rehi wolfgang,
uiii, fragen über fragen.
wonach wird bei einer selbständigen Prostituierten die
Einkommensteuer berechnet?
*grins* wie bei allen anderen auch, nach dem EStG-Tarif 
im ernst, sicherlich nach dem gewinn wie bei jedem anderen gewerbetreibenden auch!
Ist sie buchführungspflichtig?
also, i.d.R. wird der 1-mann-prositutionsbetrieb nicht handelsgewerbe sein, weshalb sie max. freiwillig kfm werden kann. ich gehe aber davon aus, das die meisten 99,999% eine gewinnermittlung gem. §4 Abs. 3 machen werden!
Muß
sie Rechnungen stellen?
wenn der empfänger das verlangt! die frage ist nur, ob die rechnung als werbungskosten, betriebsausgaben in frage kommt - wohl kaum, vorsteuer wird auch nicht abziehbar sein, es sei denn man schenkt seinem geschäftspartner einen gutschein
- aber das man ja an die 75,- DM grenze denkt, was natuerlich dann die sache wieder unmöglich macht. im endeffekt wird sie nur die aufzeichnungspflichten der ao erfüllen muessen (entgelte, umsatzsteuer, gwg etc.)
Womöglich wie bei Gaststätten mit
maschinell erstelltem Kassenzettel?
wohl kaum!
Wie ist das mit der
Vorsteuer? Welcher Mehrwertsteuersatz kommt zur Anwendung?
s.o. wie will man das fa überzeugen, das die leistung für das unternehmen ausgeführt wurde und somit § 15 ustg ein vorsteuerabzug erlaubt???
Und
wie ist das mit Investitionen und Abschreibungen?
ein bett, ein schrank, videokamera, tv, video, div. utensilien mir fällt da auf anhieb ne menge ein 
Ist die
Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich?
definitiv gewerblich!
Im letzteren Fall
ergibt sich bei entsprechenden Umsätzen womöglich eine
Bilanzpflicht,
wenn § 141 greift bzw. im HR freiwillig eingetragen ist…
vielleicht auch eine Kammermitgliedschaft
(Handwerk oder IHK)?
die aasgeier melden sich garantiert!
Gibts ein ordentliches Berufsbild, eine
Standes- und Ausbildungsordnung?
wohl kaum.
Wie verhält es sich mit der Berufsgenossenschaft?
wird sich wie bei den kammern schon eine finden, die zusaetzliche beitraege kassieren will!
Wonach findet die Einstufung in
Gefahrentarife statt? Werden Betriebsstättenbesichtigungen
durchgeführt? Gibts für diese Branche Existenzgründerdarlehen
oder öffentliche Bürgschaften?
die ersten beiden sicherlich ja, die letzten beiden wohl kaum, denn die tat der regierung ist lästiges muss, anreizen zur prositution will man ja nun nicht, man will sie nur vom schmuddelimage befreien!
Fragen über Fragen.
und ich hoffe antworten über antworten 
gruesse vom
showbee