Die Frage ist so natürlich nicht gemeint. Konkret: Hat die Bauherrengemeinschaft (Eigentümerversammlung) oder der Verwalter das Recht, zu beschließen, daß in einer Wohnung der Wohnanlage keine (legale) Prostitution betrieben wird? Habe die Wohnung vermietet, und da passiert es nun. Kann man mir an den Kragen? Die Wohnung ist in einem Mischgebiet.
Das ist sogar einer der klassischen Fälle, die überall als Beispiel genommen werden, wenn es um Rechte der WEG gegenüber einem einzelnen Eigentümer geht. Irgendwo hab’ ich mal gelesen, dass könne bis zum erzwungenen Verkauf der Wohnung gehen. Frag mich jetzt aber nicht, in welchem § des Wohnungseigentumsgesetz das steht. Da könntest du mal bei den Experten im „Recht“-Forum fragen.
Gruß
Stefan
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Hallo,
Chancen zur Duldung der Prostitution in deiner Whg., seitens der Eigentümergemeinschaft, bestehen eigentlich nur, wenn in dem Haus bereits ähnliche Umtriebe zur Gewohnheit geworden sind. Selbst wenn sich die Anlage in einem, wie z. B. in München üblich, der Prostitution vorbehaltenen, Sperrbezirk befindet.
Zu begründen ist dies’ mit einer Verletzung des Sittlichkeitsempfindens der Nachbarschaft des Prostitutionsbetriebs, sowie mit einer, dadurch einhergehenden, Wertminderung der gesammten Anlage, - incl. deiner Whg.
Gruss
Gerhard