Provision versteuern?

Angenommen jemand ist Auszubildender, verdient 650€ Brutto im Monat und bekommt für einen Auftrag, den er vermittelt hat 120.000€ Provision. Muss er diesen Betrag versteuern? Und wie viel davon muss versteuert werden? 19%? Muss er das seinem Arbeitgeber melden?

Danke und viele Grüße

mcconnor

19 % - wie kommt man nur auf solch eine Idee ?

100 % sind zu versteuern.

Gruß

120.000€ Provision.

Tatsächlich so viel? Dann kann er sich einen Steuerberater leisten!

Wenn nur 120,–, dann einfach in der nächsten Steuererklärung angeben - und USt wird wohl kaum darin sein, es sei denn, die Prov. wurde so berechnet: dann abführen…

Muss er das seinem

Arbeitgeber melden?

Mal in den Ausbildungsvertrag schauen!

Lia

Hallo,

und USt wird wohl kaum darin sein, es sei denn, die Prov. wurde so berechnet: dann abführen…:

was bedeutet das denn?
USt müsste er doch nur abführen, wenn er ust-pflichtig wäre, oder verstehe ich deinen Satz falsch?

Danke für Info,
Gruß

Servus,

welchen Anlass für eine USt-Befreiung gäbe es denn im vorliegenden Sachverhalt?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

zunächst mal, weil ich das Gefühl habe, das wird hier oft falsch verstanden: meine Zwischenfrage war nicht so gemeint: „Ich weiß es besser und durch Nachfragerei versuche ich, deine Antwort in Frage zu stellen“. Meine Frage war so gemeint: „Oh, ich hab da wirklich eine Frage, denn ich würde das gerne nachvollziehen können“. Ohne Bewertung der Antwort, auf die ich mich beziehe :wink:

Also:
Ich habe den SV so verstanden, dass der UP einmalig - neben seinem Ausbildungsverhältnis - eine Provision erhalten hat, weil er einen Auftrag vermittelt hat. Keine gewerbliche Tätigkeit - kein Unternehmer.

Steuerbare Umsätze(ich schreib jetzt meine Sichtweise…):

  1. Umsätze, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
  2. innergemeinschaftlicher Erwerb
  3. alles mögliche andere
    Das liegt hier doch gar nicht vor?

Normalerweise würde er ja eine Rechnung an den Auftraggeber schreiben: Ey, ich krieg da noch geld für die Vermittlung des Auftrages XY. Ohne USt.
Falsch wäre ja, wenn der Auftraggeber eine Provisions-„Gutschrift“ erteilt und einfach so die USt mit aufführt, denn er muss sich ja danach richten, ob der Vermittler umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht
(das beziehe ich jetzt darauf, dass schlauelia schrieb:

es sei denn, die Prov. wurde so berechnet: dann abführen…:

Den Satz verstehe ich so: wenn ein Auftraggeber meint, er müsse Umsatzsteuer aufführen, dann ist das halt so.

Wobei sich da für mich die nächste Frage stellt - wenn mein Gedankengang denn richtig wäre: würde der Auftraggeber das machen, so dürfte er die Vorsteuer nicht geltend machen - der Vermittler müsste aber die USt abführen? (unberechtigter Steuerausweis…)?

Insofern wäre es für mich (nur meine Sichtweise…) zu versteuerndes Einkommen neben der Ausbildungsvergütung gewesen - ohne Umsatzsteuerpflicht.

Ich hoffe, man kann das einigermaßen nachvollziehen :wink:

Gruß

Servus,

ja, ich hab schon verstanden, dass Deine Frage aus echtem Interesse gestellt ist - da kenn ich Dich doch.

Sie zielt auf einen ganz interessanten Punkt: Die Unternehmereigenschaft im UStG ist viel enger definiert als das „stehende Gewerbe“ im Gewerberecht und für die GewSt. Leider gibt es in den jeweiligen Gesetzen keine konkreten Definitionen, diese sind auf die englische Art aus einer Fülle von Einzelurteilen als Mosaik gewachsen.

Ein einziger Umsatz aus einer Provision wird zwar in der Regel nicht der für die Unternehmereigenschaft notwendigen nachhaltigen Betätigung entsprechen; es reicht aber für die Unternehmereigenschaft aus, dass der Zusammenhang und die Art, wie die Provision erzielt worden ist, es möglich machen, dass jederzeit wieder solche Provisionen anfallen können: Auch ein erfolgloser Unternehmer ist ein Unternehmer.

Wie auch immer: Sicherlich kann man sich auf die Hinterfüße stellen und im Zweifelsfall verteidigen, dass es sich nicht um einen steuerbaren Umsatz handelt (nicht um einen steuerfreien Umsatz!). Technisch ist es aber wesentlich leichter, die Unternehmereigenschaft des Provisionsempfängers zu bejahen, die USt anzumelden und abzuführen und das Unternehmen hernach ruhen zu lassen (und solches auch dem FA mitzuteilen), bis es wieder irgendwann benötigt wird.

Um den unberechtigten Steuerausweis, falls durch Gutschrift abgerechnet wird, täte ich mir keine Gedanken machen, grade weil der Steuerpflichtige im Sachverhalt, solange er dort tätig ist, wo er ist, jederzeit wieder so eine Provision erzielen könnte - auch wenn er vielleicht nie wieder eine bekommt. D.h. es ist viel leichter, die Unternehmereigenschaft zu begründen, als ihre Abwesenheit.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

1 Like

Hallo Blumenpeder und
vielen Dank für deine Ausführungen!

Ich kann sie gut nachvollziehen und sehe jetzt die Antwort auf die Frage, ob man in diesem Fall USt abführen sollte oder nicht, anders. Dass der Provisionsempfänger in Zukunft weitere Provisionen „kassieren“ könnte, habe ich so nicht bedacht; das stimmt natürlich.

Ich hatte mich mehr darauf versteift, ob man USt abführen muss, nur weil der Provisionszahler - also der Auftraggeber - 19% USt aufführt.

Also: vielen Dank nochmal :smile:

Gruß
Shannon