Hallo Raimund,
Du hast den Nerv getroffen! Das ist das gleiche, als wenn hier
verlangt wird, dass alle Angestellten ihrem Chef 10 % vom
Gehalt abgeben, damit er Werbung machen kann.
Was meinst Du, käme da ein Aufschrei!
Warum seht Ihr Euch immer als Angestellte ? Ein Versicherungsmakler ist ein Selbstständiger und kein Angestellter !!! Er hat für mich den gleichen Status wie ein Auto-, Gemüse, Buch- oder Sonstwas-Händler.
Und Raimund, ich glaube nicht, dass Du auf’s Feilschen beim Autohändler verzichtest ! (Wäre übrigens für einen Einkäufer bei einer Firma das berufliche Todesurteil, wenn er die Preise der Lieferanten unverhandelt akzeptieren würde).
Nein, auch Du verwechselst Produkt mit Einkommen.
Raimund,
Auto = Produkt
Versicherung = Produkt
Software = Produkt
Dienstleistung = Produkt
Einkommen = Umsatz - Kosten
Umsatz = Verkaufspreis des Produkts x Verkaufsmenge
Du kannst
selbstverständlich mit der DeBeKa verhandeln, dass sie Dir die
KV zu einem niedrigeren Beitrag abgeben (bei gleicher
leistung). ob die das machen?
Der Automobilhersteller macht’s auch nicht. Der Teppichhersteller gibt dem Raumausstatter auch keinen besseren Preis und genauso ist’s mit jedem anderen Händler in Verbindung mit dem Hersteller / Großhändler. Warum soll das bei der Versicherung anders sein ?
Würdest Du auch zum Sachbearbeiter der Versicherung gehen und
sagen: ich möchte 10 % Deines Einkommens?
Auch beim Handwerker verhandelst Du nicht über sein Einkommen,
sondern über den Produktpreis.
Jetzt muß ich aber lachen !!! Selbstverständlich verhandelst Du mit dem Inhaber des Betriebs über dessen Einkommen, denn Gewinn = Umsatz - Kosten. Und die Kosten ändern sich garantiert nicht, nur weil der Kunde sagt, ich will Rabatt !
Wenn der Versicherungsvertreter, der Dir was abgegeben hat,
einigermassen schlau ist, dann lässt er Dich dafür
unterschrteiben, dass Du die provision zurückzahlen musst,
wennder Vertrag vorzeitig in Storno geht.
Ja, ist doch gar kein Problem.
außerdem, dass Du
verpflichtet bist, diesen Betrag zu versteuern und drittens
wird er sich eine Quittung geben lassen, die er von der Steuer
absetzt.
Natürlich gerne.
Ergebnis: Du hast die steuerprüfung im Haus und hast
Du das nicht versteuert, bekommst Du einen prozess wergen
Steuerhinterziehnung: vorbestraft.
Nein, denn es gibt einen Betrag von 500 DM p.a. (Stand 2001, gibt’s garantiert heute noch), bis zu dem Du ein zusätzliches Einkommen nicht versteuern mußt. Quelle: Anlage KSO, Zeile 52 - 54, Geringwertigkeit