Prostitution bei hartz 4

Hallo,

ich habe bis vor ein paar Jahren als Prostituierte gearbeitet. War dann einige Jahre im normalen Berufsleben.
Nun bin ich durch Krankheit leider Hartz 4 Empfängerin.

Könnte jetzt ca 2 Tage in der Woche ein Zimmer anmieten und da wieder nebenbei als Prostituierte arbeiten um mein Einkommen etwas aufzustocken.

Die Dame die mir das Zimmer vermietet sagte mir jetzt ich muß dazu aber ein Gewerbe anmelden und mich ja auch beim Finanzamt melden. Sie ist da wohl auch in dem Düsseldorfer Verfahren.

Kennt sich hier jemand aus in wie weit das mit Hartz 4 möglich ist?bzw was ich bei dem Amt dann angeben muss?

liebe Grüße

Nona

Hallo,
du erzielst ein einkommen, daher mußt du das beim amtmelden, da du ja als selbstständige arbeitest (nehme ich an) mußt du es auch als kleinstgewerbe ( jahreseinkommen max. 13500 Euro glaube ich) anmelden und damit mußt du auch eine einkommenssteuererklärung machen
ich habe bis vor ein paar Jahren als Prostituierte gearbeitet.
War dann einige Jahre im normalen Berufsleben.
Nun bin ich durch Krankheit leider Hartz 4 Empfängerin.

Könnte jetzt ca 2 Tage in der Woche ein Zimmer anmieten und da
wieder nebenbei als Prostituierte arbeiten um mein Einkommen
etwas aufzustocken.

Die Dame die mir das Zimmer vermietet sagte mir jetzt ich muß
dazu aber ein Gewerbe anmelden und mich ja auch beim Finanzamt
melden. Sie ist da wohl auch in dem Düsseldorfer Verfahren.

Kennt sich hier jemand aus in wie weit das mit Hartz 4 möglich
ist?bzw was ich bei dem Amt dann angeben muss?

liebe Grüße

Nona

Hallo Nona,

interessante Frage. Eigentlich dürfte das kein Problem sein. Ich denke das verrechnet sich wie eine ganz normale Selbsständigkeit. Ich würde im Vorfeld mit einem Sachbearbeiter der Leistungsabteilung und deinem Arbeitsvermittler sprechen. Frag sie dort einfach, wie das genau verrechnet wird und was du für Unterlagen einreichen musst.

Gruß und viel Erfolg

Wenn ein Gewerbe angemeldet wird, dann sind dass Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb, die beim Amt angegeben werden müssen. Allerdings kann ich nicht sagen, ob die irgendwie vertrauen, dass Du die richtigen Beträge angibst, denn Quittungen werden ja wohl nicht ausgestellt, nehme ich mal an.

Guten Morgen.

Wie jedes andere Gewerbe auch, müssen Sie das bei der Arge melden. Die Ausübung des Gewerbes ist aber möglich und für die Arge ist es immer gut, wenn die Kunden Geld nebenbei verdienen.
Sie müssen dann nur eine Überischt übe rdie Ein- und Ausgaben einreichen (die brauchen Sie ja auch für das Finanzamt).

keine Ahnung, wie das funktioniert

Hallo,

ein Gewerbe anmelden musst du auch bei der ARGe anmelden. Dann bist du selbständig d.h du musst deine Krankenkassenbeiträge selbt bezahlen und auch für deine Rente sorgen. Wenn du durch dein Gewerbe deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst, hast du Anrecht auf Hartz IV. Kann aber sein das die ARGE aufgrund deines speziellen Gewerbes Hilfe versagt da es „gegen gute Sitten verstößt“. Einfach mal deinen Sachbearbeiter drauf ansprechen.

Hallo Nona,

wenn du dich teilselbstständig machst, wird dir das Hiob-Center auf die Ketten gehen, das naturgemäß daran interessiert ist, dich aus der Arbeitslosigkeit zu holen. Sie werden dich also fragen, warum du dieser Tätigkeit nicht in Vollzeit nachgehen kannst. Da mußt du also eine gute Ausrede haben, möglicherweise reicht deine Krankheit. Wenn du denen also sagst, daß du nach deinen Kundenbesuchen immer tagelang Rückenschmerzen hast, diese Tätigkeit also h ö c h s t e n s zwei Mal in der Woche ausführen kannst… :wink:)) Zum Beispiel.

Mir ist bekannt, daß es wesentlich lukrativer ist, auf eigene Rechnung zu arbeiten. Nach Lage der Dinge dürfte es aber zweckmäßiger sein, in einem Swinger Club oder so auf 165 Euro-Basis zu arbeiten. Dann läßt du dir den Rest eben so auszahlen. Quittungen gibts ja in deinem Gewerbe nicht, also wer will das kontrollieren?

Ich arbeite nebenbei als Bühnenbauer für 8 EUR in der Stunde. Wenn das Concert zu Ende ist, geht es dann oft bis morgens um 3,4 Uhr. Was ich damit sagen will, ist, daß die Bedingungen in den Clubs nicht gerade eben golden sind, aber andere Leute müssen sich auch für ihr Geld krummlegen.

An deiner Stelle würde ich nen Steuerberater konsultieren, den du aber von deinen Hartz-Groschen kaum bezahlen kannst. Der Philologe spricht in diesem Fall von einem Circulus vitiosus.

Ich hoffe, dir trotzdem ein wenig geholfen zu haben.

LG

Martin

Hallo Nonadi,

bei der Tätigkeit handelt es sich m. E. um eine Dienstleistung auf selbstständiger Basis mit allen Verpflichtungen:
1.Gewerbeanmeldung
2.Mitteilung an das Finanzamt
3.Gewinn- und Verlustrechnung (hier können alle Ausgaben wie Zimmermiete, Versicherungen, Kleidung etc.
abgezogen werden).
Bleibt ein Gewinn übrig, ist dieser bei der Arge anzugeben und wird angerechnet.
Die ersten 100,- € sind frei und von 101,- bis 800,- € darf mann 20% behalten.
Wenn man also 400,- € Gewinn hat darf man 160,- € behalten der Rest wird auf Hartz 4 angerechnet.
Außerdem muss eine Nebentätigkeit genehmigt werden durch die Arge!

Gruß
Franjo

Könnte jetzt ca 2 Tage in der Woche ein Zimmer anmieten und da
wieder nebenbei als Prostituierte arbeiten um mein Einkommen
etwas aufzustocken.

Hallo,

zunächst solltest du eine andere Sicht einnehmen. Der Gesetzgeber sieht es nämlich so:

Du hast Einkommen. Sollte das Einkommen nicht reichen, um den Mindestbedarf zu decken, kannst du dein Einkommen mit Hatz 4 aufstocken.

Es ist also NICHT so, dass du Hartz 4 mit deinen Einnahmen aufstockst.

Damit die ARGE weiss, wieviel Geld sie zu deinem Einkommen dazu geben muss, muss die ARGE wissen, wie hoch dein Einkommen ist.

Wenn Du kein einkommen hast, ist das ganz einfach. Wenn du aber einkommen hast, musst du angeben, wieviel einkommen du hast. Hast du einen Arbeitsvertrag, ist das auch einfach. Auch als Prostituierte kannst du seit einigen Jahren als angestellte arbeiten. Schon mal nach einem passenden Club geschaut?

Gehst du auf Apartment, bist du dein eigener Chef. Dann musst du nachweisen, wie hoch dein Einkommen ist. Und das wird gerade in deinem Beruf sicher schwer.

Einkommen sind deine Einnahmen minus notwendige und einem Hilfsbedürftigen angemessene Ausgaben. Also entscheidet ein Schabearbeiter, ob deine Angaben zu einnahmen stimmen und welche ausgaben er anerkennt.

Beispiel:
Einnahmen:
Du hast am Tag 2 - 3 Gäste und nimmst 80 die halbe Stunde. Also 240,- EUR.

Ausgaben:
50% Appartment = 120 EUR
Kondome
Gleitmittel
Hygieneartikel
Fahrtkosten

Bleiben vielleicht 100,- EUR am Tag.
2 Tage die Woche = 8 Tage im Monat
Also rund 800,- EUR im Monat Einkommen.

Von dem Einkommen werden noch einige Freibeträge angezogen. Wenn ich es richtig erinnere werden so rund 240,- EUR abgezogen. Damit hast Du dann ein Einkommen von 560,- EUR Wenn du heute mehr als 560,- Hartz 4 bekommst wird der Rest von 560,- EUR bis zum Betrag, den du heute Hartz 4 bekommst, aufgestockt.

In Kurzform:
Angeben musst Du alles, was du einnimmst und alles, was du für das Gewerbe ausgibst. Ser Sachbearbeiter berechnet daraus den Gewinn.

Problem:
Mit dem Thema Prostitution hat dein Sachbearbeiter sicher keine Erfahrung. Evtl. sogar Ablehnung. Auch sind viele der Meinung, dass in dem Bereich immer viel Geld verdient wird.

Also kann es sein, dass der Sachbearbeiter unterstellt, dass du
a) 4-8 Gäste am Tag bedienst
b) jeder Gast min. 150,- bis 300,- bei dir lässt

du also mindestens 1000,- bis 2500,- EUR am Tag einnimmst - also bis zu 20.000,- EUR im Monat.

Auch kann der Sachbearbeiter sagen, dass dein Appartment max. 400,- EUR im Monat kosten darf. Sonst ist es einem Hilfsbedürftigen nicht angemessen.

Es ist schon in anderen Berecihen schwer, einen Sachbearbeiter zu bekommen, der sich mit Selbständigkeit auskennt. Einen, der sich mit Selbständigkeit in deinem Berauf auskennt wird sicher ein Glückspiel.

Rechtlich ist es alles kein Problem - praktisch kann es sehr sehr mühsam sein, auch Recht zu bekommen.

Alles in allem viel Erfolg.

hallo nona,

das ist ja mal die bisher netteste angelegenheit mit der ich mich beschäftige hier … :wink:

erstmal: die prostitution ist ein gewerbe, wie jedes andere auch und es gelten die gleichen zuverdienstmöglichkeiten wie wonders. erlaubt dir deine arge z.b. 100 euro im monat dazu zu verdienen, dann erfolgt die berechnung dieses zuverdienstest auf der grundlage einer betriebswirtschaftlichen abrechnung, die entweder monatlich, viertel - oder halbjährlich erfolgt.

also: du kannst erst einmal von deinen einnahmen alle deine kosten abziehen. dazu gehört als erstes mal deine miete für das zimmer, ausgaben für telefon, hygieneartikel … alles, was im zusammenhang mit dem gewerbe anfällt. wenn du einigermassen klug bist oder dir helfen lässt, kannst du auf diese weise sehr viele kosten umschichten - sodas du möglichst viele beriebsausgaben hast und möglichst wenig echten zuverdienst. wenn du möchtest helfe ich dir und berate dich genauer. eine e-mail adresse von mir ist: [email protected]. das ist nur ein erfundener name und ich nutze diese adresse nur bei leuten, die ich noch nicht kenne. entsteht zwischen uns vertrauen, bekommst du meine richtige adresse usw.

mich interessiert das sehr, was du vorhast und ich hätte dir so einige vorschläge zu machen, wie du clever durch kommst. ich selbst war auch schon mit dem erotikgewerbe beschäftigt und habe auch andere dinge getan die im weitesten sinne mit der erotikbranche zu tun haben - einfach weil es gutes geld zu verdienen gibt und weil der spass dabei nicht zu kurz kommt.

bitte setz dich mit mir in verbindung und dann schauen wir mal, ob es nicht alternativen für dich gibt, zu einem zuverdienst zu kommen ohne das du viel aufwand hast. wichtig ist nur eine gesunde und offene einstellung zur erotik und zum leben. UND: keine angst, ich will nichts persönlich von dir. „auf die pelle rücken“ schon gar nicht.

liebe grüße und hoffentlich bis bald,
hansemann

Hallo Mona, das wird sicher genau so ngehen, wie bei jedem andren Gewerbe. Du musst eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen- Der tatsächliche Nettoerlös muss dann monatlich bei der ARGE angegeben werden.

Davon bleiben dann 100 € anrechnungsfrei. Vom Rest bis 1.000 € werden dann 80 % als Einkommen berücksichtigt.
Darüber hinaus wird voll angerechnet. Du wärst dann für eineige Monate erst ein mal abgesichert und auch krankenversichert.

Viel Glück

Hallo,

ich habe bis vor ein paar Jahren als Prostituierte gearbeitet.
War dann einige Jahre im normalen Berufsleben.
Nun bin ich durch Krankheit leider Hartz 4 Empfängerin.

Könnte jetzt ca 2 Tage in der Woche ein Zimmer anmieten und da
wieder nebenbei als Prostituierte arbeiten um mein Einkommen
etwas aufzustocken.

Die Dame die mir das Zimmer vermietet sagte mir jetzt ich muß
dazu aber ein Gewerbe anmelden und mich ja auch beim Finanzamt
melden. Sie ist da wohl auch in dem Düsseldorfer Verfahren.

Kennt sich hier jemand aus in wie weit das mit Hartz 4 möglich
ist?bzw was ich bei dem Amt dann angeben muss?

liebe Grüße

Nona

Hallo, mal aus Zeitgründen eine etwas kürzere Antwort:

Ein Gewerbe muß bzw. kann eine deutsche Frau nicht anmelden, auch wenn manche Behörden etwas anderes sagen.
Wohl aber mußt Du eine Steuernummer haben, aber die hat ja wohl jeder.
Das Düsseldorfer Verfahren ist offiziell nur eine Vorauszahlung, aber wer daran teilnimmt, bleibt i.d.R. unbehelligt. Bei 2 Tagen /Woche kommt ja auch nicht viel Umsatz zusammen, so dass Du „offiziell“ unter 17.500 Euro/Jahr Umsatz bleibst und keine Umsatzsteuer bezahlen mußt.
Es kann aber auch sein, dass Du Deine Tätigkeit bzw. die Betreiberin als Vermieterin Dich der Stadt oder dem Kreis melden muß, damit die überprüfen, ob Du Sozialleitungen wie hartz iv bekommst.
Deshalb mußt Du Deine Nebeneinkünfte bzw. Nebentätigkeit unbedingt der hartz iv behörde melden, die kriegen das sowieso raus.
Du machst eine Aufstellung Deiner zu erwartenden Einnahmen / Monat und Deiner Ausgaben (auch Kondome, Miete, Fahrtkosten etc.) und dann liegt es an Deinem Sachbearbeiter, ob er Dir glaubt oder nicht. Nehmen wir an, Du kommst auf 400,- Euro / Monat netto, dann wird er Dir diesen Betrag teilweise anrechnen.
Beziehst Du Sozialleistungen nach Hartz IV und hast ein Einkommen von 400 Euro aus Deiner geringfügigen Beschäftigung, so bleiben von diesen 400 Euro nur 160 Euro anrechnungsfrei und Dir somit „übrig“.
Die 240 Euro werden also mit der Leistungen verrechnet= abgezogen, so dass der Regelsatz von derzeit glaub ich 359 Euro um 240 Euro auf 119 Euro gemindert würde. Du hast also hinterher 119 + 400 = 519 Euro.
Ob es sich lohnt, mußt Du selber entscheiden- als Test, ob sich die Prostitution als „Haupterwerb“ lohnen könnte, ist es sicher interessant.

Hi,

  1. Dem JobCenter ist es egal mit was Du Geld verdienst. Wenn Du unter 15 h pro Woche arbeitest ist es ein Nebenverdienst.
    Wenn Du wieder als Hure arbeiten willst, dann gibst Du an, dass Du nebenberuflich selbstständig bist. Dann musst Du etliche unterlagen ausfüllen mit Einkommensprognose und so weiter.
  2. Wenn Du deinen letzten Beruf wegen Krankheit nicht mehr machen kannst, kannst Du überprüfen lassen, ob die Rentenversicherung dir eine Umschulung bezahlt.
  3. „Aufstocken“ geht mit Hartz IV nicht. Alles was Du verdienst wird angerechnet. Es gilt das Prinzip: Was Du selbst zum Lebensunterhalt beiträgst ist schick, der Rest zum Bedarf kriegst Du vom Amt. Finanziell lohnt sich so eine Nebenbeschäftigung kaum. Du hast dann vielleicht 130 EUR pro Monat mehr in der Tasche.
    Gruß
    R.

Hallo Nona,

Du kannst aber schwere Aufgaben stellen.

Die Prostitution ist in der BRD ein zweischneidiges Schwert. Zum einen ist sie nicht erwünscht, zum anderen will man die abzocken die diesen Gewerbe nachgehen. Aus diesem Grunde wurde auch die Möglichkeit geschaffen dieses als Gewerbe anzumelden. Was wie wo da genau angemeldet werden muss, kann ich Dir jetzt nicht sagen, wird sich aber im Internet finden lassen.
Ich möchte Dir aber folgenden Tip geben bevor bei Dir evt. eine böse Überraschung kommt.
Als Hartz 4 Empfänger hast Du die Möglichkeit ein nebenberufliches Gewerbe nachzugehen, immer beachten die Zuverdienstgrenze im Monat und die wöchentliche Stundenzahl kleiner 14,9 Stunden. Gehst Du jetzt der Prostitution offiziel nach wirst Du beweisen müssen das Du die Grenzen eingehalten hast. Aber wie willst Du dieses beweisen? Dir wird erst mal generell unterstellt das Du „schwarz“ arbeitest. Um diesen entgegenzuwirken müsstest Du ein Buch führen in dem Deine Kunden erfasst sind, wann, wie lange und zu welchen Preis Deine Dienstleistung in Anspruch genommen wurden. Welcher Kunde würde da mitspielen.
Merkst Du schon in welcher schwierigen Lage Du Dich da selber bringst.
Mein Vorschlag, überdenke und überschlafe Deine Gedanken.
Ein Gedanke von mir dazu. Melde ein nebenberufliches Gewerbe an, Dienstleistungen für Privat, Reinigung oder ähnliches, auch Begleitservice oder Unterhalterin. Führe das Gewerbe nicht in „Deinen“ Räumen aus, sondern in denen der Kunden oder auch im Hotel. Da ist es leichter einige gesetzliche Vorschriften zu umgehen und Deine Sicherheit dürfte auch nicht gefährdet sein. Ich will Dich nicht zu einer Straftat anstiften, aber Dir auch zeigen man kann die Gesetze auch auslegen. Denke immer daran, was die „Grossen“ tun, nur die Dummen zahlen in der BRD Steuern.

Hi, Nona, Prositution ist seit dem Prostitutionsgesetz eine legale Beschäftigung. Und wenn Du beim FinA zutreffende Angaben zur Einkommenssteuer (als Selbständige) oder zur Lohnsteuer (in abhängiger Tätigkeit) machst, darf die Tätigkeit auch vor den Steuerbehörden nicht diskriminiert werden. Das Bundesministerium für familie und Soziales hat zur Umsetzung des prostitutionsgesetzes eine umfangreiche seite ins Netz gestellt: http://www.bmfsfj.de/doku/prostitutionsgesetz/030302…
Diort findest Du vor allem Angaben zum Gewerberecht und zur (grundsätzlich nicht erforderlichen) Gewerbeanmeldung. Dein „Einpersonen-Betrieb“ ist nicht anmeldepflichtig. Etwas anderes könnte örtlich gelten, wenn du in einem Eros-Center wohnst und selbständig arbeitest. Die Staffelung der Beträge des Nebeneinkommens, das anrechungsfrei neben Hartz IV (ALG II) erworben werden kann, ist vom Grundbetrag (Pauschbetrag von 100 €) gering. Ein zeitliches Limit gibt es nicht. Über 100 € bis 800 € sind 20% frei und der Rest (bei 800 € 640 €) wird auf die ALG II zahlungen angerechnet. Über 800 bis 1200 € ist der Freibetrag noch 10%; 90% werden angerechnet. Gibst du weniger an als du verdienst, machst Du dich wegen Betruges strafbar. es gibt aber noch eine Reihe von Ausgaben die vom Verdienst als Werbungskosten pauschal oder in tatsächlicher Höhe abgezogen werden dürfen. Viel wird Dir von ALG II nicht übrig bleiben.

Hi, Nona, Prositution ist seit dem Prostitutionsgesetz eine legale Beschäftigung. Und wenn Du beim FinA zutreffende Angaben zur Einkommenssteuer (als Selbständige) oder zur Lohnsteuer (in abhängiger Tätigkeit) machst, darf die Tätigkeit auch vor den Steuerbehörden nicht diskriminiert werden. Das Bundesministerium für Familie und Soziales hat zur Umsetzung des Prostitutionsgesetzes eine umfangreiche Seite ins Netz gestellt: http://www.bmfsfj.de/doku/prostitutionsgesetz/030302…
Dort findest Du vor allem Angaben zum Gewerberecht und zur (grundsätzlich nicht erforderlichen) Gewerbeanmeldung. Dein „Einpersonen-Betrieb“ ist nicht anmeldepflichtig. Etwas anderes könnte örtlich gelten, wenn du in einem Eros-Center wohnst und selbständig arbeitest. Die Staffelung der Beträge des Nebeneinkommens, das anrechungsfrei neben Hartz IV (ALG II) erworben werden kann, ist vom Grundbetrag (Pauschbetrag von 100 €) her gering. Ein zeitliches Limit gibt es nicht. Bei einem Verdienst über 100 € bis 800 € sind 20% frei und der Rest (bei 800 € 640 €) wird auf die ALG II- Zahlungen angerechnet. Über 800 bis 1200 € ist der Freibetrag noch 10%; 90% werden also angerechnet. Gibst du weniger an als du verdienst, machst Du dich wegen Betruges strafbar. Es gibt aber noch eine Reihe von Ausgaben die vom Verdienst als Werbungskosten pauschal oder in tatsächlicher Höhe abgezogen werden dürfen. Viel wird Dir, wenn Dein „Laden läuft“ von ALG II nicht übrig bleiben. Bye bye, Sc.

Hallo,
tut mir leid, für den Leistungsbezug nach dem SGB II bin ich nicht zuständig. Ich kann dir leider nicht weiterhelfen.

L.G.

Hallo Nona,

du hast als Selbstständige Anspruch auf Alg2-Leistungen, genauso, wie jeder andere Aufstocker.

Du füllst nur statt der Anlage EK - für Einkommen - die Anlage EKS - für Selbstständige - auf. Diese musst du ohne Aufforderung alle 6 Monate einreichen, und der Durchschnitt deiner Einnahmen wird als monatliches Einkommen mit entsprechenden Freibeträgen angerechnet. Zwei Dinge sind zu beachten: 1. das Amt möchte von dir eine Schätzung, was du wahrscheinlich in den nächsten 6 Monaten verdienen wirst, um so ein fiktives Einkommen zu errechnen, welches dann im Nachhinein mit deinen tatsächlichen Einnahmen gegengerechnet wird. Ist deine Schätzung zu hoch, bekommst du eine Nachzahlung, ist sie zu niedrig, muss du das zu viel Gezahlte zurückbezahlen.
2. Du kannst Kosten, die dir durch die Ausübung deiner Tätigkeit anfallen (Zimmermiete, Fahrtkosten, Berufsbekleidung, usw.) von deinen Einnahmen gegen Nachweis (Quittung, Mietvertrag, usw.) absetzen. D. h. deine Einnahmen verringern sich um diese Kosten.

Viele Grüße
Cindy

Hallo Nona,

grundsätzlich denke ich, wird diese Form der Erwerbstätigkeit nicht anders gehandhabt als jede andere … ein Gewerbe anmelden musst du auf jeden Fall. In deinem Fall ist, so weit ich wieß, auch ein regelmäßiger Besuch des Gesundheitsamtes erforderlich.

Angeben musst du bei der Arge (Hartz IV-Amt) dein Einkommen.

P.S.: Willst du das wirklich wieder machen? Geld ist nicht alles, denk an deine Gesundheit und an deine Seele.

Alles Gute!!!