Provision auch wenn Makler nicht beteiligt?

Hallo,

der zugegebenermaßen kurze Titel führt bestimmt zu Unklarheiten, daher konkret:

Gegeben:

  • freie Mietwohnung, Eigentümer beauftragt Makler mit Vermittlung

  • Makler wird tätig, schreibt Exposé, kündigt 2,38 NKM als Courtage an

  • Interessent findet freie Wohnung „im vorbeigehen“ (Mieter ziehen aus, man fragt scherzhaft, wer Eigentümer ist und ob Wohnung schon weg, erhält Telefonnummer des Eigentümers)

  • Interessent ruft Eigentümer an und macht Mietvertrag klar. Eigentümer weist darauf hin, dass aber eigentlich Makler eingeschaltet. Interessent sagt: ja scheinbar ein unfähiger, wenn Wohnung noch nicht weg…

Frage:

  • muss bei Zustandekommen eines Mietvertrages von einer Partei (Eigentümer, Mieter) die vom Makler verlange Courtage beglichen werden?

Vermutung:
§2 (1) Wohnungsvermittlungsgesetz

Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume steht dem
Wohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seiner Vermittlung oder
infolge seines Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt.

sehe ich das richtig und der Makler hätte in dem Fall mal pech gehabt?

Gruß

Hallo,

  • freie Mietwohnung, Eigentümer beauftragt Makler mit
    Vermittlung

in welcher Form? Es gibt Exklusivverträge, die dem Makler das ausschließliche Recht einräumen, die Wohnung zu vermieten. Und dann bekommt er eine Provision, auch wenn irgendwer den Besitzer direkt anspricht.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo ENSI,

wir haben ein Haus gekauft, bei dem der Verkäufer sowohl „privat“ eine Anzeige geschaltet hatte, als auch ein Makler eingeschaltet war. Obwohl ich das Expose dann auch vom Makler zugeschickt bekommen habe (der mich schon von vorherigen Haubesichtigungen kannte), haben wir keine Provision gezahlt, da ich genaue Adresse etc. vom Eigentümer selbst erhalten habe. Den Makler habe ich auch sofort nach Erhalt des Exposes informiert, dass ich das Haus schon kenne (da gibt es so einen Passus in den Exposes)und dann war das kein Problem.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hattest du ja gar keinen Kontakt mit Makler? Wieso sollst du ihm dann etwas zahlen?
Wie aber hier auch schon geschrieben wurde kommt es sicher darauf an, welchen Vertrag der Eigentümer mit dem Makler geschlossen hat. Evtl. hat er sich verpflichtet, nur über ihn zu verkaufen?

Gruß
Uta