Provision von Mitarbeiter unterschlagen !

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein Frage zum Verkauf eines Objektes.
Wir hatten eine Objekt ausgeschrieben und auch Anfragen dazu erhalten. Nachdem unser Mitarbeiter (ohne Vertrag und nicht angestellt ) besichtigt hat und er mit dem Käufer verbrieft hat, stellte der Mitarbeiter eigenhändig die Provisionsrechnung von sich privat und hat diese auch ausbezahlt bekommen. Wie ist hier die Rechtslage und wie soll man vorgehen um an die erhaltene Provision zu kommen ? Ganz klar ist, dass der Käufer über unsere Seite angefragt hat und auch Schriftverkehr darüber lief. Fällt dies unter Betrug und Unterschlagung ? Muss der Käufer die Provision nochmals an uns zahlen und sich das Geld vom Vermittler zurückholen ?

Die Mitarbeit des Vermittlers beziehte sich nur auf dieses Objekt, es existiert auch mit Ihm kein Vertrag.

Herzlichen Danke für die Hilfe.

J. Limberger

Liebe Frau Limberger,
ich glaube nicht der richtige Ansprechspartner zu sein,
da ich kein Anwalt bin.
Vielleicht soviel aus meiner sicht als Unternehmer:
wenn Sie im Auftrag des Objektinhabers das Objekt veräußern sollen, so steht Ihnen auch bei Erfolg die daraus resultierende Provision zu. Der von Ihnen Beauftragte ,ich gehe von einem freien Mitarbeiter aus, handelt in Ihrem Namen.
Sie sollten sich auf jeden Fall rechtlich absichern.
Gruß qwolf