Provision versteuern

Liebe/-r Experte/-in,

eine Frage.Angenommen jemand ist in einem kleinem Versicherungsmaklerbüro angestellt. Jetzt erhält er ab demnächst für alle kleinen Vertäge, die er vom Büro aus macht eine kleine Provision, allerdings direkt von den Gesellschaften aufs private Konto. Funktioniert das,wenn man das als Provision auf die nächste Lohnabrechnung im Brutto zurechnet, dann die Lohnsteuer und SV abführt und am Ende als Nettoabzug wieder herausrechnet. hat da jemand schon Erfahrungen mit?

Hallo Andre,

gem. Deiner Schilderung hat dies (für mich) den Anschein und den Charakter eines „Vorschusses“. Der Arbeitgeber (AG) kann jederzeit Zahlungen an seine Mitarbeiter leisten, solange er diese der Lohnsteuer und Soz.Vers. „unterwirft“.
Jedoch sollte dies auf jedenfall vertraglich geregelt sein, und sämtliche Provisionszahlung dokumentiert werden.

MfG
deXter

Das sollte funktionieren. Letztlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die Lohnsteuer korrekt einbehalten wird.