Hallo Sebastian,
gibt der Provider mir Auskunft, mit welcher IP-Adresse ich am
Tag X unterwegs war?
Welches Problem genau möchtest Du eigentlich lösen?
Das Problem eines Kumpels.
Er hat ne Abmahnung vom Rechtsanwalt bekommen, da er am Tag X das Lied X mit emule Vers.X zum Upload zur Verfügung gestellt haben soll.
Seine Anschrift wurde über die IP xxx.xxx.xx.x ermittelt.
Nun wollten wir überprüfen, ob ihm diese IP-Adresse an diesem Tag tatsächlich auch von seinem Provider zugeteilt war. Ich hab nämlich bei Heise gelesen, daß gerade diese Anwaltskanzlei eine große Anzahl von IP-Adressen fälschlich abgemahnt hat. Man kann nicht ausschließen, daß das hier auch der Fall sein könnte.
Ich hab ne Frtzbox in der sämtliche IP-Adressen mitgeloggt werden und kann problemlos feststellen, mit welcher IP ich z. B. am 26.10.06 unterwegs war. Mein Kumpel hat ein Modem und kannn das leider nicht.
Ich meine, es ist ja hinlänglich bekannt, daß Abmahnungen geschrieben werden, wenn man mit Filesharingclients unterwegs ist. Aber hier ist es so eine Abzockabmahnung für Rechte an 3 Musikstücken eines relativ unbekannten Interpreten dessen Lieder außerdem auf der eigenen Homepage des Interpreten kostenlos angehört und runtergeladen werden können. Somit könnte dem Interpreten, selbst für den Fall der Weitergabe der Lieder, gar kein Schaden entstanden sein.
Ungeachtet dessen behauptet mein Kumpel Lieder von dem Knaben weder gesaugt, noch zum Upload zur Verfügung gestellt zu haben. Es befände sich in seinem freigegebenen Ordner desweiteren auch nicht eine einzige .rar-Datei. Lt. Abmahnung handelt es sich aber um eine solche.
In seinem freigegebenen Uploadordner hat mein Kumpel nur legales Zeugs. Freie Software, freie Musik und freie Spiele und freie Tools.
Sicherlich würde er a.G. dieser Konstellationen wohl aus der Sache rauskommen, ohne zahlen zu müssen. Wäre aber wohl ganz schönes Gehampel und er müßte sich ggf. wohl auch nen Anwalt nehmen.
Am Einfachsten wäre es, wenn die abgemahnte IP-Adresse an diesem Tag nicht vom Provider an ihn vergeben worden wäre. Nur wie überprüfen wir das, wenn der Provider tatsächlich keine Auskunft gibt?
Ein befragter Freund ist Rechtsanwalt und meinte, daß der Provider Auskunft geben müßte, da keine Datenschutz gegen sich selbst besteht. Aber das wär dann wohl ne Frage für das Rechtsbrett.
Gruß,
Gerhard