Hallo liebe Community,
ich bin gerade etwas am grübeln wie ich am besten vorgehen soll und hoffe ihr könnt helfen.
Ich möchte eine Wohnung mieten. Nun hat mir der Makler erläutert das er erstens selbst im Haus mitwohnt (eine Etage unter der angebotenen Wohnung) und seine Eltern, die im EG wohnen, die Vermieter sind.
Laut einiger Informationen im Web dürfte er nun gar keine Provision verlangen.
Wenn ich das jedoch nun anspreche bevor ich den Mietvertrag unterschreibe kann es ja sein das ich die Wohnung gar nicht mehr bekomme, da er sich dann lieber jemanden sucht der das NICHT weiß und somit die Provision kassieren kann.
Wenn ich jetzt allerdings den Mietvertrag mit diesen Wissen unterschreibe kann ich die Provision schlecht wieder zurückverlangen, da ich das ja vorher wusste. In meiner Selbstauskunft habe ich ja zudem bereits die 2MM + MWSt. anerkannt.
(Quelle: Stiftungwahrentest.de: „Ein solches Näheverhältnis liegt übrigens fast immer auch dann vor, wenn Makler und Eigentümer eng miteinander verwandt sind. Provision darf der Makler dann nicht verlangen. Es sei denn, der Kunde wusste vom Verwandtschaftsverhältnis und hat sich die Wohnung trotzdem vermitteln lassen (OLG Hamm, Az. 22 U 75/99).“)
Da gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Der Makler hat Sie vorher darüber aufgeklärt, dass er mit dem Vermieter verwandt ist. Möglichkeit 1) Sie unterschreiben den Mietvertrag und zahlen die Provision.
Möglichkeit 2) Sie unterschreiben nicht und suchen sich eine andere Wohnung.
Hallo,
erstens schreibst du ja selbst, der Makler hat erläutert… Und wenn du dann trotzdem seine Prov.-Forderung akzeptierst, dann darf er m.W. auch. (sind übrigens nicht alle Makler so offen und fair)
Zum anderen geht es m.W. nicht um Verwandschaftsverhältnisse, sondern um eine wirtsch. Verpflechtung. Die dürfte hier auf den ersten Blick nicht vorliegen. Ergo auch deshalb Anspruch.
Nun, wie du schon selber sagst, er hat alle karten auf den tisch gelegt und du weißt bescheid. dem urteil nach wäre es legitim eine provision zu verlagen. ist zwar auch ein problem der nachweisbarkeit der offenlegung, aber der nachname wird ja offenkundig gleich sein. selbst wenn nicht, sollte man sich überlegen, ob man es in hinsicht auf seinen zukünftigen vermieter sowie nachbarn wirklich hart auf hart kommen lassen möchte. eher nicht, aber das wäre meine persönliche meinung.
gruss bordeaux71
Ich bin heute erst aus dem Urlaub zurück und finde Ihre Anfrage.
Eine ganz kurze und sehr deutliche Antwort: Ich würde dort nicht einziehen, die Probleme sind vorprogrammiert. Courtage könnte gerechtfertigt sein, dies bedarf der genaueren Überprüfung.
Wer aber möchte seine Freizeit in diesem Umfeld verbringen?
Thorsten Hausmann
http://www.Hausmann-Immobilien-Beratung.de