Provision rechtens?

Hallo zusammen!
Angenommener Fall:
Ein Immobilienmakler offeriert ein Objekt, das dem/der Ehepartner/-in gehört.
Darf in einem solchen Fall Provision verlangt werden?

Falls nein, welche Schritte (außer einer Ablehnung des Objekts) wären möglich?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo!

Ein Immobilienmakler offeriert ein Objekt, das dem/der
Ehepartner/-in gehört.
Darf in einem solchen Fall Provision verlangt werden?

Formal ist dagegen nichts einzuwenden, denn die Geschäfte der Eheleute werden sicherlich total getrennt sein und haben rein gar nichts miteinander zu tun… wer an den Weihnachtsmann glaubt.

Falls nein, welche Schritte (außer einer Ablehnung des
Objekts) wären möglich?

Seriöses Makeln sieht gewiss anders aus. Man kann

  • die Courtage des Maklers drücken, bis er quietscht. Makler tun gerne so, als sei ihr Lohn ein Festpreis. Tatsächlich ist es eine unverbindliche Wunschvorstellung.
  • den Kaufpreis des Objekts so weit herunterhandeln, dass die sowieso reduzierte Maklercourtage und noch viel mehr übrig ist.

Vor dem Kauf sollte ein Sachverständiger eingeschaltet werden. So ein Fachmann (im Unterschied zum Makler versteht der etwas von Immobilien und Bausubstanz) kostet natürlich Geld (längst nicht so viel wie ein Makler), erspart aber in aller Regel ein Vielfaches seines Honorars.

Wenn es am Uni-Standort um eine Studentenbude geht, haben Nachfrager schlechte Karten, wenn sie am Maklerlohn nörgeln. Beim Verkauf von Immobilien sind es aber die seltenen Fälle, dass die Käufer Schlange stehen. Dabei hast Du als Kaufinteressent eine starke Position, die Du hemmungslos nutzen solltest. Allemal, wenn offenkundig halbseidenes Maklergebaren im Spiel ist.

Gruß
Wolfgang

http://www.finanztip.de/recht/immobilien/maklerrecht…

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Hallo!

http://www.finanztip.de/recht/immobilien/maklerrecht…

Danke für den guten Hinweis zur Verflechtung, die grundsätzlich angenommen wird, wenn Makler und Verkäufer verheiratet sind, so dass kein Maklerlohn fällig wird.

Gruß
Wolfgang

wenn er einen Erfolg beibringt, z.B. den Verkauf oder die Vermietung bewirkt, hat der Makler Anspruch, mangels anderer Vereinbarung, auf eine Provision.

Hat er mit allem keinen Erfolg steht ihm nichts zu, aber hier auch Vertrag beachten ob anderes vereinbart wurde

Zum Glück wurde die Frage schon richtig beantwortet.

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