Provision wird nur für bezahlte Ware gezahlt

Hallo,

Folgender Fall:
Ein Handelsvertreter (HV) verwaltet Warenbestellungen und akquiriert Kunden (KD) im Auftrag einer Produktionsstätte (PS). Für die Prüfung von Anlieferungsdateien und die Koordination von eingehenden Bestellungen hat der HV ein Subunternehmen (SU) beauftragt, auf Provisionsbasis, damit er sich voll und ganz der Kundengewinnung widmen kann. Dem SU bleibt es freigestellt, welche Bestellungen bearbeitet werden. Die Bearbeitung kann in einem flexiblen Rahmen von zwei Arbeitstagen erfolgen. Der KD hat per Vorkasse zu bezahlen, erst dann wird die Bestellung geprüft und bearbeitet.

Nun zur Sache:
Es wurde ausgemacht, dass das SU dem HV die Provision für Bestellungen in Rechnung stellen kann, wenn die Ware erfolgreich produziert und versendet wurde. Der HV hat den Wunsch geäußert, dass er nur die Provision für Bestellungen, die nicht nur versendet, sondern auch vollständig bezahlt worden sind. Das hat das SU nicht eingesehen, da es der Meinung war, dass die Dienstleistung (Prüfen von Dateien + Koordination der erfolgreichen Umsetzung) erbracht wurde, sobald die Ware versendet wurde. Laut AGBs der PS, in dessen Namen der HV arbeitet hat der KD die Ware vollständig zu bezahlen, bevor die Produktion aufgenommen wird. Aus Kulanz-Gründen gewährt der HV jedoch regelmäßig sowohl Anzahlungen als auch Zahlungsziel 14 Tage nach Erhalt der Ware.
Wider der Abmachung erkennt der HV nun nach Monaten der Zusammenarbeit die Rechnungen, die Provision für nicht bezahlte aber erfolgreich umgesetzte Bestellungsnummern enthalten, nicht mehr an. Das SU habe zwar seine Dienstleistung erbracht, unterliegt aber angeblich den Regelements der PS. Der HV erhält seine Provision schließlich auch nur von der PS, wenn der KD gezahlt hat und erst wenn der HV seine Provision erhalten hat sei er in der Lage das SU für die erbrachte Leistung zu vergüten.

Frage:
Ist das Verhalten des HV rechtens? Der HV hat zwischen der PS und ihm ein eigenes Abkommen und zwischen dem SU und ihm ein anderes, eigenes Abkommen. Die Dienstleistung wird vom SU erbracht und dieses sieht nicht ein für Nichtzahlung der Ware der Kunden des HV / der PS auf die eigene Provision zu verzichten. Schließlich ist der HV nicht der Arbeitgeber des SU, sondern vielmehr ein Kunde des SU, welches er zu bezahlen hat - ob der eigene Kunde bezahlt hat ist an der Stelle nicht von Belang.
Sehe ich das so richtig? Wer ist im Recht?

Hallo,

gehe bitte mit dem Fall zu einem Rechtsanwalt. Dieser wird eine Rechtsberatung vornehmen. Hier kann ich keine ganzen Fälle lösen, sondern nur einzelne, abstrakte Rechtsfragen.

Gruß, Mathias

Hallo,

in dieser Sache kommt es auf m. E. auf den genauen Wortlaut im Einzelnen etc. des Vertrages an. Allerdings wäre es besser, hier einen Fachanwalt für Vertragsrecht/Arbeitsrecht zu befragen.

MfG

Hallo pooniqa,

alles was schriftlich in einem Vertrag steht ist grundsätzlich rechtskräftig. Es ist „ausgemacht“ klingt nach mündlicher Absprache. Änderungen eines Vertrages sind schriftlich vorzunehmen. Nur das kann gerichtlich angefochten und strittig gestellt werden.
M.M. ist alles andere „Laber-Rabarber“.

Vielleicht weiß es jemand besser.
Viel Erfolg!

Ich wünschte, ich haette behilflich sein können.Hierzu bin ich leider überfragt.

Guten Tag,
der Fall sollte unter Vorlage sämtlicher Unterlagen von einem Anwalt geprüft werden. Wichtig ist was vereinbart ist, das blosse Wünschen oder Nichteinsehen reicht nicht - und für eine rechtliche Bewertung sind die Formulierungen und genauen Texte erforderlich. Dies läßt sich im Forum nicht beantworten.

Gruß
Björn

Ob die Sache „rechtens“ ist oder nicht entscheidet leztlich ein Richter. Zu dieser Angelegenheit möchte ich an dieser Stelle, aufgrund der Komplexheit, keine Einschätzung abgeben.