Liebe/-r Experte/-in,
wenn ich als freier Mitarbeiter !!! (Immo-Verwaltung) bei einem Unternehmen tätig bin, kann ich dann für diesen AG auch vermieten und vom Mieter Provision verlangen?
Diese Frage gilt aus Sicht des Mieters, da eigentlich eine Verwaltung ja keine Provision bei der Vermietung verlagen darf…aber ich bin ja sozusagen eine 3. Person.
Danke
Hallo SmillaW
Grundsätzlich gilt, dass die Verwaltung und auch freie Mitarbeiter der Verwaltung für die Vermittlung von Mietverträgen von selbst verwalteten Objekten keine Provision verlangen dürfen.
Vermitteln Sie als freier Mitarbeiter Objekte, die nicht zur eigentlichen Verwaltung gehören, dürfen Sie natürlich Provision verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
brucki
Hallo, Provision ja für den der das EXPOSE’ erstellt hat und wer den Mietvertrag mit unterzeichnet hat. Als Tippgeber kann man auch eine Provision erwarten - vereinbaren.
Die Frage ist natürlich wer hat den Mieter gebracht und wer hat das Objekt.
Am besten man vereinbart vorher mit dem Mietinteressenten eine übliche Provision oder ein Erfolgshonorar. Oder bei provisionfrei für den Mieter , dann vorher mit der Verwaltung die übliche Provision schriftlich vereinbaren. Sonst arbeiten Sie ja umsonst ?
Viel Glück beim nächsten Vertrag wünscht Willi Jänsch aus Berlin