Provision an zwei Makler

Hallo,

folgende Situation:

Mietinteressent M besichtigt mit Makler A eine von Makler A inserierte Wohnung in einer Neubauanlage. M gefällt die Wohnung zwar, nimmt von einer Anmietung jedoch Abstand, da in der Anlage noch einer Baustelle gleich.

6 Wochen später sieht M in dem gleichen Haus durch Makler B eine Wohnung inseriert. Bei der Besichtigung bemerkt M, dass es sich um die gleiche Wohnung handelt, die er zuvor schon mit A besichtigt hatte. Die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt aber ausschließlich von B inseriert, die Anzeige von A ist nicht mehr im Internet.

M würde die Wohnung nun gerne anmieten, die die Baumaßnahmen nun weitestgehend angeschlossen sind und die Wohnung zu einem geringern Preis angeboten ist. M befürchtet aber, dass in ggf. auch Makler A eine Provision verlangen könnte. Wäre dies rechtens oder ist M nur gegen B proviosionspflichtig?

Vielen Dank.

Johanna

Wäre dies
rechtens oder ist M nur gegen B proviosionspflichtig?

was wurde denn überhaupt vereinbart: nachweis- oder abschlussmaklerschaft ?
sollte bei der ersten maklerin der bloße nachweis vereinbart worden sein und bei der zweiten maklerin wurder der abschluss als maklerleistung vereinbart, dann besteht die gefahr, doppelt zu bezahlen.

eine weitere und wohl die erste frage ist, ob die makler überhaupt für den käufer oder nicht eher für den verkäufer tätig wurden…

Danke für die Antwort.

Direkt vereinbart wurde nichts. In beiden Fällen hat sich M auf die Interanzeige von A bzw. B über das Kontaktformular gemeldet, woraufhin A bzw. B dann bei M anriefen um den Besichtigungstermin zu vereinbaren.

eine weitere und wohl die erste frage ist, ob die makler
überhaupt für den käufer oder nicht eher für den verkäufer
tätig wurden…

Hä?

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Direkt vereinbart wurde nichts. In beiden Fällen hat sich M
auf die Interanzeige von A bzw. B über das Kontaktformular
gemeldet, woraufhin A bzw. B dann bei M anriefen um den
Besichtigungstermin zu vereinbaren.

wenn nicht einmal klar ist, ob der makler für den vermieter oder mieter tätig wurde, kann man nur spekulieren…

angenommen der mieter soll den makler bezahlen und es liegt in beiden fällen eine vermittlungsmaklerschaft vor, dann kann es sein, dass der mieter 2 provisionen zu zahlen hat.

dies ist der fall, wenn jeder makler für sich nicht unterheblich an der vermittlung des späteren mietvertrages beteiligt war.
wenn aber überhaupt keine vermittlungstätigkeit des ersten maklers erbracht wurde, braucht an ihn auch keine courtage gezahlt zu werden.