Nebenberufliches Gewerbe:
Die Kunden bekommen Entwicklungsleistungen und
Prototypen.
Müssen nun die anfallenden Bauteile der Prototypen
versteuert werden (abgesehen von der MwSt)? In den Kunden-Rechnungen sind sie mit inbegriffen und aufgeführt.
Vielen Dank für eine (oder auch mehrere) Antwort(en)
realHanno