Protokoll des Gerichtsvollziehers

Hallo in die Runde,

für den Fall, dass es zu einer Zwangsräumung einer Mietwohnung kommt und vom zuständigen GV ein Protokoll und Bilder über die / bzw.von der Einrichtung der zu räumenden Wohnung gemacht werden, hat dann der Schuldner einen Rechtsanspruch, dass ihm das Protokoll und die Bilder ausgehändigt werden? Wenn ja, im welchem Gesetz ist das geregelt?

Vielen Dank schon mal für ein paar hilfreiche Antworten

LG Herby

Hallo!

Das dient aber mehr der Sicherheit des GV und der Räumungsfirma,was in Wohnung war,welcher Zustand,damit es später keine Reklamation des Mieters gibt,es sei etwas beschädigt oder gar gestohlen worden.
Der Schuldner hat m.E. darauf kein Anrecht,denn es geht nicht um Feststellung ob sich in der Wohnung Pfandgüter von Wert befinden.
Der Vermieter hat doch sowieso Anrecht auf Pfand am gesamten Räumungsgut als Ausgleich für Geldforderungen. Macht er das geltend,dann bekäme er auch eine Liste. Dazu hatte er ja das Recht bei Räumung anwesend zu sein.

mfG
duck313

lies: http://www.juraforum.de/gesetze/zpo/760-akteneinsich…

Frechheit, dass Du jetzt mit dem Gesetz ums Eck kommst, wo doch duck313 schon erklärt hat, dass es s. E, anders geht.

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Frechheit, dass Du jetzt mit dem Gesetz ums Eck kommst, wo
doch duck313 schon erklärt hat, dass es s. E, anders geht.

Ja.
Und das, wo er auch noch erklärt hat, warum das anders gehen muss.
Ich entschuldige mich vielmals.