Liebe/-r Experte/-in,
meinem Mann wurde zum 31.05.2010 gekündigt (betriebsbedingt). Mit Erhalt der Kündigung am 22.04.2010 wurde er widerruflich freigestellt, mußte den Dienstwagen, das Laptop und das Handy an den Arbeitgeber zurückgeben.
Da das Gehalt sich aus einem Fixum und einer erfolgsabhängigen Provision zusammensetzt: Wie berechnet sich während der Freistellung denn jetzt das Bruttogehalt? Effektiv hat der Arbeitgeber meinem Mann jede Möglichkeit genommen, weiterhin seiner vertraglich vereinbarten Tätigkeit im Außendienst nachzugehen und somit eine Provision zu erzielen. Gibt es eine Formel, wie für den Zeitraum der Freistellung die Provision zu errechnen ist?
Sorry - da kann ich nur den Tipp geben, einen FA f. Arb.recht aufzusuchen.
Marion
In solchen Fällen gilt für gewöhnlich die Berechnung, die auch für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub angewendet wird, meist ein Durchschnitt der Provisionen aus den letzten 6 Monaten, ob diese nun „erfolgsabhängig“ ist oder nicht, die Provision ist Bestandteil des Gehaltes und des Vertrages. Da der Arbeitgeber eine Freistellung ausgesprochen hat, ist er vertraglich verpflichtet eine solche oder ähnliche Regelung anzuwenden.Die Provision ist Bestandteil des regelmäßigen Einkommens, sie muss ja auch bei A-Amt angegeben werden, Steuer, Krankengeld ect …
In solchen Fällen gilt für gewöhnlich die Berechnung, die auch für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub angewendet wird, meist ein Durchschnitt der Provisionen aus den letzten 6 Monaten, ob diese nun „erfolgsabhängig“ ist oder nicht, die Provision ist Bestandteil des Gehaltes und des Vertrages. Da der Arbeitgeber eine Freistellung ausgesprochen hat, ist er vertraglich verpflichtet eine solche oder ähnliche Regelung anzuwenden.Die Provision ist Bestandteil des regelmäßigen Einkommens, sie muss ja auch bei A-Amt angegeben werden, Steuer, Krankengeld ect …
.
In solchen Fällen gilt für gewöhnlich die Berechnung, die auch für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub angewendet wird, meist ein Durchschnitt der Provisionen aus den letzten 6 Monaten, ob diese nun „erfolgsabhängig“ ist oder nicht, die Provision ist Bestandteil des Gehaltes und des Vertrages. Da der Arbeitgeber eine Freistellung ausgesprochen hat, ist er vertraglich verpflichtet eine solche oder ähnliche Regelung anzuwenden.Die Provision ist Bestandteil des regelmäßigen Einkommens, sie muss ja auch bei A-Amt angegeben werden, Steuer, Krankengeld ect …
…
Leider kenne ich dafür keine rechtlichen Grundlagen. Nach meiner (privaten) rechtlichen Auffassung müßte ein Jahresdurchschnittsgehalt vom Arbeitgeber errechnet und gezahlt werden. Sicherheitshalber lassen Sie sich von einem Arbeitsrechtler beraten (Fachanwalt für Arbeitsrecht). Das wäre dann beim zuständigen Arbeitsgericht einklagbar.
Hallo BBrueggi,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen!
Ich habe mich für das Fachgebiet „Kirchliches
Arbeitsrecht“ eingetragen, und da gibt es diese
Konstellation nicht.
Lieber Gruß
Wolfgang