Prothese für Daumenendglied , Krankenkasse sperrt

Hallo,
bekam das Endglied meines Daumens im März amputiert (Unfall). Das ist schon eine starke Einschränkung der Greiffunktion. Dennoch will die Barmer GEK keinen Silikondaumen-Aufsatz genehmigen, obwohl ich auch als Rentner stark eingeschränkt bin; zudem habe ich seit Monaten eine Depression. Ich bin schwerbehindert aufgrund von Rheuma und und Handgelenksschaden (Bundeswehr), so daß eine Endprothese mir sehr helfen würde. Der Dreifingerspitzgriff könnte so wieder hergestellt werden und auch mein Tasteninstrument (Keyboard) müsste ich nach 35 Jahren nicht aufgeben.

Wer hat da Erfahrungen mit Gerichtsurteilen oder mit Fertigern von solchen Prothesen ?
Ich habe vor, meinen Rechtsschutz mit der Wahrnehmung meiner Interessen zu beauftragen, falls der Mediz. Dienst seine Ablehnung nicht überdenken sollte.

Wäre um jeden Rat dankbar !

Peter

Hallo Peter, spezifisch kann ich da leider nicht helfen. Aber es wäre von Vorteil wenn ihre Ärzte die Prothese befürworten (auch der Psychologe)und Sie dies der Barmer vorlegen. Die Barmer ist eigendlich immer sehr kulant.
Viel Glück Gaby

Hallo, Peter,

kein langes Prozedere, sofort die Rechtschutzversicherung einschalten. Gegen die Barmer und andere Vers. hilft nur fundierte Kenntnis von medizinisch visierten Anwälten.
Alles Gute- Schaddie

Hallo Peter,

sie haben die Möglichkeit gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen - dafür benötigen Sie noch keine Rechtsanwalt.

Eine detailierte medizinische Begründung der Notwendigkeit der Prothese wäre wichtig, möglichst ausführlich und möglichst von einem Facharzt.

Dann wird ein Zweitgutachten erstellt, sollte das ebenfalls negativ ausfallen haben Sie die Möglichkeit den Widerspruch aufrecht zu erhalten - dann geht das Ganze an den Widerspruchsausschuss der Kasse.

Sollte auch dieser ablehnen erhalten Sie einen klagefähigen Bescheid mit dem Sie vors Sozialgericht gehen können.

MfG
Thomas H.

Hallo Peter,

sie haben die Möglichkeit gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen - dafür benötigen Sie noch keine Rechtsanwalt.

Eine detailierte medizinische Begründung der Notwendigkeit der Prothese wäre wichtig, möglichst ausführlich und möglichst von einem Facharzt.

Dann wird ein Zweitgutachten erstellt, sollte das ebenfalls negativ ausfallen haben Sie die Möglichkeit den Widerspruch aufrecht zu erhalten - dann geht das Ganze an den Widerspruchsausschuss der Kasse.

Sollte auch dieser ablehnen erhalten Sie einen klagefähigen Bescheid mit dem Sie vors Sozialgericht gehen können.

MfG
Thomas H.

Hallo Peter,

mit welcher Begründung wird die Prothese abgelehnt?
Bei der BarmerGEK ist leider so ziemlich alles möglich.

In jedem Fall würde ich einen Widerspruch erheben und
ggf. mit Hilfe eines Anwalts (wenn sie schon versichert sind) ggf. Klage erheben. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, kann Ihnen z.B. ein Sozialverband (z.B. VdK oder Sozialverband Deutschland weiter helfen).

Gruß, Christian

Hallo Hr. Küntzler

In dieser Sache bin ich leider überfragt. Denke Ihre Rechtschutzversicherung verfügt über gute Kontakte zu Anwälten, die sich im Medizinrecht auskennen.
Sollten Sie dennoch Kontaktdaten zu Fachanwälten wünschen, melden Sie sich bitte.
Drücke Ihnen die Daumen.
Viele Grüße
Thorsten Günther