Hallo,
hat man, wenn man bei der Polizei als Zeuge verhört wird, ein Recht auf ein Protokoll seiner Aussage? Wie sieht es als Beschuldigter aus?
Danke
Oskar
Hallo,
hat man, wenn man bei der Polizei als Zeuge verhört wird, ein Recht auf ein Protokoll seiner Aussage? Wie sieht es als Beschuldigter aus?
Danke
Oskar
Hallo Oskar; Habe vor der Erstellung eines Zeugenprotokolls ausdrücklich um die Überlassung einer Kopie gebeten. (Verkehrsunfall mit Körperverletzung an Kind - ich als Zeuge)
Meine Begründung: Angst vor Untergrabung der Glaubwürdigkeit durch Anwälte, die im Protokoll lesen und bewußt Widersprüche des Zeugen provozieren (zwischen Vorfall und Verhandlung liegt viel Zeit).
Der Schutzmann sagte mir dies sei nicht zulässig. Als ich die Aussage nochmals durchlesen sollte, mußte, durfte, machte ich mir Notitzen und schrieb Teile daraus ab. Da nahm der Mann das Schriftstück und kopierte es mir mit den Worten:ich sehe schon, sie unterschreiben es sonst nicht, ist zwar nicht zulässig aber ich verstehe das schon.
Hier hatte ich direkten Einfluß auf den Vorgang. Als Beschuldigter hat man meines Wissens kein Akteneinsichtsrecht und so wird einem wohl auch das Recht am eigenen Protokoll verweigert. Anders ist es wohl wenn man die Fragen und Antworten mitschreibt. Bin nur Leser und Schreiber, Expertenmeinung würde mich sehr interessieren.
Karl-Wilhelm
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Als
Beschuldigter hat man meines Wissens kein Akteneinsichtsrecht
und so wird einem wohl auch das Recht am eigenen Protokoll
verweigert. Anders ist es wohl wenn man die Fragen und
Antworten mitschreibt.
Ureigenst hat man das Recht dazu. Sonst wäre es mal mit der Verteidigung schlecht. Können während der Ermittlung auch noch Teile zurückgehalten werden, bekommt man aber immer seine Einlassung (ein unglückliches Wort).
Hat man nicht
Hallo Oskar!
Nein, hat man nicht (zumindest nicht in Bayern). Mir hat ein Polizist mal erklärt, dass man lieber schriftlich selber einen Text verfasst, ihn unterschreibt und dann zur Polizei bringt. Dann hat man selber eine Kopie. So hab ich das damals auch gehandhabt, als ich in der Situation war. Hat gut geklappt. Könnte höchstens noch sein, dass man Zusatzfragen beantworten muss. Aber das meiste hat man dann selber.
LG, Iris
Hallo zusammen,
Mir hat ein
Polizist mal erklärt, dass man lieber schriftlich selber einen
Text verfasst, ihn unterschreibt und dann zur Polizei bringt.
Das hat auch den Vorteil, dass man die Aussage sofort nach dem Ereignis verfassen kann, so lange die Eindrücke noch frisch und möglichst viele Einzelheiten präsent sind.
Ich habe das bisher immer so gemacht, wenn ich z.B. Zeuge eines Unfalls war und schon wusste, dass ich als Zeuge gehört werden würde. Hat sich gut bewährt, und die Polizeibeamten waren glücklich über a) die detailierte Schilderung und b) dass sie nicht selbst tippen mussten. Da kommt dann nur ein Satz rein „Der Zeuge legt seine Darstellung schriftlich vor und bittet, diese zum Bestandteil der Anhörung zu machen“ oder so ähnlich.
Grüße
Sebastian
Hallo,
hat man, wenn man bei der Polizei als Zeuge verhört wird, ein
Recht auf ein Protokoll seiner Aussage? Wie sieht es als
Beschuldigter aus?
Als Beschuldigter hat man 3 Möglichkeiten:
LG, Iris