Prostitution

Moin!
Die wird ja jetzt legaler. Da stellt sich aber die Frage, zahlen die jetzt auch in die Rentenversicherung etc. oder sind sie „selbständig“. Immerhin können sie ja jetzt auch Umschulungen und Weiterbildungen in Anspruch nehmen.

Ciao und danke
Ralf

hi,

die sv-pflicht haengt davon ab, ob sie wie jeder andere in einem abhaengigen beschäftigungsverhältnis sind oder ob sie selbständig am freien markt werbend taetig werden!

steuerlich war es sowieso schon immer stpfl. da die steuergesetze auf sittenwidrigkeit keine rücksicht nehmen!

gruss

showbee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin!
Danke für die rasche Aufklärung.
Ciao
Ralf

die sv-pflicht haengt davon ab, ob sie wie jeder andere in
einem abhaengigen beschäftigungsverhältnis sind oder ob sie
selbständig am freien markt werbend taetig werden!
steuerlich war es sowieso schon immer stpfl. da die
steuergesetze auf sittenwidrigkeit keine rücksicht nehmen!

Hallo,

wonach wird bei einer selbständigen Prostituierten die Einkommensteuer berechnet? Ist sie buchführungspflichtig? Muß sie Rechnungen stellen? Womöglich wie bei Gaststätten mit maschinell erstelltem Kassenzettel? Wie ist das mit der Vorsteuer? Welcher Mehrwertsteuersatz kommt zur Anwendung? Und wie ist das mit Investitionen und Abschreibungen? Ist die Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich? Im letzteren Fall ergibt sich bei entsprechenden Umsätzen womöglich eine Bilanzpflicht, vielleicht auch eine Kammermitgliedschaft (Handwerk oder IHK)? Gibts ein ordentliches Berufsbild, eine Standes- und Ausbildungsordnung? Wie verhält es sich mit der Berufsgenossenschaft? Wonach findet die Einstufung in Gefahrentarife statt? Werden Betriebsstättenbesichtigungen durchgeführt? Gibts für diese Branche Existenzgründerdarlehen oder öffentliche Bürgschaften?

Fragen über Fragen.

Gruß
Wolfgang

rehi wolfgang,

uiii, fragen über fragen.

wonach wird bei einer selbständigen Prostituierten die
Einkommensteuer berechnet?

*grins* wie bei allen anderen auch, nach dem EStG-Tarif :wink:
im ernst, sicherlich nach dem gewinn wie bei jedem anderen gewerbetreibenden auch!

Ist sie buchführungspflichtig?

also, i.d.R. wird der 1-mann-prositutionsbetrieb nicht handelsgewerbe sein, weshalb sie max. freiwillig kfm werden kann. ich gehe aber davon aus, das die meisten 99,999% eine gewinnermittlung gem. §4 Abs. 3 machen werden!

Muß
sie Rechnungen stellen?

wenn der empfänger das verlangt! die frage ist nur, ob die rechnung als werbungskosten, betriebsausgaben in frage kommt - wohl kaum, vorsteuer wird auch nicht abziehbar sein, es sei denn man schenkt seinem geschäftspartner einen gutschein :wink: - aber das man ja an die 75,- DM grenze denkt, was natuerlich dann die sache wieder unmöglich macht. im endeffekt wird sie nur die aufzeichnungspflichten der ao erfüllen muessen (entgelte, umsatzsteuer, gwg etc.)

Womöglich wie bei Gaststätten mit
maschinell erstelltem Kassenzettel?

wohl kaum!

Wie ist das mit der
Vorsteuer? Welcher Mehrwertsteuersatz kommt zur Anwendung?

s.o. wie will man das fa überzeugen, das die leistung für das unternehmen ausgeführt wurde und somit § 15 ustg ein vorsteuerabzug erlaubt???

Und
wie ist das mit Investitionen und Abschreibungen?

ein bett, ein schrank, videokamera, tv, video, div. utensilien mir fällt da auf anhieb ne menge ein :wink:

Ist die
Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich?

definitiv gewerblich!

Im letzteren Fall
ergibt sich bei entsprechenden Umsätzen womöglich eine
Bilanzpflicht,

wenn § 141 greift bzw. im HR freiwillig eingetragen ist…

vielleicht auch eine Kammermitgliedschaft
(Handwerk oder IHK)?

die aasgeier melden sich garantiert!

Gibts ein ordentliches Berufsbild, eine
Standes- und Ausbildungsordnung?

wohl kaum.

Wie verhält es sich mit der Berufsgenossenschaft?

wird sich wie bei den kammern schon eine finden, die zusaetzliche beitraege kassieren will!

Wonach findet die Einstufung in
Gefahrentarife statt? Werden Betriebsstättenbesichtigungen
durchgeführt? Gibts für diese Branche Existenzgründerdarlehen
oder öffentliche Bürgschaften?

die ersten beiden sicherlich ja, die letzten beiden wohl kaum, denn die tat der regierung ist lästiges muss, anreizen zur prositution will man ja nun nicht, man will sie nur vom schmuddelimage befreien!

Fragen über Fragen.

und ich hoffe antworten über antworten :wink:

gruesse vom

showbee

wonach wird bei einer selbständigen Prostituierten die Einkommensteuer berechnet? Ist sie buchführungspflichtig?

hallo wolfgang, hallo showbee,

auch wenn es „ältestes gewerbe der welt“ heißt, handelt es sich (noch) um „sonstige Einkünfte“ i.s. von § 22 EStG. Der Bundesfinanzhof begründete diese Einstufung seinerzeit damit, daß die Tätigkeit der Prostituierten „sich nicht als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt". allerdings hat auch der bundesfinanzhof schon ein umdenken angekündigt (s. Az.: XR 142/95, Urteil zu „telefonsex als gewerbliche einkünfte vom 23.02.2000“, http://www.ra-kotz.de/telefonsex_als_gewerbe.htm).

Muß sie Rechnungen stellen?

das ist ein umsatzsteuerproblem. denn umsatzsteuerrechtlich war der/die für die prostitution verantwortliche schon immer unternehmer i.s. von § 2 ustg, der für seine „leistungen/lieferungen“ einnahmen erhielt und hierfür natürlich auch rechnungen stellen durfte/musste.

Womöglich wie bei Gaststätten mit maschinell erstelltem Kassenzettel?

kein unternehmer ist verpflichtet, maschinell erstellte kassenzettel zu stellen. gaststättenunternehmer machen dies allerdings, weil sonst ihre gäste die rechnungen gemäß § 4 abs. 5 nr. 2, abs. 7 estg nicht als betriebsausgaben absetzen dürfen.

Wie ist das mit der Vorsteuer?
wie bei jedem umsatzsteuer-unternehmer. für jeden gegenstand/leistung, die für das unternehmen geliefert/getätigt wird, ist natürlich vorsteuer abziehbar.

Welcher Mehrwertsteuersatz kommt zur Anwendung?
der übliche, z. zt. 16 %, s. § 12 nr. 1 ustg.
7 % sind von unternehmern im umsatzsteuerlichen sinn nur dann abzuführen, wenn sie unter den katalog des § 12 nr. 2 ustg fallen.

Und wie ist das mit Investitionen und Abschreibungen? Ist die Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich?

s. oben, also weder noch

Im letzteren Fall ergibt sich bei entsprechenden Umsätzen womöglich eine Bilanzpflicht,

da keine einkünfte i.s.v. § 2 abs. 1 nr. 1-3 vorliegen, kann auch nicht die aufstellung einer bilanz verlangt werden. ebenso nicht eine § 4 abs. 3 (einnahme-überschuss-)-rechnung. vielmehr sind von den einnahmen aus sonstiger tätigkeit nur die werbungskosten i.s.v. § 9 estg abzuziehen.

vielleicht auch eine Kammermitgliedschaft (Handwerk oder IHK)? Gibts ein ordentliches Berufsbild, eine Standes- und Ausbildungsordnung? Wie verhält es sich mit der Berufsgenossenschaft? Wonach findet die Einstufung in Gefahrentarife statt? Werden Betriebsstättenbesichtigungen durchgeführt? Gibts für diese Branche Existenzgründerdarlehen oder öffentliche Bürgschaften?

diese fragen müssen, wenn prostitution nicht mehr als sittenwidrig gilt, geklärt werden. aber dies ist, glaube ich, eher ein problem für das brett „politik“.

trotzdem hier noch ein paar links:
http://www.google.de/search?q=cache:stuck_out_tongue:5-0RR122uo:www…
http://www.google.de/search?hl=de&q=prostitution+sit…

viele grüße
gunnar

1 „Gefällt mir“