Protokollrückgabe

Muß ein Vorstandsmittglied wenn er zurückgetreten ist,
alle Protokolle zurück geben, da Eigentum des Vereins?

Hallo,

man wird es nicht vermeiden können, dass ein ehemaliges Vorstandsmitglied von Protokollen, Schriftverkehr etc. Kopien für sich selbst behält. Alle Unterlagen aber, die im Rahmen seiner Funktion entstanden sind, sind an den Nachfolger zu übergeben. Man muss ja erforderlichenfalls Einsicht nehmen können.

Gruss, hemba