Provision für Lastschriftrückgabe nicht erlaubt?!

Hallo,

Ist es erlaubt, wenn die Bank oder Sparkasse einem Kontoinhaber Provisionsbeträge in Rechnung stellt, da eine Abbuchung von dessen Konto gescheitert ist?

Gibts dafür Rechtsgrundlagen? Wenn ja, welche?

Ist die Bank oder Sparkasse verpflichtet, bereits in Rechnung gestellte Beträge zurückzuerstatten? Wenn ja, für welchen Zeitraum in der Vergangenheit? Wie lang ist die Verjährungsfrist solcher zu Unrecht in Rechnung gestellter Provisionen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Ist es erlaubt, wenn die Bank oder Sparkasse einem
Kontoinhaber Provisionsbeträge in Rechnung stellt, da eine
Abbuchung von dessen Konto gescheitert ist?

Nein, siehe diverse Urteile des Bundesgerichtshofes: BGH, Urteil vom 8. März 2005, Az. XI ZR 154/04, BGH XI ZR 197/00, BGH XI ZR 5/97

Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Wie es mit Verjährungsfristen der Rückforderung zu Unrecht einbehaltener Rücklastschriftgebühren aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis…

cu
McPringle

D es sich um ein Bundesgerichtshofurteil bezieht sind mindestens 10 Jahre, in manchen Fällen bis 30 Jahren möglich um Erstattung zu bitten. Nur haben die Banken eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahre. Deshalb wirwst Du nicht weiter zurück greifen können, aber versuchen wenn Du noch Belege hast.

[MOD]: Vollzitat gelöscht

Hallo,

D es sich um ein Bundesgerichtshofurteil bezieht sind
mindestens 10 Jahre, in manchen Fällen bis 30 Jahren möglich
um Erstattung zu bitten. Nur haben die Banken eine
Aufbewahrungspflicht von 10 Jahre. Deshalb wirwst Du nicht
weiter zurück greifen können, aber versuchen wenn Du noch
Belege hast.

sagt Dir das Wort „Verjährungsfrist“ etwas?

Gruß
Christian