Provision für Immobilienmakler

Liebe Experten,
in 08/20 haben wir bei einer Bank (der Makler) einen Auftrag zur Vertragsvorbereitung unterschrieben. In diesem sichern wir zu ein bestimmtes Objekt (Doppelhaushälfte) zu kaufen. Ein Punkt in diesem Auftrag ist das die Provision der Bank zu Lasten des Verkäufers geht. Heute hatte wir nun den notariellen Kaufvertragstermin. In dem wurde uns nun die Last der Maklerprovision zu 100% eingetragen. Wir hatten eigentlich erwartet das nach der Neuregelung am 23.12.20 uns höchstens 50% berechnet werden darf. Der Verkäufer und Notar gehen dabei allerdings von der alten Rechtslage aus da der damalige Auftrag zur Vertragsvorbereitung vom August 20 ist und das Datum entscheident wäre. Kann mir jemand zu dem Thema helfen?

Sicher das da nicht Käufer und Verkäufer verwechselt wurde?

War das im Entwurf auch schon so? Dass du bei den Notartermin noch Änderung vornehmen kannst ist bekannt?

du meinst damit den 656d BGB, dort findet man den schönen zusatz:

hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt.

Welches Datum nun ausschlaggebend ist kann ich dir leider auch nciht mitteilen.

Danke Naseweis! Tatsächlich steht der Verkäufer als Schuldner der Provision im Auftrag der Bank. Im Entwurf des Kaufvertrages steht das wir den vollen Betrag zu zahlen haben. Das Thema habe ich beim Notartermin auch angesprochen. Da wurde dann auf den Termin in 08/20 hingewiesen und das der die alte Rechtslage begründet. Deshalb die Frage ob das sein kann oder einfach so von der Gegenseite interpretiert wird.

Aber 8/20 stand doch der Verkäufer als Schuldner drin, warum soll jetzt plötzlich der Käufer allein zahlen? Das passt doch vorne und hinten nicht. Bei dem genannten § 656d BGB geht es darum, dass der VERKÄUFER nicht die ganze Provision auf den KÄUFER abwälzen darf, sondern mindestens die Hälfte übernehmen muss, aber ihr habt den Makler (die Bank) nicht beauftragt und ihr seid Käufer!

Ja Christa, sehe ich auch so. Ist irgendwie unlogisch. Eventuell hat sich die Bank im August zu unseren Gunsten vertan.

Und was sagt der Notar, wenn ihr ihn damit konfrontiert?

Der kennt den Bank Auftrag gar nicht. Hab den gerade weitergeleitet und warte jetzt auf Antwort.

Das Thema hat sich erledigt. Die Bank hat als Makler einen Fehler gemacht und wir sind nicht provisionspflichtig. Danke für die Hilfe!

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Na also, geht doch!