Beim Auszug aus einer Mietwohnung listet der Vermieter Mängel im Übergabeprotokoll auf.
Unter Anderem:
- Fenster nicht geputzt
- Heizungskörper nicht geputzt
- 12 Bohrlöcher in der Wohnung
… und fordert den „alten“ Mieter zur Beseitigung der Mängel auf.
Laut Recherchen dachte der Mieter er wäre nicht verpflichtet Fenster und Heizungskörper zu putzen. War diese Information falsch? Kennt jemand die Rechtslage dazu? Und müssen die Bohrlöcher beseitigt werden? (es handelt sich um Standart Bohrungen zur Aufhängung von Ablagen im Badezimmer und Bilderrahmen)
Gruss
Jasmin
Was steht denn im Mietvertrag?
Ist da sowas erwähnt?
Das wäre noch wichtig zu wissen.
Gruß,
_Schröti_
Es ist ein alter Standart Mietvertrag von 1996, in dem nichts spezifisch aufgelistet ist was den Auszug betrifft. Eben die Standart Instandhaltungsklausel (nach 2 Jahren dies - nach 5 Jahren jenes) . Sonst nichts
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Hi Jasmin,
Wohnungen werden besenrein übergeben, das bedeutet, dass keine Krümel und Brocken herumliegen. „Haushaltsübliche“ Mengen an Bohrlöchern muss der Vermieter hinnehmen, da sind 12 Stück wahrlich kein Drama.
Gruß Ralf