Provision für Whg trotz beauftragten Makler zaheln?

Hallo zusammen,wie sieht es denn aus, wenn man einen Makler beauftragt für einen eine geeignete Wohnung zu finden und dieser findet eine die aber ebenfalls von einem Makler betreut wird, muss ich dann quasi doppelte Makler Gebühren zahlen? Also einmal für meinen Makler (klar denn ich habe ihn beauftragt) und dann noch die Makler Gebühren für den anderen Makler?

Vielen Dank

Hallo zusammen,wie sieht es denn aus, wenn man einen Makler
beauftragt für einen eine geeignete Wohnung zu finden und
dieser findet eine die aber ebenfalls von einem Makler betreut
wird, muss ich dann quasi doppelte Makler Gebühren zahlen?
Also einmal für meinen Makler (klar denn ich habe ihn
beauftragt) und dann noch die Makler Gebühren für den anderen
Makler?

Das ist eigentlich Sache des vom Mietsuchenden beauftragten Maklers, denn der Mieter muss nur einmal die Courtage zahlen; da müssen sich die beiden Makler die Provision teilen. Gesetzlich darf dem Mieter nicht mehr als 2 MonatsKaltMieten berechnet werden, zuzügl. MwSt.; die Courtage ist auch erst bei Unterzeichnung des Mietvertrages fällg.

verwechselt!
Maklercourtage wird nach %punkten berechnet und ist nicht in allen Bundesländern gleich hoch, weil es darauf ankommt ob der Käufer dies allein tragen muß oder anteilig, Mieter-Vermieter.
Zudem darf der VM laut Gestz 3 Monatskaltmieten als Kaution erheben, also auch diese Antwort ist falsch.
ramses90

§ 3
(1) Das Entgelt nach § 2 Abs. 1 ist in einem Bruchteil oder Vielfachen der Monatsmiete anzugeben.
(2) Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, das zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer übersteigt. I m Falle einer Vereinbarung, durch die der Wohnungssuchende verpflichtet wird, ein vom Vermieter geschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen, darf das vom Wohnungssuchenden insgesamt zu zahlende Entgelt den in Satz 1 bestimmten Betrag nicht übersteigen. Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben bei der Berechnung der Monatsmiete unberücksichtigt.

aller Form für die Falschinformation und danke Naseweis für die Korrektur!
ramses90

Bitte,

allerdings was mich wirklich interessiert ist,m wie das ganze aufgeteilt wird

http://www.focus.de/immobilien/kaufen/tid-21020/haus…