Provision nur auf bezahlte Einheiten?

Firma x schließt mit Autor y einen exklusiven Autorenvertrag zum exklusiven Vertrieb ihrer Abschlussarbeit. Als Provision ist ein prozentualer Anteil pro verkaufter Einheit vertraglich festgehalten. Die Ausbezahlung erfolgt nach einem bestimmten Zeitraum nach Provisionsabrechnung. Steht dem Autoren die Provision für alle bis zu dem dem Zeitraum verkauften Einheiten zu, oder nur auf die Exemplare, die bereits vom Kunden an die Firma x gezahlt wurden? Oder ist die Firma y dazu befugt, nur die bereits bezahlten Exemplare an den Autoren abzurechnen?

Hallo!

Der Autor hat doch einen Vertrag mit der Firma x und nicht mit dessen Endkunden. Wenn in diesem Autorenvertrag nichts explizit geregelt ist, dass eine Vergütung nur dann erfolgt, wenn auch der Kunde gezahlt hat, ist m.E. die Firma X verpflichtet, die Provision in voller Höher auszubezahlen.

Kann aber auch anders sein.

Ist denn der Widerruf geklärt, wenn innerhalb der 14 Tage der Kunde das Produkt zurück sendet? Muss dann die bereits ausbezahlte Provision rückerstattet werden?

Gruß
Falke

Lieber Falke, vielen Dank für Deine Antwort.
Der Widerruf ist in dem bestehenden Autorenvertrag zwischen x und y nicht geklärt. Es handelt sich um eine Publikation, die nicht so häufig verkauft wird. Bisher hab es nicht zu einer Rücksendung des Produktes.

Also könnte der Autor folglich die Provision gemäß vertrag für alle bis zu dem Quartal verkauften Einheiten verlangen?

*bisher kam es nicht zu einer Rücksendung

nur noch eine Zusatzinformation zum o.g. Fall:
In dem Vertrag ist NICHT festgehalten, dass der Provisionsanspruch im Falle der Nichtleistung von Dritten entfällt.

Es sollte ergänzend zu dem Autorenvertrag eine zusätzlich Provisionsvereinbarung geben.

Eine Provision erst fällig, wenn die Vermittlung zustande kommt, also wenn der Kunde dem Kauf zustimmt und die 1. Zahlung verbucht wird.

Gruß Merger

Hi,

Es sollte ergänzend zu dem Autorenvertrag eine zusätzlich
Provisionsvereinbarung geben.

Eine Provision erst fällig, wenn die Vermittlung zustande
kommt, also wenn der Kunde dem Kauf zustimmt und die 1.
Zahlung verbucht wird.

Aus Sicht des Verlags sicherlich ratsam, aus Sicht des Autors eigentlich nicht zu empfehlen. Denn bisher wird m.E. nach verkauften Stück abgerechnet - und nicht nach bezahlten.

Gruß
Falke

Denn bisher wird m.E. nach
verkauften Stück abgerechnet - und nicht nach bezahlten.

Ein Verkauf kommt zustande, wenn der Käufer das Stück bezahlt.

Denn bisher wird m.E. nach
verkauften Stück abgerechnet - und nicht nach bezahlten.

Ein Verkauf kommt zustande, wenn der Käufer das Stück bezahlt.

So allgemein ist diese Aussage falsch. Denn würde ein Kaufvertrag immer erst durch Bezahlung zustande kommen, gäbe es wohl keine Mahn- und Inkassodienste…

Ein Verkauf kommt zustande, wenn der Käufer das Stück bezahlt.

So allgemein ist diese Aussage falsch. Denn würde ein
Kaufvertrag immer erst durch Bezahlung zustande kommen, gäbe
es wohl keine Mahn- und Inkassodienste…

Er schrieb ‚Verkauf‘, nicht ‚Kaufvertrag‘. Das ist ein Unterschied.

Gruß
testare_

Hallo!

Zwischen Endkunde und Verlag ja - aber zwischen Autor und Verlag kann hier auch was anderes ausgehandelt werden. Ansonsten hätte der Verlag das „Buch“ als Kommissionsware aufgenommen. Dies ist sicherlich im Interesse des Verlages - aber weniger aus Sicht des Autors.

Gruß
Falke

Es gibt also einen Verkauf ohne Vertrag?

Gruß
Tina

Es gibt also einen Verkauf ohne Vertrag?

Nein, aber einen Vertrag ohne Verkauf.

Was ist los, willst Du mich veräppeln?
Gruß
Testare_

Es gibt also einen Verkauf ohne Vertrag?

Nein, aber einen Vertrag ohne Verkauf.

Was ist los, willst Du mich veräppeln?

Nö. Nur war eben meine Aussage, das ein Kaufvertrag auch gültig sein kann, wenn keine Bezahlung geflossen ist,

Gruß
Tina

Da hast Du sicherlich recht.
Nur geht es ja nicht um einen Kaufvertrag.

zur Erinnerung

Als Provision ist ein prozentualer Anteil pro verkaufter Einheit vertraglich festgehalten.

Wie soll man hier sonst die verkaufte Einheit feststellen - ohne Kaufvertrag und ohne Geldzahlung ?

Nö. Nur war eben meine Aussage, das ein Kaufvertrag auch
gültig sein kann, wenn keine Bezahlung geflossen ist,

Und? Das Gegenteil wurde nie behauptet. Lies nochmal nach.
Gruß
Testare_

Da hast Du sicherlich recht.
Nur geht es ja nicht um einen Kaufvertrag.

Das weiß ich, nur würde jemand, der sich nicht auskennt, vielleicht auf die Idee kommen, jeder Kauf wäre erst mit Bezahlung gültig. Deswegen mein Einwand.

zur Erinnerung

Als Provision ist ein prozentualer Anteil pro verkaufter Einheit vertraglich festgehalten.

Wie soll man hier sonst die verkaufte Einheit feststellen -
ohne Kaufvertrag und ohne Geldzahlung ?

Da hast Du ja recht, nur war Deine Antwort für mich zu allgemein gehalten, mehr nicht.

Gruß
Tina

Nö. Nur war eben meine Aussage, das ein Kaufvertrag auch
gültig sein kann, wenn keine Bezahlung geflossen ist,

Und? Das Gegenteil wurde nie behauptet. Lies nochmal nach.

Die Aussage auf die ich mich bezog war sehr allgemein gehalten, jemand der sich nicht auskennt könnte auf die Idee kommen, das gälte für jeden Kauf.

Deswegen mein Einwand, daß das so allgemein gehalten eben nicht richtig ist.