Protokoll Eigentümerversammlung

Nach Bekundung meines Interesses am Kauf einer Eigentumswohnung bat ich um Zusendung der Protokolle der Eigentümerversammlung. Dies wurde vom Makler an eine positive Bonität/Finanzierungszusage der jeweiligen Bank geknüpft. Angeblich aufgrund Datenschutzrichtlinien und der Geheimhaltungsklausel, denen der Makler unterliege.

Gibt es da einen kausalen Zusammenhang? Oder was bezweckt der Makler damit?

Sorry! Damit habe ich leider keine Erfahrungen. Vermutlich soll sichergestellt werden, dass nur ersthaften Interessenten Einblick gewährt wird und nicht aus Neugier. Viel Erfolg anderweitig. Gruß Arthur

Hallo Arthur,

vielen Dank für Deine Einschätzung. Ich habe mir auch gedacht, daß dies das Motiv ist. Aber auch, daß der Makler dadurch Einblick in meine finanzielle Situation erhält, was im Preispoker dann nicht mehr so gut ist.

Dir noch einen schönen Abend und Danke
PeterPrima

Sorry! Damit habe ich leider keine Erfahrungen. Vermutlich
soll sichergestellt werden, dass nur ersthaften Interessenten
Einblick gewährt wird und nicht aus Neugier. Viel Erfolg
anderweitig. Gruß Arthur

Hallo Ratsuchende®,

das ist wieder einmal völliger Unsinn. Bevor man überhaupt eine Kaufentscheidung treffen kann, sind diverse Informationen einzuholen. Dazu gehört auch u.a. die Einsicht in die Protokolle der Eigentümerversammlungen.

Ich verstehe bis heute nicht, was Makler damit zu tun haben. Entweder besitzt der Makler die Verhandlungsvollmacht und hat demzufolge auch sämtliche Informationen vorzuhalten oder er ist Makler, also Vermittler und hat mit den Details nichts zu tun, was der Regel entspricht.

Für meine Kunden sammle ich selbst die notwendigen Dokumente und zwar nicht beim Makler, der ja nur eines will, seine Provision. Es gibt nur sehr wenige seriöse Makler. Ich habe in meiner seit nunmehr 35-jährigen Tätigkeit in dieser Haifischbranche nur einen Makler kennengelernt, der sauber und offen arbeitete. Auch waren seine Angebote immer fair und mit vollständiger Dokumentation.

Sie gehen zum Eignetümer und holen sich die Unterlagen, die Sie zur Kaufentscheidung benötigen. Falls dies nicht möglich ist, liegen wahrscheinlich Umstände vor, die man nicht gerne zeigen will, was wiederum zur Entscheidung führen sollte, dieses Angebot nicht näher in Betracht zu ziehen.

Und es hat absolut nichts mit ener Abhängigkeit einer Bonität des Käufers zu tun!!!
Das ist wieder einmal eine Behauptung, die man getrost in die Abteilung „dreist und verlogen“ ablegen kann.

Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch

Hallo,

wirklich sagen kann ich dazu nichts, ob die Protokolle von den vergangenen Eigentümerversammlungen einem Käufer vorzulegen sind.
Im Bezug auf die Forderung des Maklers kann ich mir denken, dass dieser nicht jedem Interessenten die Protokolle vorlegen will, was ich nachvollziehen kann. Bei wirklichem Interesse und auch den nötigen Finanzierungsfähigkeit, will er das ja machen. Sollte sich dann ein Punkt ergeben, der einem Kauf widerspricht muss ja kein Kaufvertrag unterschrieben werden. Sich auf den Datenschutz zurückzuziehen halte ich für Fragwürdig, allerdings hat er natürlich gegenüber dem Verkäufer die Pflicht alle Daten sehr diskret zu behandeln, dass wird wohl eher der Grund sein.
Also wenn tatsächlich Interesse an der Wohnung besteht, was spricht dagegen die Finanzierung abzuklären und eine Bestätigung der Bank beizubringen?

???
Das sind Unterlagen, die der Makler bei Abfrage zur Verfügung stellen sollte…

Ein Gutachter würde diese Unterlagen auch benötigen.

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Hallo Peter,
das habe ich bisher noch nie gehört.
Ich persönlich würde die Protokolle nicht sofort (beim ersten Besichtigungstermin) herausgeben, aber sobald ein tieferes Interesse da ist, sollte es natürlich im Interesse der Eigentümer (und des Maklers) liegen, dir die Protokolle vorzulegen.
Ich kann mir vorstellen, dass es für die Wohnung mehrere Interessenten gibt, der Makler will ev. „aussortieren“, wer tatsächlich Interesse hat und wer ihm „nur Arbeit verursacht, für die er später keinen Gegenwert“ erhält. M. E. unschön - und arrogant.
Die Frage ist allerdings, ob du dich dagegen wehren kannst. Momentan herrscht leider ein absoluter Verkäufermarkt und es kann sein, dass du in den sauren Apfel beissen musst - wenn die Wohnung es wert ist. Gespräche mit anderen Eigentümern im Haus können dir schon erste Hinweise geben, was in den Protokollen steht. Einfach mal bei Nachbarn klingeln …
Die Bonitätszusage steht meist am Ende der Fiananzierungsgespräche, d. h. du hättest einen großen Aufwand und weißt hinterher nicht einmal, ob die Protokolle wichtige Mängel offenlegen. Und du die Wohnung dann doch nicht kaufen willst.
Es kann auch sein, dass die Bank deine Schufa dafür abfragt. Und wenn dies oft gemacht wird, kann es negativ für dich ausgelegt werden.
Hope this helps. Viel Glück!