Provision

Hallo Sven,
wer Prov abgibt hat´s nötog. Ich würde keinen einzigen Cent abgeben.

  1. ist Provisionsabgabe gestzlich verboten.
  2. wie Martin schon sagt: welche Leistung hast Du denn geboten? Die leistung kam von Versicherungsvertreter, nicht von dir.
  3. gibt die DeBeKa keine 6 MB8wäre das schön) sonder nmax. 1 MB. und das ist mikrig genug.

Eine Frage nach Provisionsteilung zeigt nur schlechten Geschmack.
Der Provisionsgierige kann ja auch zu einem vereidigten Versicherungsberater gehen. Dort zahlt er ein Honorar für die Beratung, schreibt die empfohlene Versicherung selbst an, fragt nach der provision, fällt auf die Nase (weil Versicherungen sich an die Gesetze halten) und hat nur eines erreicht eine Honorarberatung.

Grüße
Raimund

Hallo Sven,
hast Du eine Ahnung vom Versicherungsgeschäft!
Wo hast Du denn diese Weisheiten her?
Grüße
Raimund

hallo Sven,
Du verwechselst immer Produktpreis mit Verdiernst.
Thema auto: hier kannst Du den Kaufpreis herunterhandeln. doch nicht zum verkäufer sagen: ich möchte von Ihrer Provision 10 %.
Genau das gleiche kannst du auch mit der Versicherung machen: fordere doch einfach mal eine Beitragssenkung auf grund Deiner Freundlichkeit, ihr KV-Absicherung zu nehmen.
die schicken dir glatt den Nervenarzt.
Also: bitte nicht produkt mit verdienst verwechseln.
Grüße
Raimund

Hallo Inder

konnte ja nicht ahnen, was ich hier für ne diskussion
losgetreten habe…

Du hast den Nerv getroffen! Das ist das gleiche, als wenn hier verlangt wird, dass alle Angestellten ihrem Chef 10 % vom Gehalt abgeben, damit er Werbung machen kann.
Was meinst Du, käme da ein Aufschrei!

Also:

ich informiere mich grundsätzlich erstmal selbst, egal ob ich
nen staubsauger kaufe oder ne versicherung abschließe…der
aufwand des versicherungsfuzzis war, das er mir einen vertrag
zugeschickt hat und wir ca. 10 min. telefoniert haben - wenn
ich bei ihm jetzt abschließe und er einigermaßen bei sinnen
ist, wird wohl für mich was rausspringen…

Nein, auch Du verwechselst Produkt mit Einkommen. Du kannst selbstverständlich mit der DeBeKa verhandeln, dass sie Dir die KV zu einem niedrigeren Beitrag abgeben (bei gleicher leistung). ob die das machen?
Würdest Du auch zum Sachbearbeiter der Versicherung gehen und sagen: ich möchte 10 % Deines Einkommens?
Auch beim Handwerker verhandelst Du nicht über sein Einkommen, sondern über den Produktpreis.

Zu dem thema vermittlungsprovisionen sehe ich die sache so:

ich habe mehrere befreundete handwerker und beruflich mit
vielen menschen kontakt, die auch div. mietobjekte etc.
besitzen…von meinen handwerkern bekomme ich ca. 3% vom
umsatz als vermittlungsprovision…und zwar, weil ich
riskiere, dass meine mandanten nicht mit der arbeit dieser
handwerker zufrieden sind und die sache dann auf mich
zurückfällt und die jungs sich so die werbung sparen - das
angebot kam im übrigen von den handwerkern und nicht von
mir…

Wenn der Versicherungsvertreter, der Dir was abgegeben hat, einigermassen schlau ist, dann lässt er Dich dafür unterschrteiben, dass Du die provision zurückzahlen musst, wennder Vertrag vorzeitig in Storno geht. außerdem, dass Du verpflichtet bist, diesen Betrag zu versteuern und drittens wird er sich eine Quittung geben lassen, die er von der Steuer absetzt. Ergebnis: Du hast die steuerprüfung im Haus und hast Du das nicht versteuert, bekommst Du einen prozess wergen Steuerhinterziehnung: vorbestraft.
macht das der Verteter nicht, dann steht er mit einem Bein im Gefängnis.
Das mist das gleiche wie Schwarzgeld, Schwarzarbeit…

ferner kommt es m.e. immer auf den aufwand an, den der
provisionszahler selber hatte um den entsprechenden
vermittelten umsatz zu realisieren…ich schick ja auch
niemanden zu meinem frisör und will dann das nächste mal
kostenlos die haare geschnitten haben…

…aber gerade im versicherungswesen oder bei der vermittlung
von fonds, steuerspargeschichten, etc. steht doch die
provision oft in keinem verhältnis zu der erbrachten leistung

  • und da teilen die meisten die ich kenne gerne, wenn ohne
    werbung der umsatz erzielt wird…

Du musst mal die Gesamtleistung des Versicherungsverteters anehen. Du gehst abends um späzrestens 17 Uhr nach hause. Da geht das Hauptgeschäft der Vertreter los. Du arbeitest 36 oder 37 Stunden in der Woche, ein Vertreter kommt locker auf 78 bis 80 Stunden in der Woche. Dafüre verdient er mtl. evtl. (auch das ist nicht sicher: würde bei Dir bedeuten: einen Monat 3000 Euro, den andern 1000, dann 4000, dann 200…) 4000 euro (der Durchschnitt liegt wesentlich darunter). Rechne mal seinen Stundenlohn aus! Das sind nach meiner Rechnung 12 Euro in der Stunde.
meine Kunden z.B. wissen, dass sie um 22 Uhr immer noch anrufen können.

Nebenbei: ich bin jetzt seit 1978 in dem Geschäft tätig. Ich habe bisher nur 4 solche Forderungen erlebt. Bezahlt habe ich keinem! Nur einer hat es mir übel genommen
auf den einen kann ich verzichten.
Grüße
Raimund

Hallo Marco,

mit den 15 MB’s bin ich wohl noch etwas zu niedrig rangegangen, denn manche scheinen das wirklich geglaubt zu haben.

Allerdings gab es wohl mal Tagegeldtarife der DKV, bei denen tatsächlich solch hohe Provisionen gezahlt wurden.

Ich gebe grundsätzlich keine Provision an Kunden ab!

Wenn ein Kunde danach fragt, erkläre ich Ihm zunächst den Aufwand der mit diesem Geschäft zu tun hat, frage ihn, ob er einen guten-oder einen Provisionsvertrag haben will und weise ihn auf das Provisionsabgabeverbot hin.

Ich habe allerdings auch mehrere Kunden, die mir regelmäßig Neukunden zuführen und dafür auch ein Vermittlungsentgelt erhalten, welches vorher, je nach Vertragsart, bereits ausgehandelt ist. Diese Kunden sind meist Selbständige, Geschäftsstellenleiter von Krankenkassen oder auch Steuerberater.
Dabei wird ein Vertrag nach §84 HGB abgeschlossen. Solch nebenberufliche Vermittler gibt es in der Ausschließlichkeit zu Hauf. Diese Vermittler tragen das Stornorisiko, genau wie ich auch und müssen die Provisionen auch versteuern.

Ich wollte eigentlich zu diesem Thema garnichts weiter schreiben, außer meinem ersten ironischen Beitrag.

Zur Klarstellung: Es gibt keine 15 Monatsbeiträge Provision bei der PKV.

Es gibt 30!

Gruß
Ralf

hallo Raimund,

Du verwechselst immer Produktpreis mit Verdiernst.
Thema auto: hier kannst Du den Kaufpreis herunterhandeln. doch
nicht zum verkäufer sagen: ich möchte von Ihrer Provision 10
%.

Sorry, aber glaubst Du, der Händler bekommt vom Hersteller einen besseren Preis ? Nein !!!

Autohändler-EK (=Autohersteller VK)

  • Autohändler-Provision
    = Autohändler-VK

Wo ist der Unterschied zur Versicherung ?

Genau das gleiche kannst du auch mit der Versicherung machen:
fordere doch einfach mal eine Beitragssenkung auf grund Deiner
Freundlichkeit, ihr KV-Absicherung zu nehmen.
die schicken dir glatt den Nervenarzt.

Das Gleiche hat der Automobilhersteller mit Dir !!!

Also: bitte nicht produkt mit verdienst verwechseln.
Grüße

Sorry, mach ich nicht. In beiden Fällen gibt es ein Produkt mit Abgabe-Preis des Herstellers sowie einen Aufschlag für den Vertrieb durch einen Selbstständigen Vertriebler (Autohändler / Makler).

Grüsse

Sven

Hallo Raimund,

Du hast den Nerv getroffen! Das ist das gleiche, als wenn hier
verlangt wird, dass alle Angestellten ihrem Chef 10 % vom
Gehalt abgeben, damit er Werbung machen kann.
Was meinst Du, käme da ein Aufschrei!

Warum seht Ihr Euch immer als Angestellte ? Ein Versicherungsmakler ist ein Selbstständiger und kein Angestellter !!! Er hat für mich den gleichen Status wie ein Auto-, Gemüse, Buch- oder Sonstwas-Händler.
Und Raimund, ich glaube nicht, dass Du auf’s Feilschen beim Autohändler verzichtest ! (Wäre übrigens für einen Einkäufer bei einer Firma das berufliche Todesurteil, wenn er die Preise der Lieferanten unverhandelt akzeptieren würde).

Nein, auch Du verwechselst Produkt mit Einkommen.

Raimund,
Auto = Produkt
Versicherung = Produkt
Software = Produkt
Dienstleistung = Produkt

Einkommen = Umsatz - Kosten
Umsatz = Verkaufspreis des Produkts x Verkaufsmenge

Du kannst
selbstverständlich mit der DeBeKa verhandeln, dass sie Dir die
KV zu einem niedrigeren Beitrag abgeben (bei gleicher
leistung). ob die das machen?

Der Automobilhersteller macht’s auch nicht. Der Teppichhersteller gibt dem Raumausstatter auch keinen besseren Preis und genauso ist’s mit jedem anderen Händler in Verbindung mit dem Hersteller / Großhändler. Warum soll das bei der Versicherung anders sein ?

Würdest Du auch zum Sachbearbeiter der Versicherung gehen und
sagen: ich möchte 10 % Deines Einkommens?
Auch beim Handwerker verhandelst Du nicht über sein Einkommen,
sondern über den Produktpreis.

Jetzt muß ich aber lachen !!! Selbstverständlich verhandelst Du mit dem Inhaber des Betriebs über dessen Einkommen, denn Gewinn = Umsatz - Kosten. Und die Kosten ändern sich garantiert nicht, nur weil der Kunde sagt, ich will Rabatt !

Wenn der Versicherungsvertreter, der Dir was abgegeben hat,
einigermassen schlau ist, dann lässt er Dich dafür
unterschrteiben, dass Du die provision zurückzahlen musst,
wennder Vertrag vorzeitig in Storno geht.

Ja, ist doch gar kein Problem.

außerdem, dass Du

verpflichtet bist, diesen Betrag zu versteuern und drittens
wird er sich eine Quittung geben lassen, die er von der Steuer
absetzt.

Natürlich gerne.

Ergebnis: Du hast die steuerprüfung im Haus und hast

Du das nicht versteuert, bekommst Du einen prozess wergen
Steuerhinterziehnung: vorbestraft.

Nein, denn es gibt einen Betrag von 500 DM p.a. (Stand 2001, gibt’s garantiert heute noch), bis zu dem Du ein zusätzliches Einkommen nicht versteuern mußt. Quelle: Anlage KSO, Zeile 52 - 54, Geringwertigkeit

Gutes Werk !
Hallo Inder,
3 Monatsbeiträge kannst Du ruhigen Gewissens verlangen. Und dann lege Du noch 3x330 EUR obendrauf und gemeinsam spendet ihr die nunmehr 1980 Euros der Deutschen Krebshilfe oder dem SOS Kinderdorf.
Dann bist Du Deine Bauchschmerzen los, weil der Vertreter etwas an Dir verdient haben könnte und erlebst zeitgleich ein Glücksgefühl, etwas wirklich Gutes getan zu haben.
Überlegs gut!
Boris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Warum seht Ihr Euch immer als Angestellte ? Ein
Versicherungsmakler ist ein Selbstständiger und kein
Angestellter !!! Er hat für mich den gleichen Status wie ein
Auto-, Gemüse, Buch- oder Sonstwas-Händler.

Schon richtig. siehe weiter unten

Und Raimund, ich glaube nicht, dass Du auf’s Feilschen beim
Autohändler verzichtest ! (Wäre übrigens für einen Einkäufer
bei einer Firma das berufliche Todesurteil, wenn er die Preise
der Lieferanten unverhandelt akzeptieren würde).

Nein, auch Du verwechselst Produkt mit Einkommen.

Raimund,
Auto = Produkt
Versicherung = Produkt
Software = Produkt
Dienstleistung = Produkt

Einkommen = Umsatz - Kosten
Umsatz = Verkaufspreis des Produkts x Verkaufsmenge

Du kannst
selbstverständlich mit der DeBeKa verhandeln, dass sie Dir die
KV zu einem niedrigeren Beitrag abgeben (bei gleicher
leistung). ob die das machen?

Der Automobilhersteller macht’s auch nicht. Der
Teppichhersteller gibt dem Raumausstatter auch keinen besseren
Preis und genauso ist’s mit jedem anderen Händler in
Verbindung mit dem Hersteller / Großhändler. Warum soll das
bei der Versicherung anders sein ?

Das ist doch der Unterschied: Du verwechselst Produkt mit Einkommen. Wenn Du verhandeln würdest um das produkt billiger zu bekommen ist das ok. Doch wenn Du dem Autoverkäufer sagst: ich möchte nicht dads auro billiger sondern einen Teil Ihres Einkommens, dann wirst #Du schnell merken, was der von Dir hält.

Würdest Du auch zum Sachbearbeiter der Versicherung gehen und
sagen: ich möchte 10 % Deines Einkommens?
Auch beim Handwerker verhandelst Du nicht über sein Einkommen,
sondern über den Produktpreis.

Jetzt muß ich aber lachen !!! Selbstverständlich verhandelst
Du mit dem Inhaber des Betriebs über dessen Einkommen, denn
Gewinn = Umsatz - Kosten. Und die Kosten ändern sich
garantiert nicht, nur weil der Kunde sagt, ich will Rabatt !

Das Produkt ist nicht das des Vertreters. Es vermittelt das Produkt. Klar, er verdient weniger, wenn Du das produkt KV billiger bekommst. Doch sein Einkommen hat mit dem Produkt nichts zu tun. Der Vergleich Auto = Versicherung hinkt ganz gewaltig. Du verhandelst mit dem Verkäufer über den Preis des Autos. Du würdest nie auf die Idee kommen eine Teil seines Einkommens zu bekommen. Genauso ist es aber bei den Versicherungen: Verhandle doch mit der Versicherung über den Preis des produktes! kein problem! Doch da Du genaus weisst, dass Du 0 Chancen hast, willst Du auf das Einkommen des Verkäufers losgehen. Findest Du das nicht mehr als unfair?

Wenn der Versicherungsvertreter, der Dir was abgegeben hat,
einigermassen schlau ist, dann lässt er Dich dafür
unterschrteiben, dass Du die provision zurückzahlen musst,
wennder Vertrag vorzeitig in Storno geht.

Ja, ist doch gar kein Problem.

Genau das ist aber das Problem. Du wirst nähmlich Dich weigern, die provision wieder heraus zu rücken. Ausserdem musst Du Dich als selbständig anmelden. Denn alles was mehr als 15 Euro ist, gilt als Einkommen aus selbständiger Arbeit. Also muss er auch noch reinschreiben, dass Du Dich anmelden musst. (ob Du´s tust ist was anderes)

außerdem, dass Du

verpflichtet bist, diesen Betrag zu versteuern und drittens
wird er sich eine Quittung geben lassen, die er von der Steuer
absetzt.

Natürlich gerne.

Ergebnis: Du hast die steuerprüfung im Haus und hast

Du das nicht versteuert, bekommst Du einen prozess wergen
Steuerhinterziehnung: vorbestraft.

Nein, denn es gibt einen Betrag von 500 DM p.a. (Stand 2001,
gibt’s garantiert heute noch), bis zu dem Du ein zusätzliches
Einkommen nicht versteuern mußt. Quelle: Anlage KSO, Zeile 52

  • 54, Geringwertigkeit

Hallo Reimund,

Das ist doch der Unterschied: Du verwechselst Produkt mit
Einkommen. Wenn Du verhandeln würdest um das produkt billiger
zu bekommen ist das ok. Doch wenn Du dem Autoverkäufer sagst:
ich möchte nicht dads auro billiger sondern einen Teil Ihres
Einkommens, dann wirst #Du schnell merken, was der von Dir
hält.

Jetzt kommt aber die Haarspalterei. Jeder weiss, dass Rabatte bei Händlern immer von dessen Gewinn, niemals vom Einkaufspreis des Produkts abgeht, das gilt für Autos genauso wie für Versicherungen.
Wie Du das Ganze bezeichnen willst, ist mir allerdings ziemlich egal.

Jetzt muß ich aber lachen !!! Selbstverständlich verhandelst
Du mit dem Inhaber des Betriebs über dessen Einkommen, denn
Gewinn = Umsatz - Kosten. Und die Kosten ändern sich
garantiert nicht, nur weil der Kunde sagt, ich will Rabatt !

Das Produkt ist nicht das des Vertreters.

Gilt auch für den Autohändler.

Es vermittelt das
Produkt.

Gilt auch für den Autohändler.

Klar, er verdient weniger, wenn Du das produkt KV
billiger bekommst. Doch sein Einkommen hat mit dem Produkt
nichts zu tun.

Äh, das verstehe ich jetzt aber nicht. Natürlich erhält er seine Provision für den Verkauf des Produkts KV, gleiches gilt für den Autohändler.

Der Vergleich Auto = Versicherung hinkt ganz
gewaltig. Du verhandelst mit dem Verkäufer über den Preis des
Autos. Du würdest nie auf die Idee kommen eine Teil seines
Einkommens zu bekommen.

Ich glaube, die Leute sind aufgeklärt genug, um zu wissen, dass sie bei einem Händler immer über dessen Gewinn verhandeln und nicht über dessen Einkaufspreis.

Genauso ist es aber bei den
Versicherungen: Verhandle doch mit der Versicherung über den
Preis des produktes! kein problem! Doch da Du genaus weisst,
dass Du 0 Chancen hast, willst Du auf das Einkommen des
Verkäufers losgehen. Findest Du das nicht mehr als unfair?

Verhandel doch mal mit dem Automobilhersteller über den Rabatt. Haha !

Genau das ist aber das Problem. Du wirst nähmlich Dich
weigern, die provision wieder heraus zu rücken. Ausserdem
musst Du Dich als selbständig anmelden. Denn alles was mehr
als 15 Euro ist, gilt als Einkommen aus selbständiger Arbeit.
Also muss er auch noch reinschreiben, dass Du Dich anmelden
musst. (ob Du´s tust ist was anderes)

Leider nein, siehe Anlage KSO, Zeile 52 - 54, Geringfügigkeit unter 500 DM (Stand 2001).

Nein, denn es gibt einen Betrag von 500 DM p.a. (Stand 2001,
gibt’s garantiert heute noch), bis zu dem Du ein zusätzliches
Einkommen nicht versteuern mußt. Quelle: Anlage KSO, Zeile 52

  • 54, Geringwertigkeit Buchhaltung !) für meine Freunde mache.

Grüsse

Sven

Hallo, hier meldet sich nochmal der geistige Brandstifter…

Genau das ist aber das Problem. Du wirst nähmlich Dich
weigern, die provision wieder heraus zu rücken. Ausserdem
musst Du Dich als selbständig anmelden. Denn alles was mehr
als 15 Euro ist, gilt als Einkommen aus selbständiger Arbeit.

gem. § 22 Nr. 3 EStG (Einkünfte aus Leistungen) gelten Provisionen aus gelegentlichen Vermittlungen bis zu einer Grenze von 256,00 Euro als steuerfrei -

angemeldet werden muß da gar nichts, da bei gelegentlichen Vermittlungen die Nachhaltigkeit der Tätigkeit fehlt…, die Einkünfte müssen nur entsprechend in der Steuererklärung angegeben werden…

Ferner sind Vermittlungsprovisionen für eigene zukunftsichernde Versicherungen ohnenhin steuerfrei…liegt ein Urteil des FG Münster vor…

Also muss er auch noch reinschreiben, dass Du Dich anmelden
musst. (ob Du´s tust ist was anderes)

  • da reicht ein Beleg über die Höhe der Provision und meine Unterschrift drunter…ist doch nicht sein Problem, ob ich die Sache versteuere…

Ergebnis: Du hast die steuerprüfung im Haus und hast

Du das nicht versteuert, bekommst Du einen prozess wergen
Steuerhinterziehnung: vorbestraft.

  • als privatmann kann ich keine Steuerprüfung bekommen…sollte das FA spitz bekommen dass die Provisionen nicht versteuert wurden bekommt man Gelegenheit diese nachzuerklären…bis zu einem Prozess wg. Steuerhinterziehung muss da schon viel passieren…also bitte die Kirche im dorf lassen…

Gruß Inder

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Hallo Inder,
3 Monatsbeiträge kannst Du ruhigen Gewissens verlangen. Und
dann lege Du noch 3x330 EUR obendrauf und gemeinsam spendet
ihr die nunmehr 1980 Euros der Deutschen Krebshilfe oder dem
SOS Kinderdorf.
Dann bist Du Deine Bauchschmerzen los, weil der Vertreter
etwas an Dir verdient haben könnte und erlebst zeitgleich ein
Glücksgefühl, etwas wirklich Gutes getan zu haben.
Überlegs gut!
Boris

…diese worte aus der feder eines finanzdienstleisters sprechen eigentlich für sich selbst…

grundsätzlich gibt es menschen, die gerne über den preis einer sache feilschen - zu denen gehöre ich manchmal auch - ob das beim autohändler, im möbelhaus oder beim abschluss einer versicherung ist macht für mich keinen unterschied…dass sich hier in dem thread die versicherungsmenschen auf den schlips getreten fühlen ist auch normal - wenn ich das im forum für autos getan hätte wären die autohändler wahrscheinlich über mich hergefallen, wenn ich gefragt hätte wieviel rabatt man beim neukauf eines pkw verlangen kann…

ich hab auch keine bauchschmerzen und der vertreter kann selbstverständlich was an mir verdienen - aber mir tut der autohändler auch nicht leid wenn ich einen guten preis ausgehandelt habe…

Inder

HalloS ven

Das ist doch der Unterschied: Du verwechselst Produkt mit
Einkommen. Wenn Du verhandeln würdest um das produkt billiger
zu bekommen ist das ok. Doch wenn Du dem Autoverkäufer sagst:
ich möchte nicht dads auro billiger sondern einen Teil Ihres
Einkommens, dann wirst #Du schnell merken, was der von Dir
hält.

Jetzt kommt aber die Haarspalterei. Jeder weiss, dass Rabatte
bei Händlern immer von dessen Gewinn, niemals vom
Einkaufspreis des Produkts abgeht, das gilt für Autos genauso
wie für Versicherungen.
Wie Du das Ganze bezeichnen willst, ist mir allerdings
ziemlich egal.

Und wieder bist Du unlogisch.
Wenn Du die Versicherung billiger bekommst, dann ist das beim Vertreter der gleiche Effekt, wie beim Autoverkäufer: je billiger die Ware, desto weniger Provision.
also ist es doch genau das Gleiche, wenn Du zum Autoverkäufer sagst, die willst einen Teil seines Einkommens.
Genau das Gleiche willst Du bei einem Vertreter mach: Du willst nicht das Produkt günstiger, sondern das Einkommen des Verteters kürzen. Und das ist auch der Grund, warum das Provisionsabgabeverbot besteht und hoffentlich immer bleiben wird.
Wie gesagt: verhandle mit der Gesellschaft um Beitragssenkung. Lass aber die Finger vom Einkoomen anderer Menschen.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

Wie gesagt: verhandle mit der Gesellschaft um Beitragssenkung.
Lass aber die Finger vom Einkoomen anderer Menschen.

Dann verhandle bitte niemals mit einme Autohändler !

Grüsse

Sven

Pro ind Contra
hier sind die Gerichtsurteile, die beide noch nicht rechtskräftig sind.

http://www.wfsb.de/Dokumente/Steuerprof.pdf

Grüße
Raimund

und hier die Stellungnahme eines…
vereidigten versicherungsberaters und Rechtsnawaltes:

nach § 114a (1) Nr. 3 und 114a (2) VAG können Verstöße gegen ein aufgrund
der Ermächtigungsgrundlage § 81(2) Satz 3 und 4 von der Aufsichtsbehörde
erlassene Verordnung zum Provisionsabgabeverbot als Ordnungswidrigkeit mit
einer Geldbuße geahndet werden.

Das BaFin berichtet auch in seinen Geschäftsberichten über Fälle, in denen
es Bussgelder wegen verbotener Provisionsabgabe gegen Vermittler verhängt
hat - und bei Nichtzahlung auch über die Zollverwaltung
Zwangsvollstreckungsmassnahmen einleitet (z. B. GB BAV 2000, Teil A, S. 18,
Nr. 3.1 „Bußgeldverfahren wegen verbotener Provisionsabgabe“).

Meist erfährt dies das BaFin beiläufig im Rahmen von Beschwerden von VN;
besonders leichtsinnig ist, wer die weitergegebene Provision wie in dem
angesprochenen Fall überweist und auf dem Überweisungsbeleg für den VN
vermerkt „Provisionsabgabe“ oder „Gutschrift“. Für den Nachweis, dass
tatsächlich ein Versicherungsvertrag an den VN vermittelt wurde, reicht dem
BaFin eine Anfrage beim VU.

Übrigens war die Provisionsabgabe bis Anfang der 20er Jahre in Deutschland
üblich und wurde dann erst verboten, weil die Vermittler oft zu derart hohen
Provisionsabgaben genötigt wurden, dass sie ihrerseits von den VU immer
höhere Provisionen verlangten, um überhaupt noch leben zu können. Gegen
spätere Versuche des Gesetzgebers, das Provisionsabgabeverbot aufzuheben,
wendeten sich vor allem auch die Vermittler.

Grüße
Raimund

Hallo Sven,

aber bei Produkten gibt es Mengennachlässe. Bei Versicherungen kannst DU die nicht generieren.

Gruß
Marco

Hi Inder,

Problem ist nur: PKV ist keine Zukunftssicherung.

Und auch versicherungsvermittler brauchen ab 2005 eine Zugangsvoraussetzung.

Gruß
Marco

Hallo Marco,

selbstverständlich kannst Du das, weil Deine Vertriebskosten geringer werden (Werbung, Besuche beim Kunden usw.).

Grüsse

Sven