Ich habe vor kurzem mitbekommen, das demnächst Prostitution ein anerkannter Berufzweig sein soll.
Damit wäre die Prostitution nicht mehr illegal!
Wie bitte? Das würde bedeuten das Prostitution zur Zeit illegal ist? Ich sehe jeden Tag am Hauptbahnhof riesige Bordells, kann doch nicht illgal sein`? In der Reportage wurde auch darüber gesprochen, dass die Damen ja keine Steuergelder bezahlen, daher keinen Versicherungsschutz haben.
Was ich nicht verstehe, wenn das wirklich der aktuelle Stand ist, wie können dann diese riesigen Bordells überleben? Meistens arbeiten dort auch noch ausländische Frauen, die keine Aufenthaltsgenehmigung haben.
Versteht mich nicht falsch, ich habe nichts gegen Bordelle, ich verstehe nur nicht, dass sie auf der einen Seite verboten, auf der anderen so produktiv betrieben werden!?
Ich habe vor kurzem mitbekommen, das demnächst Prostitution ein anerkannter Berufzweig sein soll. Damit wäre die Prostitution nicht mehr illegal! Wie bitte? Das würde bedeuten das Prostitution zur Zeit illegal ist?
Prostitution ist nicht verboten. Das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) enthält in Art. 297 Abs. 1 eine Ermächtigung an Landesregierungen, die Prostitution an bestimmten Orten und Zeiten zu verbieten. Davon haben Hamburg, Bremen, Ba-Wü. und Bayern Gebrauch gemacht. Im übrigen ist die Prostitution legal.
Strafbar ist Zuhälterei u. dgl.
Bisher wurde aber die P. als sittenwidrig betrachtet. An der Pflicht, die Einnahmen aus der P. zu versteuern, änderte das nicht (§ 40 Abgabenordnung: Auch Einnahmen aus sittenwidrigen Geschäften sind steuerpflichtig). Wenn die Prostituierte Vorkasse ERHIELT, dann nützte die Sittenwidrigkeit dem „Freier“ nichts (§ 817 S. 2 BGB: Wer für etwas Sittenwidriges bezahlt hat, der kann nichts zurückfordern, wenn er sich selbst auch sittenwidrig verhalten hat). Neu an dem (bisher nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlichten) Gesetz zur Verbesserung der Stellung (!) der Prostituierten ist (außer dem Wegfall der Sittenwidrigkeit), daß sie Zugang zur Sozialversicherung (auch SGB III mit Möglichkeit der Arbeitslosenversicherung, Umschulung etc.) erhalten.
Ich habe vor kurzem mitbekommen, das demnächst Prostitution ein anerkannter Berufzweig sein soll. Damit wäre die Prostitution nicht mehr illegal! Wie bitte? Das würde bedeuten das Prostitution zur Zeit illegal ist?
Prostitution ist nicht verboten. Das Einführungsgesetz zum
Strafgesetzbuch (EGStGB) enthält in Art. 297 Abs. 1 eine
Ermächtigung an Landesregierungen, die Prostitution an
bestimmten Orten und Zeiten zu verbieten. Davon haben Hamburg,
Bremen, Ba-Wü. und Bayern Gebrauch gemacht. Im übrigen ist die
Prostitution legal.
Strafbar ist Zuhälterei u. dgl.
Zuhälterei? Was versteht man darunter den genau? Ein Kollege hat mir gesagt, dass die Mädchen dort meistens zu überhöhten Preisen ein Zimmer mieten, ist das Zuhälterei?
Bisher wurde aber die P. als sittenwidrig betrachtet. An der
Pflicht, die Einnahmen aus der P. zu versteuern, änderte das
nicht (§ 40 Abgabenordnung: Auch Einnahmen aus sittenwidrigen
Geschäften sind steuerpflichtig). Wenn die Prostituierte
Vorkasse ERHIELT, dann nützte die Sittenwidrigkeit dem
„Freier“ nichts (§ 817 S. 2 BGB: Wer für etwas Sittenwidriges
bezahlt hat, der kann nichts zurückfordern, wenn er sich
selbst auch sittenwidrig verhalten hat). Neu an dem (bisher
nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlichten) Gesetz zur
Verbesserung der Stellung (!) der Prostituierten ist (außer
dem Wegfall der Sittenwidrigkeit), daß sie Zugang zur
Sozialversicherung (auch SGB III mit Möglichkeit der
Arbeitslosenversicherung, Umschulung etc.) erhalten.
Ich bin mir sicher, dass die wenigsten die Verdienste versteueren! Wenn also ein Freier zuvor bezahlt hat kann er eigentlich rechtlich keine Ansprüche auf Leistung stellen.
Aber ich verstehe nicht warum man nicht stärker sich bemüht, dass die Damen Steuern bezahlen! Wissen tuts doch jeder, aber keiner macht was…
interessante Seite…
ich habe hier folgenden Text gefunden:
Förderung der Prostitution ist nach §180a StGB verboten. Zur Förderung der Prostitution zählen alle Maßnahmen, die über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und den damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen hinausgehen. Unter anderem wurde das Bemühen um adäquate Arbeitsbedingungen (Bereitstellen von Kondomen, Einräumen von Mitbestimmungsrechten, Garantie eines Mindestverdienstes) vom Bundesgerichtshof als dazu dienlich, „Prostituierte in ihre Tätigkeit zu verstricken“ und damit als Förderung der Prostitution ausgelegt
Also macht sich jeder der ein Haus an Prostituierte vermietet strafbar! Aber ich bezweifle, dass die Häuser (Bordelle) den Frauen gehören. Oder verwechsel ich da was?
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Der Zuhälter ist der klassische „Förderer der Prostitution“ nach dem Gesetz.
Die Konstruktion, der Zuhälter und nicht die Hure handelt strafbar, beruhrt vereinfacht gesprochen darauf, das die Hure mit Zuhälter i.d.R. von ihm abhängig war/ist. (Such mal unter dem Stichwort Menschenhandel/Prostitution bei Google.)
Selbstverwaltete Hurenhäuser o.ä. stehen nun in gleichem Verdacht, nämlich die Huren auszunutzen. Nach dem Hydra-Artikel bist Du aber hoffentlich besser informiert.
Ach ja, es wird in den Mietverträgen nie gestanden haben, es würde ein Bordell ver-/gemietet werden. Dann hätte der Vermieter strafbar die Prostitution gefördert.
Ich bin mir sicher, dass die wenigsten die Verdienste
versteueren! Wenn also ein Freier zuvor bezahlt hat kann er
eigentlich rechtlich keine Ansprüche auf Leistung stellen.
Aber ich verstehe nicht warum man nicht stärker sich bemüht,
dass die Damen Steuern bezahlen! Wissen tuts doch jeder, aber
keiner macht was…
Wie kommst Du denn darauf, daß die wenigsten Huren (so bezeichnen sie sich selbst) ihre Einkünfte versteuern? Du kannst Dir sicher sein, daß die Steuerbehörden sehr genau hinsehen, denn hier ist ordentlich Geld zu holen.
Ich werde mich weder an Spekulationen noch an Diskussionen über das Maß an Steuerhinterziehung im „horizontalen Gewerbe“ beteiligen, aber das ist sicherlich nicht höher als in anderen „ehrbaren“ Gewerbszweigen.
Immer wenn bar bezahlt wird, ist die Versuchung zur Steuerhinterziehung groß…
Noch eine Anmerkung dazu: gerade die, die relativ selbständig arbeiten, versteuern ihr Einkommen oft. Eben, weil die Steuerbehörden auch hinterher sind. Bisher haben sie meist als Berufsbzeichnung Hausdame oder ähnliches angegeben, was die Geschichte etwas albern machte. Sie zahlten also Steuern ohne irgendeine Leistung ihrerseits zu bekommen - der Staat kassierte einfach und gut. Schon eine ziemliche Schieflage für das älteste Gewerbe der Welt, was man wohl einfach so akzeptieren sollte.
gruß phaidra
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===> Wenn die ProstituierteVorkasse ERHIELT, dann nützte die :Sittenwidrigkeit dem
„Freier“ nichts (§ 817 S. 2 BGB: Wer für etwas Sittenwidriges
bezahlt hat, der kann nichts zurückfordern, wenn er sich
selbst auch sittenwidrig verhalten hat).
Gewährleistungsrechte bei Prostitution
Dieses Problem war den „Machern“ dieses Gesetzes aufgefallen. Wenn man die Prostituierte jetzt behandelt wie einen ganz normalen Dienstleister, dann gibt es die normalen Gewährleistungsrechte des BGB z.B. bei Schlechtleistung (pVV). Der Freier könnte jetzt auf die Klage der Prostituierten um ihren „Lohn“ sagen: Ich hatte gar keinen richtigen Spaß dabei. Dieses Problem ist, wie gesagt, gesehen worden. Deswegen enthält dieses Gesetz da (gegen das der Bundesrat übrigens Einspruch erhoben hat), enthält dieses Gesetz also einen AUSSCHLUß VON GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN. Der Freier kann nach wie vor nichts zurückfordern.
Django -
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