Hallo,
angenommen jemand hat einen DSL Zugang bei z.B. Einsundeins.
Seit 14 Tagen kann dieser Anbieter keinen regelmäßigen Zugang mehr gewährleisten aufgrund Störungen.
Weiter angenommen der Zugang ist nunmehr beschränkt, aufgrund der Störungen, für ca. 30 Minuten pro Tag. Eine Behebung des Fehlers ist nicht in Sicht.
Hätte dieser Kunde ein Sonderkündigungsrecht?
Vielen Dank und liebe Grüße
Rocco
Hallo Rocco,
bin keine Rechtsexpertin, aber ich denke, wenn Du denen per Fax oder Einschreiben eine „angemessene“ Frist zum Beheben des Missstandes setzt, eventuell bei keiner Rückmeldung "Abmahnung wiederholen. Und bei keiner Leistung, würde ich die Zahlung einstellen bzw. Einzugsermächtigung schriftlich widerrufen.
Ich weiss nicht, was rechtlich gesehen eine „angemessene“ Frist ist, aber obiges Modell hat schon mehrmals in der Praxis funktioniert.
Noch etwas - kürzliche Erfahrung: viele sog. Provider beantworten Mails erst einmal mit einer automatisch generierten Mails. Schicke innerhalb der Frist hin und wieder Mails, in denen Du die Tatsachen aufstellst. Da ihre automatischen Mails Deine Tatsachenbeschreibung nicht widerlegen und falls keine Reaktion kommt, die sie tatsächlich widerlegen sollte, scheint dieser Mailverkehr und der fehlende Widerspruch auf deine Tatsachenschilderung vor Gericht schon sehr wirksam zu sein.
Erfahrung: ich würde aus heutiger sicht nicht mehr 3-4 Wochen warten, bis ich eine Frist zur Problembehebung setze, sondern das gleich am 2. oder 3. Tag tun. Spart viel Geld, Ärger und Zeit.
Bitte, die Rechtskundigen hier, ev. Behauptungen oder falsche Annahmen von mir ggf. zu korrigieren. Welche Fristen „angemessen“ sind, würde mich auch interessieren. Wir fuhren bisher mit „7 Werktagen“ ganz gut in einem ähnlichen Fall.
LG
Ama
Hallo Ama,
Emailverkehr, Telefonate, und Fristsetzung per Brief ist alles bereits geschehen. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, das an der Behebung gearbeitet wird.
Mir ging es um die Frage, ob eine Sonderkündigung generell in Frage kommt. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, das Störungen keinen Grund darstellen. Allerdings denke ich, das Störungen dieser Ausmaße nicht ewig hingenommen werden müssen.
Liebe Grüße
Rocco