So jetzt mal unter uns, nicht öffentlich.
Das ist irgendwie alles Quark!!!
Nur mal zu meiner Scherheit: Was jetzt kommt ist kein Rechtsrat im rechtlichen Sinne, sondern lediglich meine Meinung - entsprechend meines Wissenstandes.
- Bloß nicht kündigen!!! Was ihr allenfalls tun solltet -oder besser auch nicht, zumind. nicht an den Makler!- ist eine Änderungskündigung schreiben. (wer sagt, dass ihr dann tats. einen neuen Vertrag bekommt).
1.1. Und warum beim Makler kündigen? Der ist doch gar nicht Vertragspartner (Eigentümer oder Verwalter) oder doch?
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M.E. handelt es sich hier um keine Vermittlung, die eine Prov.-Forderung rechtfertigt. Du hast die Whg selbst gefunden und damit m.E. Vorkenntnis. Auch ist der Makler nicht vermittelnd tätig geworden. Was er machen soll ist lediglich i.A. des Eigentümers einen neuen Vertrag aufsetzen. Schreibgebühren darf er m.W. lt. wovermrg gar nicht einfordern (http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/BJNR01747…)
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Mind. 2 Mieter setzen den MV fort. D.h. da gibts nichts! Selbst wenn du anteilig zahlen müsstest, dann in der Tat 1/3 von 2 Nettokaltmieten + Mwst. = 238,- nach meiner Rechnung.
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Das mit den 3 Hauptmietern ist schon nachvollziehbar. So haftet jeder für den anderen. Das ist bei Untermietern nicht so. Dient also der Sicherheit des Vermieters.
Also so wie ich das sehe -bin aber kein Jurist- ist da nichts, was eine Prov. rechtfertigen würde. Wenn der Vermieter keine Ergänzung/Änderung des MV will, sondern einen neuen und mit der Erstellung einen Dritten (Makler) beauftragt, dann ist dies sein Bier und damit sind es seine Kosten.
Um die Verwirrung perfekt zu machen: kann es vllt. sein, dass der Makler die Whg. irgendwie für den Eigentümer verwaltet? Von wegen dort kündigen und so…
Hat der Makler einen Namen und ist er ggf. in einem Verband organisiert? Könnte dir und mir ggf. helfen. Verbände haben Standesregeln. Und überhaupt, wo gibt es noch solche Mieten? Vllt. kenne ich dort sogar einen RA an den du dich mal wenden könntest.
Das Problem was ich sehe, die ganze Rechtslage nützt irgendwie wenig, wenn im Zweifel der Vermieter nicht mitspielt. Ergo muss ne praktikable Lösung her!
Eine Möglichkeit wäre zunächst alles hinzunehmen und dann, ggf. auf dem Rechtsweg, zurückfordern (zumind. die Überzahlung).
Eine andere ein vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter/Eigentümer (Zusatzvereinbarung zum bestehenden MV. Einer raus, eine rein).
Denkbar wäre auch, dass der ausscheidende Mieter seinen Vertragsteil irgendwie kündigt und du dann als Untermieterin einziehst (nur möglich, wenn es nicht berechtigte Einwände gegen eine Untervermietung durch den Eigentümer gibt - berechtigte Einwände sind aber eher selten möglich).
Und schließlich wäre es natürlih auch eine Möglichkeit sich einfach an den Makler zu wenden (Vorsicht !!! Unbedingt vorher klären, dass dieses Gespräch keine Ansprüche aus Beratung, Vermittlung etc. begründet).
Ziel: Macht ihm klar, dass er keine Vermittlungstätigkeit entfaltet und somit auch keinen Prov.-Anspruch hat. Bietet ihm für die Ausstellung eines neuen Mietvertrages, der ggf. den Zusatz: Dieser MV löst den MV vom… zwischen X,Y,Z ab o.ä. enthalten könnte, eine Pauschale von meinetwegen € 100. Damit könnten dann ggf. alle glücklich werden.
Insgesamt habe ich so ein wenig das Gefühl als ginge es dem Vermieter lediglich um einen neuen MV mit neuen (für ihn vorteilhafteren) Inhalten oder darum 3 Hauptmieter zu bekommen. Ist der Ausscheidende denn überhaupt Hauptmieter? Oder sind ohnehin schon jetzt alle Mieter Hauptmieter?
Wenn du gar nicht weiter kommst, können wir ggf. auch mal telefonieren. Meld dich spätestens dann einfach noch einmal.