 Tage in der Woche ein Zimmer anmieten und da
wieder nebenbei als Prostituierte arbeiten um mein Einkommen
etwas aufzustocken.
Hallo,
zunächst solltest du eine andere Sicht einnehmen. Der Gesetzgeber sieht es nämlich so:
Du hast Einkommen. Sollte das Einkommen nicht reichen, um den Mindestbedarf zu decken, kannst du dein Einkommen mit Hatz 4 aufstocken.
Es ist also NICHT so, dass du Hartz 4 mit deinen Einnahmen aufstockst.
Damit die ARGE weiss, wieviel Geld sie zu deinem Einkommen dazu geben muss, muss die ARGE wissen, wie hoch dein Einkommen ist.
Wenn Du kein einkommen hast, ist das ganz einfach. Wenn du aber einkommen hast, musst du angeben, wieviel einkommen du hast. Hast du einen Arbeitsvertrag, ist das auch einfach. Auch als Prostituierte kannst du seit einigen Jahren als angestellte arbeiten. Schon mal nach einem passenden Club geschaut?
Gehst du auf Apartment, bist du dein eigener Chef. Dann musst du nachweisen, wie hoch dein Einkommen ist. Und das wird gerade in deinem Beruf sicher schwer.
Einkommen sind deine Einnahmen minus notwendige und einem Hilfsbedürftigen angemessene Ausgaben. Also entscheidet ein Schabearbeiter, ob deine Angaben zu einnahmen stimmen und welche ausgaben er anerkennt.
Beispiel:
Einnahmen:
Du hast am Tag 2 - 3 Gäste und nimmst 80 die halbe Stunde. Also 240,- EUR.
Ausgaben:
50% Appartment = 120 EUR
Kondome
Gleitmittel
Hygieneartikel
Fahrtkosten
Bleiben vielleicht 100,- EUR am Tag.
2 Tage die Woche = 8 Tage im Monat
Also rund 800,- EUR im Monat Einkommen.
Von dem Einkommen werden noch einige Freibeträge angezogen. Wenn ich es richtig erinnere werden so rund 240,- EUR abgezogen. Damit hast Du dann ein Einkommen von 560,- EUR Wenn du heute mehr als 560,- Hartz 4 bekommst wird der Rest von 560,- EUR bis zum Betrag, den du heute Hartz 4 bekommst, aufgestockt.
In Kurzform:
Angeben musst Du alles, was du einnimmst und alles, was du für das Gewerbe ausgibst. Ser Sachbearbeiter berechnet daraus den Gewinn.
Problem:
Mit dem Thema Prostitution hat dein Sachbearbeiter sicher keine Erfahrung. Evtl. sogar Ablehnung. Auch sind viele der Meinung, dass in dem Bereich immer viel Geld verdient wird.
Also kann es sein, dass der Sachbearbeiter unterstellt, dass du
a) 4-8 Gäste am Tag bedienst
b) jeder Gast min. 150,- bis 300,- bei dir lässt
du also mindestens 1000,- bis 2500,- EUR am Tag einnimmst - also bis zu 20.000,- EUR im Monat.
Auch kann der Sachbearbeiter sagen, dass dein Appartment max. 400,- EUR im Monat kosten darf. Sonst ist es einem Hilfsbedürftigen nicht angemessen.
Es ist schon in anderen Berecihen schwer, einen Sachbearbeiter zu bekommen, der sich mit Selbständigkeit auskennt. Einen, der sich mit Selbständigkeit in deinem Berauf auskennt wird sicher ein Glückspiel.
Rechtlich ist es alles kein Problem - praktisch kann es sehr sehr mühsam sein, auch Recht zu bekommen.
Alles in allem viel Erfolg.