angenommen, ein regionaler Telefon-/Internet-Anbieter bietet seine verschiedenen Tarife in jeweils zwei Varianten an:
a) für Privatkunden und
b) für Geschäftskunden
Die Geschäftskunden-Tarife wären um einiges teurer als die Privatkunden-Tarife - bei gleicher Leistung. Für Privatkunden würde der Anbieter allerdings keine Rechnung -weder in Papierform noch elektronisch- erstellen.
Dürfte der das überhaupt? Haben nicht auch Privatkunden einen Anspruch auf eine Rechnung? Wie soll beispielsweise ein Angesteller mit Home Office seine anteiligen Telefon- und Internetkosten steuerlich geltend machen?
nein, als Privatmann hast Du kein grundsätzliches Recht auf Ausstellung einer Rechnung.
Aber ich habe noch von keinem Telefon-/Internet-Anbieter gehört, der das nicht macht. Es hat sich jedoch die Praxis durchgesetzt, dass hierfür eine „Bearbeitungsgebühr“ berechnet wird.
Ob diese Telefon-/Internetkosten steuerlich absetzbar sind, hängt auch vom Arbeitsvertrag ab. Gerade bei Home-Office-Arbeitsplätzen wird häufig vom AG eine Pauschale für diese Kosten gezahlt oder in anderer Form vergütet. Insbesondere, wenn Telefon-/Internet unabdingbar für die Ausführung der Tätigkeit sind.
Es hat sich jedoch die Praxis durchgesetzt, dass hierfür eine „Bearbeitungsgebühr“ berechnet wird.
gut, darüber könnte man noch reden. Zusätzlicher Aufwand muss natürlich entsprechend entschädigt werden.
Aber ich habe noch von keinem Telefon-/Internet-Anbieter gehört, der das nicht macht.
Ich schon… ob die das gegen eine Bearbeitungsgebühr dann doch machen würden, müsste ich allerdings erfragen.
als Privatmann hast Du kein grundsätzliches Recht auf Ausstellung einer Rechnung.
Das erstaunt mich nun wirklich! Ich (als Laie) bin immer davon ausgegangen, dass ein Leistungempfänger grundsätzlich das Recht auf einen entsprechenden Beleg hat.
Home-Office - Privatkunde ?
Hallo,
fraglich ist, ob man mit Home-Office (für eine Firma?) überhaupt noch Privat-Kunden-Tarife in Ánspruch nehmen kann…?
Gruß Michael