Provision für Makler

Hallo,
ein Freund meinte, dass die Gebühren, die für einen Makler bei einem Umzug fällig sind (auch Provision genannt) als voll abzugsfähige Sonderausgaben gelten, solange man näher an seinen Arbeitsplatz hinzieht…
Ist das richtig so oder habe ich dabei etwas falsch verstanden?

Vielen Dank für eure Antwort!

Hubert

Wenn ein Umzug näher zur Arbeitsstätte erfolgt, und man dadurch am Tag mindestens 1 Stunde Fahrtzeit spart (Hin- und Rückfahrt), dann ist der Umzug beruflich veranlasst und die Kosten können als Werbungskosten angesetzt werden.