Hallo,
Herr X wohnt in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses. Seine Wohnung befindet sich genau zwischen 2 Wohnungen, in denen Prostituierte arbeiten.
Die Wohnung von Herrn X verliert seiner Meinung nach an Wert durch das Gewerbe.
Welche rechtliche Möglichkeit hat Herr X, um entweder Schadensersatz oder aber die Verlegung des Gewerbes der Parteien zu erzwingen?
Hallo
Ich würde einmal den Vermieter ansprechen ob er überhaupt informiert ist was sich dort abspielt .
Dann würde ich mich mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen ob das legitim ist .
Vielleicht erledigt sich ja das Ganze anschließend von ganz alleine .
viele Grüße noro
Hallo
Ich würde einmal den Vermieter ansprechen ob er überhaupt
informiert ist was sich dort abspielt .
Dann würde ich mich mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen
ob das legitim ist .
Vielleicht erledigt sich ja das Ganze anschließend von ganz
alleine .
Herr X ist der Vermieter und er hat mittlerweile den dritten Mieter in 2 Jahren in der Wohnung.
Die Hausverwaltung verbietet Gewerbe in dem Baukomplex, lässt aber zum Erstaunen dieses Gewerbe zu. 2015 soll ein Bußgeld angedroht werden, wenn die Prostitution nicht stoppt.
Der Prostituiertenchef stellt nun einen Antrag bei der Hausverwaltung, das Gewerbe bis 2021 betreiben zu dürfen.
Herr X findet das lächerlich, aber sehr wahrscheinlich, da das Gewerbe seit 1994 schon betrieben wird.
Herr X ist der Vermieter und er hat mittlerweile den dritten Mieter in 2 Jahren in der Wohnung.
Er soll doch den/die Vermieter der beiden benachbarten Wohnungen ansprechen, in denen die Prostitution stattfindet.
Die Hausverwaltung verbietet Gewerbe in dem Baukomplex, …
Es soll auch nicht die Hausverwaltung, sondern das Ordnungsamt befragt werden. In vielen Gemeinden ist Prostitution in Wohngebieten verboten, und da könnte dann die Hausverwaltung auch nichts dran ändern.