Ist es erlaubt, wenn die Bank oder Sparkasse einem Kontoinhaber Provisionsbeträge in Rechnung stellt, da eine Abbuchung von dessen Konto gescheitert ist?
Gibts dafür Rechtsgrundlagen? Wenn ja, welche?
Ist die Bank oder Sparkasse verpflichtet, bereits in Rechnung gestellte Beträge zurückzuerstatten? Wenn ja, für welchen Zeitraum in der Vergangenheit? Wie lang ist die Verjährungsfrist solcher zu Unrecht in Rechnung gestellter Provisionen?
Ist es erlaubt, wenn die Bank oder Sparkasse einem
Kontoinhaber Provisionsbeträge in Rechnung stellt, da eine
Abbuchung von dessen Konto gescheitert ist?
Nein, siehe diverse Urteile des Bundesgerichtshofes: BGH, Urteil vom 8. März 2005, Az. XI ZR 154/04, BGH XI ZR 197/00, BGH XI ZR 5/97
D es sich um ein Bundesgerichtshofurteil bezieht sind mindestens 10 Jahre, in manchen Fällen bis 30 Jahren möglich um Erstattung zu bitten. Nur haben die Banken eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahre. Deshalb wirwst Du nicht weiter zurück greifen können, aber versuchen wenn Du noch Belege hast.
D es sich um ein Bundesgerichtshofurteil bezieht sind
mindestens 10 Jahre, in manchen Fällen bis 30 Jahren möglich
um Erstattung zu bitten. Nur haben die Banken eine
Aufbewahrungspflicht von 10 Jahre. Deshalb wirwst Du nicht
weiter zurück greifen können, aber versuchen wenn Du noch
Belege hast.