Provision für Nichts?

Hallo!
Ich hab mal ne Frage!
Ich möchte demnächst in eine WG einziehen. In der Wohnung wohnen bereits 2 Leute, der 3. zieht aus und ich dafür ein.
Ist das rechtens, dass ich dafür eine Provision von 375€ bezahlen muss? Einen Mietvertrag gibt es ja bereits und Provision in Höhe von 750€ wurde von den derzeitigen Bewohnern beim Einzug schon bezahlt.

Hoffe mir kann jemand helfen.

MfG
Sina

Hallo Sina. Die Frage kann man so nicht wirklich beantworten. Dazu braucht es mehr Einzelheiten.

Wer will Provision und warum? Üblicherweise sucht die WG doch selbst einen neuen Mitbewohner. Wer hat den „Makler“ - so einer involviert ist - beauftragt?

Sofern ein Makler Ihnen die Gelegenheit zum Abschluß eines Mietvertrages mit oder innerhalb der WG nachgewiesen hat und es kommt daraufhin ein Vertrag zustande, kann dies eine Provisionsanspruch auslösen. Haben Sie aber nachweislich (Zeugen benennen) von anderer Seite Vorkenntnis erlangt, dann sollten Sie sich darauf berufen und ein Provisionsbegehren zurückweisen.

Also, die jetzigen Bewohner haben damals ein Maklerbüro beauftragt eine Wohnung zu suchen. Und dafür haben sie auch damals Provision gezahlt - für mich verständlich. Ich soll jetzt für die gleiche, bereits vermietete Wohnung nochmal bei dem Maklerbüro Provision zahlen, obwohl ich sie damit nicht beauftragt habe. Ich hab die Wohnung ja selber „gefunden“.

Also noch einmal zum Verständnis. Du hast die Whg selbst gefunden. D.h., du hast den Makler, der offensichtlich von niemandem einen Auftrag zur Vermittlung hat (oder doch?), nicht in Anspruch genommen. Hattest du zu dem denn überhaupt irgendeinen Kontakt?

Wie kommt der dann dazu von dir Prov. zu verlangen? Wofür? Kann es vllt. sein, dass der Vermieter den Makler damit beauftagt hat den Vertrag „auf deinen Namen zu ändern“ o.ä. Normalerweise braucht die WG doch nur zum Vermieter zu gehen und darum bitten einen aus dem Vertrag herauszunehmen und einen neuen Mieter aufzunehmen. Merkwürdig!

Außerdem die Frage: Wirst du denn Untermieterin oder Hauptmieterin? Die geforderte Höhe (1/2 Miete) lässt darauf schließen, dass du eine von 2 Hauptmietern wirst?

NS: Das mit dem Beauftragen ist immer so eine Sache. Das geht bisweilen schneller als „Laie“ denkt. Aber ich will nun nicht verwirren.

So genau blick ich da irgendwie auch nicht durch, bzw versteh ich nicht, was diese Maklerfirma damit genau zu tun hat. So wie ich das verstanden habe, müssen wir bei der Maklerfirma den alten Mietvertrag kündigen und einen komplett neuen aufsetzen (angeblich kann der alte nicht verändert werden).
Aber dann dafür 375 € zu verlangen find ich ganz schön heftig… vor allem kommt das dann auch nicht mit diesen 2 Netto-Kaltmieten hin. Wir bezahlen für 3 Zimmer 300 € kalt. 375 € mal 3 sind bei mir 1125 € und nicht 600 ?!
So wie die Mietunterlagen das sagen, sind wir dann 3 gleichberechtigte Mieter im Mietvertrag. Wäre es aber nicht vielleicht sinnvoller einen Hauptmieter zu bestimmen und dann mit Einverständnis des Vermieters 2 Untermieterverträge abzuschließen?

es kommt darauf an, wer di provision verlangt

So jetzt mal unter uns, nicht öffentlich.

Das ist irgendwie alles Quark!!!

Nur mal zu meiner Scherheit: Was jetzt kommt ist kein Rechtsrat im rechtlichen Sinne, sondern lediglich meine Meinung - entsprechend meines Wissenstandes.

  1. Bloß nicht kündigen!!! Was ihr allenfalls tun solltet -oder besser auch nicht, zumind. nicht an den Makler!- ist eine Änderungskündigung schreiben. (wer sagt, dass ihr dann tats. einen neuen Vertrag bekommt).

1.1. Und warum beim Makler kündigen? Der ist doch gar nicht Vertragspartner (Eigentümer oder Verwalter) oder doch?

  1. M.E. handelt es sich hier um keine Vermittlung, die eine Prov.-Forderung rechtfertigt. Du hast die Whg selbst gefunden und damit m.E. Vorkenntnis. Auch ist der Makler nicht vermittelnd tätig geworden. Was er machen soll ist lediglich i.A. des Eigentümers einen neuen Vertrag aufsetzen. Schreibgebühren darf er m.W. lt. wovermrg gar nicht einfordern (http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/BJNR01747…)

  2. Mind. 2 Mieter setzen den MV fort. D.h. da gibts nichts! Selbst wenn du anteilig zahlen müsstest, dann in der Tat 1/3 von 2 Nettokaltmieten + Mwst. = 238,- nach meiner Rechnung.

  3. Das mit den 3 Hauptmietern ist schon nachvollziehbar. So haftet jeder für den anderen. Das ist bei Untermietern nicht so. Dient also der Sicherheit des Vermieters.

Also so wie ich das sehe -bin aber kein Jurist- ist da nichts, was eine Prov. rechtfertigen würde. Wenn der Vermieter keine Ergänzung/Änderung des MV will, sondern einen neuen und mit der Erstellung einen Dritten (Makler) beauftragt, dann ist dies sein Bier und damit sind es seine Kosten.

Um die Verwirrung perfekt zu machen: kann es vllt. sein, dass der Makler die Whg. irgendwie für den Eigentümer verwaltet? Von wegen dort kündigen und so…

Hat der Makler einen Namen und ist er ggf. in einem Verband organisiert? Könnte dir und mir ggf. helfen. Verbände haben Standesregeln. Und überhaupt, wo gibt es noch solche Mieten? Vllt. kenne ich dort sogar einen RA an den du dich mal wenden könntest.

Das Problem was ich sehe, die ganze Rechtslage nützt irgendwie wenig, wenn im Zweifel der Vermieter nicht mitspielt. Ergo muss ne praktikable Lösung her!

Eine Möglichkeit wäre zunächst alles hinzunehmen und dann, ggf. auf dem Rechtsweg, zurückfordern (zumind. die Überzahlung).
Eine andere ein vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter/Eigentümer (Zusatzvereinbarung zum bestehenden MV. Einer raus, eine rein).
Denkbar wäre auch, dass der ausscheidende Mieter seinen Vertragsteil irgendwie kündigt und du dann als Untermieterin einziehst (nur möglich, wenn es nicht berechtigte Einwände gegen eine Untervermietung durch den Eigentümer gibt - berechtigte Einwände sind aber eher selten möglich).

Und schließlich wäre es natürlih auch eine Möglichkeit sich einfach an den Makler zu wenden (Vorsicht !!! Unbedingt vorher klären, dass dieses Gespräch keine Ansprüche aus Beratung, Vermittlung etc. begründet).

Ziel: Macht ihm klar, dass er keine Vermittlungstätigkeit entfaltet und somit auch keinen Prov.-Anspruch hat. Bietet ihm für die Ausstellung eines neuen Mietvertrages, der ggf. den Zusatz: Dieser MV löst den MV vom… zwischen X,Y,Z ab o.ä. enthalten könnte, eine Pauschale von meinetwegen € 100. Damit könnten dann ggf. alle glücklich werden.

Insgesamt habe ich so ein wenig das Gefühl als ginge es dem Vermieter lediglich um einen neuen MV mit neuen (für ihn vorteilhafteren) Inhalten oder darum 3 Hauptmieter zu bekommen. Ist der Ausscheidende denn überhaupt Hauptmieter? Oder sind ohnehin schon jetzt alle Mieter Hauptmieter?

Wenn du gar nicht weiter kommst, können wir ggf. auch mal telefonieren. Meld dich spätestens dann einfach noch einmal.

Hi
seh ich ds richtig, das du über einen Makler in die WG gerutscht bist? Ja? dann muss ich dir leider sagen, dass der Makler die Provision für seine Dienstleistung bekommt die in deinem Fall in ein Mietverhältnis gemündet hat und zwar mit erfolg. Denn er bekommt nur seine Provision wenn er erfolg hatte. Somit musst du bezahlen. Schau mal ansonsten im BGB nach…
Mit freundlichem Gruß
Peter