Prostitution

Hi Leute!

Ich habe ein paar Fragen zu einem eher ausergewöhnlichen Bereich: Prostitution

Und zwar bin ich Hobby-Prostituierte und bin im Harz IV.
Ich treffe mich mit den Kunden immer in einem sogenannten Stundenhotel.

Ich möchte jetzt aber gerne eine Wohnung mieten um mich dann immer dort zu treffen.

Meine ersten Fragen dazu sind:

Was genau muss ich dem Arbeitsamt melden? (da ich dies auch noch nciht getan habe :frowning: ) Bin ich dann Selbstständig?
Wenn ja, wem muss ich das alles noch melden? Finanzamt oder noch anderen Behörden?

Weiter gehts, das ich dann gerne zwei oder drei weitere Mädls sozusagen einstellen möchte, die mir dann immer einen Teil pro Kunde abgeben müssten.

Meine Fragen hierzu:

Wem müsste ich das dann melden?
Und vorallem, was muss ich alles beachten?

Und außerdem…
Wie läuft das mit Krankenkasse und Rentenversicherung und der gleichen?

Also wie ihr seht, hab ich einige Fragen, auf die ich leider noch keine Antwort finden konnte, da kaum einer über dieses Thema redet.

Ich hoffe ihr könnt mir bald weiter helfen.

Liebe Grüße,
eure Cindy

HAch ja, wenn ich nicht drauf tippen würde, dass dies hier eine Scherzfrage ist…

Ansonsten bist du schon jetzt selbstständig, musst die Einnahmen bei der Arge mitangeben und fällst damit vermutlich aus dem Bezug.
Daneben musst du auch eine Einkommensteuererklärung mit eben jenen Einkünften machen und auch Krankenkasse etc. bezahlen.
Also würde es nichts ändern, wo du deine Geschäfte abwickelst.

Insgesamt ist das was du da betreibst ansonsten schwarzarbeit und kann ziemlich böse für dich ausgehen.

Wenn du weitere Mädels dazu nimmst könnte das in die Zuhälterei fallen, da fragst du lieber nochmal dezent (unpersönlich formuliert laut FAQ 1129) im Rechtsbrett nach.

Als weitere Behörde für dieses spezielle GEwerbe ist das GEsundheitsamt für dich zuständig, wo du regelmässig zu Kontrollen hinmusst. Zu deinem eigenen besten (und der eigentliche Grund weshalb ich dennoch antworte, da dies wichtige KApitel nicht in der Frage auftauchte)

Gruß Susanne

Das ist eine richtig schwierige Frage!
Hallo …

als ich das gelesen habe, dachte ich: „Eine ganz einfache Frage!“

Das ist aber weit gefehlt, denn das ist eine der schwierigsten Fragen, die hier in der letzten Zeit gestellt wurden. Es gibt hier einen Haufen an Rechtsunsicherheiten und unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Bundesländern.

Was zunächst einmal die Gewerbeanmeldung angeht, so gibt es Bundesländer, die eine Anmeldung annehmen und Bundesländer, die dies nicht tun, weil sie darin kein Gewerbe sehen. (Hier muss man in jedem Falle beim Ordnungsamt nachfragen!)

**Der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ hat hierzu folgende Empfehlung rausgegeben:

  1. Die Prostitution ist auch nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes kein Gewerbe im Sinne der GewO. Selbständige Prostituierte müssen daher kein Gewerbe anzeigen, entsprechende Anzeigen sind abzuweisen.

  2. Bordellbetreiber/-innen sind als Gewerbetreibende anzuerkennen und haben ihr Gewerbe anzuzeigen.**

Die Gerichte sprechen in diesem Zusammenhang übrigens von einer „höchstpersönlichen Dienstleistung“ die kein Gewerbe darstellt.

D.h. wenn Sie Ihrem „Hobby“ weiter nachgehen, dann müssen Sie dies zwar versteuern, sind aber keine Gewerbetreibende.

Anders sähe dies aus, wenn Sie ein Bordell betreiben würden, dann wäre das wiederum ein Gewerbe und somit anmeldepflichtig. Allerdings stellt sich hier tatsächlich die Frage nach der Zuhälterei, da die Damen zwar selbständig sind, zeitlich und örtlich jedoch an Sie gebunden sind.

Ich denke, dass dies der Grund ist, warum es fast immer nur gewerbliche Zimmervermietungen gibt und die Damen täglich für die Zimmer zahlen müssen. Insoweit müßte man darüber nachdenken, keine Provision von den Damen zu verlangen, sondern nur einen Mietzins für das Zimmer.

D.h. man würde sich selbständig machen… beantragen Sie für die Gründung eigentlich Einstiegsgeld, Darlehen oder Zuschuss?.. eine geeignete Wohnung anmieten und dann die Räumlichkeiten an die Damen vermieten, die dann ihrerseits selbständig tätig sind.

Hierzu gibt es im übrigen ein Referat einer Dipl. Betriebswirtin die sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzte http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/85312.html

Kranken-, Pflege- und Rentversicherung sind dann Ihr persönliches Hobby und Sie müssen sich um einen entsprechenden Versicherungsschutz kümmern, was die Arbeitslosenversicherung angeht, so sollten Sie diese freiwillig weiterlaufen lassen.

Mir ist inzwischen völlig klar, warum nie einer über dieses Thema redet… es ist saukompliziert!

Viel Erfolg!

MfG
MGB-Consulting

Hey danke schön… du hast mir echt schon viel weiter geholfen…
Danke, danke, danke…
Cindy

HAch ja, wenn ich nicht drauf tippen würde, dass dies hier
eine Scherzfrage ist…

Ich kann zu 1000 Prozent versichern, das es keine Schwerzfrage ist und schade das man immer gleich zu Anfang diesen Gedanken hat.
Ich bin nun mal sehr verunsichert und daher auch dieser Eintrag…

Als weitere Behörde für dieses spezielle GEwerbe ist das
GEsundheitsamt für dich zuständig, wo du regelmässig zu
Kontrollen hinmusst. Zu deinem eigenen besten (und der
eigentliche Grund weshalb ich dennoch antworte, da dies
wichtige KApitel nicht in der Frage auftauchte)

Naja 1. habe ich gefragt, was ich alles beachten muss und 2. gehe ich jeden Monat zum Arzt…

Und Danke schön für deine Antwort… du hast mir auch ein Stückchen geholen…
ist nun mal ein sehr schweres Thema…

LG, Cindy

Hydra e.V.
Hi !

Es gab hier bei w-w-w schon einige Fragen zur Prostitution. Damals wurde auch auf ein Internetportal verwiesen. Diesen Beitrag finde ich auf die Schnelle nicht, dafür aber diesen hier:

http://www.hydra-ev.org/master/start.html

Einfach noch mal im Netz oder in w-w-w ein wenig suchen. Gutes Suchwort dürfte „Prostitutionsgesetz“ und Begriffe aus diesem Gesetz sein.

BARUL76