Hallo zusammen,
mich würde folgendes interessieren:
Ein Kleinunternehmer (Freiberufler) möchte seine Auslastung erhöhen und an diverse Unternehmensberater herantreten, um ihnen eine Kooperation vorzuschlagen. Die könnte so aussehen, dass der Kleinunternehmer den Berater unterstützt, aber auch seine Klienten, z.B. beim Aufpeppen des Marketings.
Die eigentlichen Fragen:
1.) Darf der Kleinunternehmer einen gewissen Prozentsatz der vereinbarten Vergütung als „Provision“ an den Berater zahlen, wenn der dem Kleinunternehmer einen Auftrag vermittelt? Oder wäre das unseriös?
2.) Hätte der Kleinunternehmer mit Konsequenzen in der steuerlichen Behandlung zu rechnen (z.B. statt Freiberufler nun Gewerbe, Entfall der Kleinunternehmerregelung o.ä.)?
Ich würde mich über Erfahrungen, Kommentare und Links zum Thema freuen, gern auch über Urteile, sofern bekannt.
Vielen Dank und viele Grüße
sgw