Ich habe eine Frage: Wäre es rechtlich erlaubt sich mit einem Schild (z.B. „rettet die Wale“) an die Kreuzung zu stellen. Ich bin mir dies bezüglich nicht ganz sicher! Solange man die Rechte anderer nicht Verletzt dürfte das doch in Ordnung gehen, oder?
Wenn Ja, gibt es da andere Sachen, die nicht auf dem Schild seien dürften (Zeichen, Wörter, Werbung, Bilder,…)
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Phillip
Hallo Philipp,
hier sehe ich das Hauptproblem in der StVO. Du lenkst die Autofahrer ab!
Gruß,
Andreas
Hallo Phillip,
Ich habe eine Frage: Wäre es rechtlich erlaubt sich mit einem
Schild (z.B. „rettet die Wale“) an die Kreuzung zu stellen.
Eine Versammlung (Demonstration) muss vorher angemeldet werden
https://www.berlin.de/polizei/service/versammlung.html
http://bundesrecht.juris.de/versammlg/BJNR006840953…
Allerdings zählt, soviel ich weiss, eine Demo, die aus einer Person besteht (eine sogenannte „Ein-Mann-Demonstration“), nicht als Versammlung, wäre also nicht anmeldepflichtig. Aber ich bin kein Jurist, also frage lieber nochmal im Rechtsbrett nach oder melde einfach trotzdem an, da wärst Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Da würde dir dann sicher auch gesagt, an der Kreuzung XY geht es aus verkehrstechnischen Gründen nicht, aber auf der ABC-Strasse ist es erlaubt, oder so.
Und was den Inhalt von Plakaten u.ä. betrifft, da darf nichts verfassungswidriges oder strafrechtlich relevantes stehen. Was da genau drunter fällt, bitte Rechtsbrett nachfragen.
Viele Grüße
Marvin