Protokoll über KfZ Untersuchung

Hallo zusammen,

Habe ein kleines Problem mit einem KfZ Händler.
Im Februar 2006 kaufte ich ein Gebrauchtwagen für ca 10000€. Im Februar 2009 hatte ich dann einen Defekt am Zylinderkopf. Beim Händler wo ich den Wagen gekauft hatte erhielt ich nur einen mündlichen Kostenvoranschlag von ca. 1000€ für die Reparatur. Letztlich bezahlte ich aber 3700€ für einen instandgesetzten Zylinderkopf. Nun knappe 2 Jahre später habe ich wieder Probleme mit dem Zylinderkopf. Öl und Kühlwasserverlust usw. Nachdem ich wieder dort war wurde das Auto auf evtl Teilegewährleistung geprüft.

So nun das Ergebnis. Mir wird gesagt das das Problem nicht am Zylinderkopf liegt, es wurde alles geprüft und das Problem käme vom Motor irgendwo. Dieser müsste für ca 700€ eingeschickt und überprüft werden, aber ob das Problem danach weg wäre kann man mir nicht sagen.

Einen prüfbericht was gebau jetzt untersucht wurde will man mir auch noch geben bzw würde garnicht existieren. Mit der Begründung weil der Check kostenfrei war.

Ich fühle mich von diesem Händler betrogen und verarscht. Kann man hier rechtlich irgendwas erreichen? Es Handel sich um einen normalen Markenhändler eines Autohauses und nicht um einen Wald und Wiesenhändler oder so. Aber es kann nicht sein das ich 3700€ für eine Reparatur bezahle, das Problem wieder besteht und jetzt nochmal 700€ bezahlen soll und danach vielleicht das Problem immernoch besteht.

Ist da was machbar?

Vielen Dank für eure Infos…

Hallo. Rein Rechtlich gesehen hast du ja 2 Jahre gewährleistung auf jedes Teil (auch getauschte Teile). So, wenn der Motor Fachmännisch in einer Fremdwerkstatt geprüft wird oder von einem Gutachter existiert auch ein Gutachten. Es ist an dieser Stelle vollkommen Irrelevant ob es kostenfrei war oder nicht. wobei Kostenfrei auch schon fragwürdig ist, da ja der Versand 700€ kosten soll. Frag doch einfach mal ob er alle Kanäle mit einem Endoskop überprüft hat. Wenn nicht, hat er nicht vernünftig gearbeitet. Aso. Wir reden davon, dass er den Motor überprüft hat, will den aber für 700€ weg schicken und Überprüfen lassen. Fällt dir was auf? Aber so als Tip. Frag doch mal deinen Anwalt, was der dazu sagt. :wink:

Hallo Markus,

zunächst grundsätzlich sind auch mündliche kostenvoranschläage verbindlich.

es sei den er hatte damals schon gesagt dass er es nicht zwingend abschätzen kann.
dann mußte er dich aber ständig informieren und nachfragen ob die arbeiten weitergeführt werden können.

das hilft dir hier aber nicht weiter.

ich kann dir nur empfehlen wende dich an die Kreishandwerkerschaft (Innung), die haben ein schiedsgericht
und an dieses verfahren halten sich in der regel die werkstätten.

oder hol dir eine zweite meinung von einem anderen vertragshändler.

ich hoffe ich hab dir etwas weiterhelfen können

gruß axel

Hallo,

ich vermute,das Auto ist nicht gerade „antik“. Dann hat es mit Sicherheit ein Steuergerät („Zentral-Computer“). Darin werden alle Fehler, die seit der letzten Löschung des Fehlerspeichers aufgetreten sind, gespeichert. Laß Dir als erstes das Fehlerprotokoll zeigen - das wird normalerweise ausgedruckt und abegelegt. Da steht dann drin, welche Fehler aufgetreten sind und was dagegen zu tun ist. Danach läßt sich dann auch abschätzen was an Kosten zu erwarten ist. Dazu würde ich die Kundendienst-Abteilung des Herstellers oder Importeurs mal anschreiben, ob das mit den 700 Teuros so seine Richtigkeit hat…

Im Übrigen: Zylinderkopf für 3700 EUR ist ziemlich heftig - da würde ich mal bei anderen Werkstätten nachfragen.

Guten Tag.
Eigentlich ist der Fehler erst wieder nach zwei Jahren aufgetretten. Daher kein Anspruch auf Gewährleistung. Die Frage ist auch ob es der selbe Fehler ist wie vor zwei Jahren. Und ob sie für die Bearbeitung des Zylinderkopfes einen Auftrag erteilten.
Daher sehe ich kaum ein Chance das es da einen Anspruch geben sollte.

Mfg Mike Schmidt