Hallo,
zunächst mal, weil ich das Gefühl habe, das wird hier oft falsch verstanden: meine Zwischenfrage war nicht so gemeint: „Ich weiß es besser und durch Nachfragerei versuche ich, deine Antwort in Frage zu stellen“. Meine Frage war so gemeint: „Oh, ich hab da wirklich eine Frage, denn ich würde das gerne nachvollziehen können“. Ohne Bewertung der Antwort, auf die ich mich beziehe 
Also:
Ich habe den SV so verstanden, dass der UP einmalig - neben seinem Ausbildungsverhältnis - eine Provision erhalten hat, weil er einen Auftrag vermittelt hat. Keine gewerbliche Tätigkeit - kein Unternehmer.
Steuerbare Umsätze(ich schreib jetzt meine Sichtweise…):
- Umsätze, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
- innergemeinschaftlicher Erwerb
- alles mögliche andere
Das liegt hier doch gar nicht vor?
Normalerweise würde er ja eine Rechnung an den Auftraggeber schreiben: Ey, ich krieg da noch geld für die Vermittlung des Auftrages XY. Ohne USt.
Falsch wäre ja, wenn der Auftraggeber eine Provisions-„Gutschrift“ erteilt und einfach so die USt mit aufführt, denn er muss sich ja danach richten, ob der Vermittler umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht
(das beziehe ich jetzt darauf, dass schlauelia schrieb:
es sei denn, die Prov. wurde so berechnet: dann abführen…:
Den Satz verstehe ich so: wenn ein Auftraggeber meint, er müsse Umsatzsteuer aufführen, dann ist das halt so.
Wobei sich da für mich die nächste Frage stellt - wenn mein Gedankengang denn richtig wäre: würde der Auftraggeber das machen, so dürfte er die Vorsteuer nicht geltend machen - der Vermittler müsste aber die USt abführen? (unberechtigter Steuerausweis…)?
Insofern wäre es für mich (nur meine Sichtweise…) zu versteuerndes Einkommen neben der Ausbildungsvergütung gewesen - ohne Umsatzsteuerpflicht.
Ich hoffe, man kann das einigermaßen nachvollziehen 
Gruß