Schönen Guten Abend,
meine Frage:
Ein Internet-Händler (Einfache Buchführung, GuV-Rechnung)verkauft Kommissionsware. Die Abrechnung passiert für manche Kunden nur im 3- bis 4-Monats-Rhythmus. Bei dieser „Abrechnung“ listet der Händler die Verkäufe auf und stellt gleichzeitig die Verkaufsprovision in Rechnung (Verkaufspreis abzüglich der Provision wird dann an den Kunden überwiesen). Die Provision wird zusammengefaßt und mit dem Datum der Abrechnung als Einnahme/Umsatz verbucht.
Aus mehreren Gründen (Kleinunternehmerregelung, Elterngeld) möchte der Händler nun gerne 2010 möglichst wenig, 2011 möglichst viel Umsatz machen.
Da es ja über das Jahr gängige Praxis war, dass Abrechnungen nur alle 4 Monate gemacht werden, kann der Händler nun im Januar’11 für das Quartal IV/2010 Provisionsrechnungen schreiben und die Provision als Einnahme in 2011 verbuchen? Oder muß die Provision für 2010 zwingend auch 2010 zugeordnet werden (und wenn ja, welches Konto benutzt man dann im Januar?)?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Véronique