Kennt sich jemand mit dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) aus?
Das Protokoll einer Eigentümersitzung wird von einer Partei nicht akzeptiert. Muss diese Partei binnen einer 4-Wochen-Frist schriftlich Einspruch erheben und muss das tatsächlich beim zuständigen Amtsgericht erfolgen?
Es kommt darauf an, was deiner Meinung nach falsch protokolliert wurde.
Wenn die verlangte Berichtigung nicht rechtlich von Bedeutung ist, existiert kein Rechtsschutzbedürfnis.
Wenn ein Mehrheitsbeschluss festgestellt wird, weil die Stimmen falsch ausgezählt wurden,bzw. ein entsprechender Antrag abgelehnt wurde wegen falsch protokollierter Stimmenzahl ist ein Feststellungsantrag zulässig. Ob die Monatsfrist hier gilt, ist umstritten, wird aber in der Literatur (Deckert) empfohlen.
Gruß n.
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hast Du es endlich geschafft, die Anderen zu einer ETv zu „überreden“?
Und nun das Problem, dass dort ein Beschluss gefasst wurde, der Dir nicht passt. Ich denke, dass es sich hier bei um mit der Mehrheit der Beiden getroffenen Beschluss handelt, die Kosten durch „3“ zu teilen un dDu mit 2 zu 1 unterlagst?
Wenn ja -> geh zum Anwalt und fechte den Beschluss - nicht das Protokoll - und dies binnen einen Monats (nicht vier Wochen) AB Beschlussfassung!!!