Guten Tag,
wir hatten in der Runde mal eine Diskussion wie das bei den z.B Straßenstrich-Damen abläuft.
Als Beispiel: Die Dame kriegt pro Freier 50 Euro, 10 Freier sind 500 Euro, 7 mal die WOche 3500 und dann x 4 für den MOnat: 14.000 EUro NETTO?!
Wie läuft das ab, ich mein das Geld wir ja nicht versteuert, wie kassiert da der Staat? Das ist ja alles Netto, keine Abgeben? Muss eine Hure nachweisen wieviele Leute sie am Tag hatte um was abzudrücken?! Ich kapier das grad garnicht.
Vielleicht kann mir das jemand erklären wie das abläuft, ob eine Hure das Geld irgnedwie versteuern muss, ich kann mir nicht vorstellen in Deutschland das man das NICHT müsste, weil hier alles versteuert wird, aber ich komm nicht dahinter wie das ablaufen könnte, ob die Dame die Freier angeben muss, oder (lach) ein Freierbuch führen muss, oder weiß der Teufel was xD
GRuß
Hi!
Natürlich ist das zu versteuern. Die Dame ist entweder angestellt und bekommt normales Gehalt oder sie macht das auf eigene Rechnung, dann ist sie selbständig.
Ein Freierbuch muss sie als Selbständige nicht führen. Die muss abends das Geld zählen das sie in der Kasse hat und damit ihre Einnahmen bzw. Umsätze errechnen. Mehr ist nicht. Das ist genau so wie an jedem Döner-Imbiss, abends wird das geld gezählt, daraus errechnen sich die Einnahmen.
Genau so wenig wie das der öbnerfuzzi am Abend macht, macht das die Dame. Das heißt beide geben wahrscheinlich nur 1/3 ihres Umsatzes bei der Steuer an.
Im Falle der Selbständigkeit ist der Gewinn dann Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuerpflichtig. Logischerweise kann sie so Dinge wie Gummies, Gleitcreme und Sexspielzeug als Betriebsausgaben geltend machen.
Und ja, wenn man das so hochrechnet kommt man da auf ein super Einkommen. Aber leider ist das so, dass wahrscheinlich 99% der Damen ausgebeutet werden und 99% des Geldes das sie erwirtschaften abgenommen bekommen. Deswegen sollte man solche Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen, der Menschheit zu liebe.
gruß derschwede77
Und ja, wenn man das so hochrechnet kommt man da auf ein super
Einkommen. Aber leider ist das so, dass wahrscheinlich 99% der
Damen ausgebeutet werden und 99% des Geldes das sie
erwirtschaften abgenommen bekommen. Deswegen sollte man solche
Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen, der Menschheit zu
liebe.
Das ist mit einiger Wahrscheinlichkeit Blödsinn - Zumindest in Deutschland. Warum verbreitest du solche offensichtlichen Unwahrheiten?
Schon mal was von Zuhältern gehört ???
Das die Damen in der Masse der Fälle kaum was übrig behalten,ist leider bittere Realität.
Erstens ist die Intelligenz der Zuhälter aus den östlichen Richtungen deutlich unter der hiesigen.
Denn man hat selber die Preise kaputt gemacht,für 15 € auf dem Straßenstrich ist nicht wirklich „geschäftsförderdernd“.
Das hat natürlich auch Auswirkungen auf den niedergelassenen Dienstleistungsbereich.
Schließlich sind die Zimmer in den örtlichen Bordellen ja „richtig“ gegen Mietvertrag angemietet und das nicht für gerade wenig Geld.
Und das will erstmal verdient sein.
dann ist die frage doch leichter zu beantworten, es wird natürlich nur das geld besteuert, das die damen nach abzug übrig haben.
wenn das fast nichts ist, fallen auch keine steuern an.
Hallo!
Ich glaube die Wahrscheinlichkeit, dass es dabei um Blödsinn handelt ist geringer wie die Wahrscheinlichkeit dass es sich dabei nicht um Blödsinn handelt.
Mir ist auch bekannt, dass die meisten Puff-Gänger das nicht gerne hören.
Gruß derschwede77
Hallo,
nun,vielleicht ist er ja Grundstückseigentümer eines solchen Etablissements…
Die wollen meistens nicht zugeben,das sie daran recht kräftig verdienen im Gegensatz zu den Damen.
Hi
nicht vergessen: zusätzlich zur fälligen Einkommenssteuer müssen in manchen Städten die „Damen“ und (seltener) „Herren“ noch eine sog. Sexsteuer, die unabhängig vom Umsatz ist, entrichten.
Ach ja: in Clubs etc. wird mW die Einkommensteuer pauschal vom Clubbetreiber erhoben, ebenso die evtl. Sexsteuer
Hallo,
das heisst Bordell…und da gibt es „Feste“ Sätze auf die Zimmermiete.
Da die Damen des horizontalen Gewerbes zwar von der Abgabenordnung erfasst werden,Ihnen andererseits aber wiederum die Anmeldung als Gewerbe (was es ja nun einmal ist und auch zur Volksgesund unbedingt erforderlich) nicht erlaubt wird,haben die natürlich nicht das geringste Interesse daran,mit den Finanzbehörden zu kooperieren.
Da außerdem auch eine Kontrolle kaum möglich (und auch von der Führungsebene nicht gewünscht ist…warum wohl??..*grinz*) hat man sich auf ein viel effektiveres Verfahren geeinigt…
siehe hier:
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navi…
Man macht sich die Sache einfach und benutzt den Betreiber eines Bordelles als
Hiwi des Finanzamtes.
Je nach Bundesland und Finanzamt werden pauschal ziwschen 10 und 30 € pro Tag vom Betreiber „einkassiert“.
Dieses wird oft in den Medien als Sexsteuer bezeichnet,was jedoch vollkommen falsch ist.
Es handelt sich um eine Steuervorauszahlung nach der AO, die man bei Abschluß des Steuerjahres mit der zu zahlenden Steuer gleichsetzt.
Hallo nochmal,
Dieses wird oft in den Medien als Sexsteuer bezeichnet,was
jedoch vollkommen falsch ist.
nö - das sind zwei paar Schuhe.
Die Einkommensteuer wird von den Bordellbetreibern pauschal erhoben - insofern richtig.
ABER: die Sexsteuer ist eine kommunale Steuer für das Anbieten sexueller Leistungen gegen Entgelt. Diese ist nicht mit der Einkommenssteuer gleichzusetzen.
Und: ob eine Gemeinde diese erhebt oder nicht und wie und wo und… ist ihre eigene Sache (kommunale Selbstverwaltung).
Ich erinnere nur an die heftigen Diskussionen, als die Stadt Bonn am Straßenstrich einen „Sexsteuerautomaten“ aufgestellt hat, wo die Damen vor Beginn ihre Steuer entrichten (6 EUR/Tag) und dafür eine Quittung bekommen.
Gruß
HaWeThie
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