Hallo, wir möchten ein Haus kaufen. Nun hat uns der Makler von vorne bis hinten nur belogen. Am Ende hat er uns einen Kaufpreis zugesichert, mit dem-wie sich jetzt herausgestellt hat, der Eigentümer gar nicht einverstanden war. Es gab sehr viel Ärger mit diesem Makler und der Eigentümer ist richtig sauer. Er wollte sich eigentlich nach dem Verkauf eine Wohnung über diesen Makler kaufen, aber er sagt, das Vertrauen sei total kaputt und er möchte dem Makler fristlos kündigen, wegen der ganzen Lügen (es gab noch einige Punkte). Der Makler hat sich „einverstanden“ erklärt, ist natürlich stinksauer. Wir haben zu Beginn einen Maklervertrag/Kaufanwärtervertrag unterschrieben, dass wir bei dem Kaufpreis mit der Summe X die Provision zu zahlen haben und außerdem für evtl. angefallene Notarvertragskosten aufkommen müssen (der Vertragsentwurf ist bereits erstellt worden, aber wir haben ihn noch nicht zu Gesicht bekommen). Wenn der Makler jetzt fristlos gekündigt wurde und eine Bestätigung an den Verkäufer schickt, ist damit unser Maklervertrag auch hinfällig, auch wenn wir später das Haus privat kaufen? Wir können ja jetzt nichts dafür, dass der Verkäufer dem Makler kündigt, haben aber noch immer starkes Kaufinteresse. Vielen Dank für die Info!!!
Moin,
der Makler wird dafür bezahlt, daß er Dir Kenntnis vom Objekt gibt.
Das hat er offensichtlich getan, also ist die Bezahlung für ihn fällig. Was der Verkäufer macht, hat da keinerlei Einfluss.
Gandalf
provision immer fällig. fragt sich nur, wer zahlt.
Wenn der Makler jetzt fristlos gekündigt
wurde und eine Bestätigung an den Verkäufer schickt, ist damit
unser Maklervertrag auch hinfällig, auch wenn wir später das
Haus privat kaufen? Wir können ja jetzt nichts dafür, dass der
Verkäufer dem Makler kündigt, haben aber noch immer starkes
Kaufinteresse. Vielen Dank für die Info!!!
zuerst: ob und warum ein verkäufer seinen angeheuerten verkaufs"helfer" feuert, ist für einen käufer völlig ohne belang.
wofür der makler das geld bekommt, weißt du ja schon: er hat dir eine adresse gegeben.
wann er einen anspruch auf das geld hat, weißt du auch: sobald du den kaufvertrag unterschrieben hast.
solltest du aber jetzt auf den kauf dieses objektes verzichten, dann habe ich einen vorschag fürs nächste mal:
um das überall lauernde maklervolk kommst du - jedenfalls in gefragten lagen - kaum herum. denn in den meisten fällen hat der verkäufer einen makler beauftragt. und solange der verkäufer die kosten dafür völlig ungeniert auf den zukünftigen käufer abwälzen kann, wird er es auch tun.
was kann man als käufer also machen?
- zähneknirschend die durchschnittlich 10- bis 30-tausend euro als kaufnebenkosten für nix und wieder nix bereithalten.
- courtage-vereinbarung unterschreiben, dafür sorgt der makler schon.
- immobilienadresse und kontaktdaten des verkäufers (=eigentümer) abfragen und notieren. (auf jegliches weiteres geschwätz kannst du getrost verzichten. für keine einzige behauptung oder irgendein versprechen muss der makler noch geradestehen.)
- unmittelbar danach den makler freundlich auffordern, sich dahin zu bewegen, wo der pfeffer wächst.
- alles weitere nur noch mit dem eigentümer besprechen und verhandeln!
wenn dann die verhandlungen fahrt aufnehmen und der mögliche kauf konkret wird, wirst du dem verkäufer naürlich auch dein gesamtbudget erläutern. das ist ein hoher betrag, mit dem du alle kosten außer notar und grunderwerbssteuer zu bezahlen gedenkst.
und da du als käufer einen adresshändler entlöhnen sollst, den der verkäufer unnötigerweise beauftragt hat, ziehst du diese kosten selbstverständlich vom kaufpreis der immobilie ab. der verkäufer wird dafür verständnis haben, nachdem du ihm seinen fehler erklärt hast.
Super Idee!!!
Aber die funktioniert nur solange, wie es nicht mindestens einen weiteren Kaufinteressenten gibt, der bereit ist, die Courtage zu zahlen.
Gruß florestino
Aber die funktioniert nur solange, wie es nicht mindestens
einen weiteren Kaufinteressenten gibt, der bereit ist, die
Courtage zu zahlen.
das ist völlig unbestritten.